Falscher Verwendungszweck nun Mahnung?

4 Antworten

Ich versteh den Satz nicht ganz... "nämlich die IBAN"... war die IBAN falsch?

Wenn eine Zuordnung möglich war, solltest du an den Mehrkosten vorbei kommen. Da dies jedoch mit den Infos schwer zu beurteilen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, zahl und Regel es danach ohne Zeitdruck. Bei Douglas besteht weniger die Gefahr, nicht mehr ans Geld zu kommen.


Melimelo805 
Beitragsersteller
 12.03.2023, 12:27

Die kontodaten waren korrekt, jedoch habe ich als Verwendungszweck ebenfalls die IBAN von douglas angegeben.

Wie gesagt, handelt es sich um einen größeren Betrag und bisher hat Douglas mir so gut wie nie geantwortet. Da ich keine Rücküberweisung erhalten habe, ist das Geld ja trotzdem noch bei Douglas, daher sehe ich nicht ein, dies nochmals zu zahlen. Zudem der Service mir gesagt hat, dass es zurückerstattet wird, dies jedoch nach 4 Wochen nicht geschehen ist.

Ich habe daraufhin geschrieben, dass sie mir mitteilen sollen, auf welches Konto es zurückverwiesen wurde, da ich nichts erhalten habe. Jedoch kam daraufhin auch keine Antwort. Daraufhin habe ich erneut emails geschrieben, die bisher jedoch immernoch unbeantwortet blieben.

Lg

Tiiii  12.03.2023, 20:02
@Melimelo805

Ich sagst deutlich: du solltest dir sicher sein. Ich hab nicht nur einmal erlebt, dass die Rückzahlung einfach übersehen wurde. Falls du dir sicher bist, musst du nicht erneut zahlen. Nur die Nachweise übersenden und um Zuordnung bitten.

Ab nun keine Anrufe, kein Einschreiben, absolut nichts.

Du hast genug getan. Irgendwann muss Schluss sein.

Erst bei einem Mahnbescheid reagieren.

Du musst dir aber absolut sicher sein, dass du keine Rücküberweisung erhalten hast.

Verfasse ein Einschreiben Rückschein mit allen Kopien der Kontoauszüge wann es bezahlt wurde und von Deinem Konto abgebucht wurde.

Spare Dir unnütze Telefonate


Tiiii  12.03.2023, 20:00

Kontoauszüge bringen nichts. Die bestreiten die Zahlung nicht. Die wurde nur zurück überwiesen.

Das heißt wenn dann wären lückenlose Kontoauszüge seit Zahlung notwendig.

Melimelo805 
Beitragsersteller
 12.03.2023, 12:28

Ich habe diese bereits nach der 1. Mahnung per email geschickt. Vielleicht werde ich dies dann auch nochmals per Einschreiben schicken.

Melimelo805 
Beitragsersteller
 12.03.2023, 12:31
@classica

Es handelt sich hierbei wirklich um eine Bestellung, die ich selbst gemacht habe. Fake Rechnungen sind daher ausgeschlossen 😓

classica  12.03.2023, 12:36
@classica

Hier auch noch eine Adresse für Dich und Dein Einschreiben Rückschein

Beschwerdemanagement ecommerce

Luise-Rainer-Str. 7-11

40235 Düsseldorf

mailto: service@douglas.de

classica  12.03.2023, 12:46
@classica

Drucke Dir jeglichen Schriftverkehr per Mail aus , behalte eine Kopie und ab geht Dein Einschreiben so schnell wie möglich .

Ich selber würde gar nicht auf die Idee kommen , mir einen größeren Warenwert bei Douglas zu bestellen.

Ich gehe in das Geschäft vor Ort und betone , dass ich nicht online kaufe , sondern einen excellenten Service begrüße und das in Form von v i e l e n hochwertigen Proben

Was soll ich nun tun, wenn ich ein schreiben vom Inkassounternehmen bekomme?

Denen das Gleiche mitteilen: RE wurde bezahlt, Informationen für die Zuordnung der Zahlung wurden ebenfalls übermittelt, eine Rücküberweisung ist nicht erfolgt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

senior1  13.03.2023, 05:40

Der beste Kommentar in dieser Sache.