Entgeltbescheinigung - Bundesagentur für Arbeit?
Hallo,
ich habe vor kurzem das beigefügte Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, nachdem ich vor einigen Monaten von meinem Arbeitgeber entlassen wurde. Ich beziehe derzeit ALG I, bis ich eine neue Stelle gefunden habe.
Könnten Sie mir bitte helfen, dieses Schreiben zu verstehen? Ich bin kein Muttersprachler und möchte sicherstellen, dass ich den Inhalt vollständig verstehe.
Nach dem, was ich in Foren gelesen habe (oder Punkt 1), werde ich später den Leistungsnachweis erhalten, den ich für meine Steuererklärung 2024 auf der Grundlage der erhaltenen Leistungen verwenden kann. Ist das richtig?
Bei Punkt 2 bin ich mir allerdings unsicher. Bin ich verpflichtet, etwas zu unternehmen? Und wie wurde das „Entgelt für Rentenversicherung“ berechnet? Der angegebene Betrag erscheint mir im Vergleich zu meinen alten Gehaltsabrechnungen recht hoch - früher habe ich monatlich etwa 1 000 € für die RV eingezahlt, die ich mir zu gleichen Teilen mit meinem Arbeitgeber geteilt habe.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Solche Briefe hefte ich immer nur ab, also aufbewahren.
Ich weiss auch nicht, wie sich dieser Wert errechnet, vermutlich aus Arbeitnehmeranteilen und Arbeitgeberanteilen, die hier ersatzweise von der AfA geleistet wurden.
Enthalten ist der dezente Hinweis, dass Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist (da Du Lohnersatzleistungen erhalten hast, die bisher nicht besteuert wurden). Das musst Du bis 31.7.25 machen.
Falls Du die Zahlen selbst eintragen oder kontrollieren möchtest, so wirst Du dazu automatisch noch einen Brief bekommen.
Hinweis: Man muss seit 2019 solche Zahlen, die direkt an das Finanzamt gemeldet werden, gar nicht mehr eintragen. Das betrifft z.B. auch Lohn, Krankenversicherung. Es reicht also der Mantelbogen plus Anlagen, in denen man besondere Kosten geltend machen möchte.
Ich habe das letztes Jahr für mich selbst tatsächlich genutzt. Ich hatte meine KV-Bescheinigung noch nicht und habe einfach dazu gar nichts eingetragen. Es wurde trotzdem richtig berücksichtigt.
Ja kenne ich!
Und nun?!?!
Solange Du nicht verpflichtet bis, eine Steuererklärung abgeben zu müssen, kann dir das Schreiben egal sein.
Bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, musst Du die Angaben mit angeben bzw. sicherstellen, dass diese bereits mit aufgeführt werden.
Ja.
Und was möchtest Du jetzt dazu wissen? Ein Fragezeichen allein macht noch keine Frage...