Statistisch gesehen haben Aktien des Dow Jones in den Monaten November und Dezember seit 100 Jahren die besten Rendite eingebracht, wenn sie im Frühjahr des gleichen Jahres gekauft wurden.

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Trading bei einem ausländischem Broker - wie ist der Begriff„Gewinn“ definiert, auf welchen die Abgeltungssteuer anfällt?

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Trading von u.a. CFD/Forex bei einem Online-Broker (eToro), der im Ausland ansässig.

Da ich nun nicht mehr nur mit virtuellem Kapital spekuliere, sondern reales Geld eingezahlt habe, um damit Gewinne zu erzielen, muss ich mich nun mit der Frage der Besteuerung befassen.

Soweit ich das verstanden habe, wird von einem ausländischen Broker keine Abgeltungssteuer direkt an das deutsche Finanzamt abführt. Hier bin ich selbst in der Angabepflicht bei meiner Steuererklärung.

Was mich derzeit irritiert sind vor allem die Begriffe „Gewinn“ bzw. „Kapitalerträge“, weshalb ich mich an die Mitglieder dieses Forums wende :-)

Soweit ich mich in das Thema bislang eingelesen habe, muss ich - vereinfacht dargestellt und Freibeträge, Verlustgegenrechnung etc. beiseite gelassen - auf die von mir erzielten Gewinne die Abgeltungssteuer von 25%, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.

Der Frage, zu der ich jedoch keine mir verständliche Antwort finde ist:

Was genau sind die zu versteuernden Gewinne bzw. Kapitalerträge und wann fällt diese Steuerlast an?

Sind damit die tatsächlich für mich realisierten Kapitalerträge gemeint, sprich das Geld, welches ich von dem Broker zurück auf mein inländisches Bankkonto überweisen lasse? Und ist dieser Gewinn dann für das entdprechrnde Kalenderjahr zu versteuern?

Oder ist damit jenes Kapital (inkl. der von mir generierten Gewinne samt gegengerechneter Verluste) gemeint, welches sich derzeit auf dem Konto meines Brokers befindet? Und ist für das Kapital bzw. die Gewinne auf diesem Konto jährlich eine Steuererklärung zu erstellen - auch wenn die Gewinne nicht realisiert, d.h. nicht ausgezahlt wurden?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesen Fragen (Was sind Gewinne? Wann fällt die Steuer an?) eine Antwort, nach Möglichkeit mit Quellen geben kann, oder vielleicht auch einen Tipp, wo mir hierzu weitergeholfen werden bzw. ich mich selbst informieren kann.

Herzlichen Dank :-)

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Es ist ganz einfach: Auf Kapitalerträge, die du im Ausland erzielt hast, sind in Deutschland 25% Kapitalertragssteuer plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu zahlen. Wenn der Broker dir den Gewinn zu 100% auf dein deutsches Konto überweist, wird das fällig. Dazu musst du bei der Einkommensteuererklärung die Anlag KAP ausfüllen - dort müssen diese Einkünfte angegeben werden. Ggf. wird der Fiskus mit der Bekanntgabe des Steuerbescheides das Geld einfordern.

Die Angabe in der Steuererkläung zu "vergessen" wäre nicht gut: Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung !

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LBS Angebot zum Tarifwechsel?

Hallo

Mein Sohn (21) hat zur Geburt von der Oma einen kleinen Bausparvertrag Vario 3 (73) bekommen, in den sie immer eingezahlt hat. Die Sparverzinsung liegt bei 2,50%.

Andauernd versucht die LBS es mit dubiosen Angeboten, meinen Sohn zu einem Tarifwechsel oder einer Auflösung dieses Vertrages zu bekommen.

Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber mein Sohn wird wahrscheinlich eh nie damit bauen oder so. Wir behalten diesen Bausparvertrag (in den wir monatlich nun selber das maximum das geht (24€) einzahlen auch nur, weil die Zinsen so hoch sind.

