Banken sowie Fondsgesellschaften melden die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die ohne Abgeltungsteuer abzuziehen gutgeschrieben werden ans Bundeszentralamt für Steuern weiter. Dort ist man dafür zuständig, das Finanzamt zu informieren, wenn zu viel freigestellt wurde und so der Sparerpauschbetrag ausgereizt und überzogen wurde.Neuere Freistellungen (seit 2011 neu gestellt) sind leichter zu prüfen, weil das Zentralamt zum 1. Mal die Ident.nummer mitgeteilt kriegt, so kommen solche Fälle noch schneller ans Tageslicht.
Ältere Freistellungsaufträge aus der Zeit vor 2011, die noch ohne Identifikationsnummer erteilt wurden, betrifft das nicht. Diese verlieren aber zum 1. Januar 2015 ihre Gültigkeit. Man sollte rechtzeitig neue bei seiner Bank abgeben.