Der neue Tarif (Zuhause Flex 4) der uns nun wieder angeboten wird hat eine Sparverzinsung von 0,01% und einen monatlichen maximalen Regelsparbeitrag von 18€.

In dem Schreiben steht auch:

"Durch die niedrigeren LBS-Darlehenszinsen ist die Inanspruchnahme des LBS-Bauspardarlehens für Sie deutlich günstiger.

Der Tarifwechsel ist durch eine Sondergenehmigung bis zum 31.08.2020 kostenfrei.Wir verzichten auf 1.234,85€ für den Umstellungsausgleich. Das bedeutet für Sie: ihre bis zum 31.12.2019 kapitalisierten Guthabenzinsen bleiben unangetastet.

Darüber hinaus schreiben wir ihrem Konto den bis zum 31.12.2019 verdienten Bonus gut. Ansprüche auf Erstattung der Abschlussgebühr können ggf. entfallen."

Kann mir mal jemand ein wenig helfen dabei? Wir glauben das es nicht gut wäre diesen Tarifwechsel vorzunehmen. Wollen hier aber auch keinen Fehler machen. Wäre lieb wenn jemand einen guten Tipp hätte für uns.

Danke

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Solche einen Vertrag mit diesen Zinsen muss man behalten. Darum ist das Angebot der LBS der Versuch euch zu fast Nullzinsen einen neuen Vertrag anzudienen.

Bei einem Bausparvertrag muss man das Darlehen nicht in Anspruch nehmen, und dann kommt es auf das Kleingedruckte im Vertrag an. Sehr oft kann die Bausparvertrag kündigen, wenn die Bewertungszahl erreicht ist und das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird - das sollte in den orginalen Vertragsunterlagen zu finden sein. Also, der Vertrag wird zeitlich nicht unendlich sein.

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Es gibt eine EU Richtlinie, dass bis 100.000 € pro Kunde und Bank (nicht Konto!!!) die Einlagen gesichert sind. Norwegen ist nicht in der EU.

In Deutschland gibt es noch zusätzliche Einlagensicherungsfonds, z .Bsp. die der Volksbanken.

Das sind die harten Fakten.

Alles andere sind weiche Fakten, die kann man glauben, muss man aber nicht.

Also außerhalb der EU Tagesgeld anlegen - blos nicht!!!

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Da Banken bei der Vergabe von Krediten naturgemäß sehr vorsichtig sind ist die sog. Muskelhypothek eine Form der Finanzierung die nur auf wenig Wertschätzung trifft -damit ist klar, dass es nicht als Eigenkapital gewertet wird. Je nach persönlichen Voraussetzungen, wenn der Darlehensnehmer beispielsweise einen handwerklichen Beruf hat, ist ein geringe Anerkennung möglich.

Man sollte nie vergessen, jemand der eine Eigenleistung erbringen will muss die dazu notwendigen Voraussetzungen haben, er könnte ggf. auch erkranken usw. Das sind alles weiche Kriterien für eine Kreditvergabe - sie zählen für die Bank eigentlich nicht.

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Die Abschlußgebühr bei den Bausparverträgen sollen kalkulatorisch die Vertriebskosten der Bausparkassen finanzieren. In einem Urteil vor einigen Monaten hat der BGH eine Klage der Verbraucherzentralen abgewiesen, und das Geschäftmodell der Bausparkassen in diesem Punkt für zulässig erklärt.

Deshalb wird keine Bausparkasse auf die Gebühr verzichten. Da sie Bestandteil des Tarifes in der Regel sind, kann und darf eine Bausparkasse auch nicht darüber individuell verhandeln. Die Interessen der anderen Teilnehmer im Bausparkollektiv würden missachtet - denn diese müssten dann mit ihren zu zahlenden Zinsen beispielsweise die Vertriebskosten finanzieren. Und die nächste Klage wäre anhängig, und wohl auch erfolgreich.

Aber es ist natürlich jeder Bausparkasse freigestellt, Tarife anzubieten, die keine Abschlussgebühr beinhalten - nur das gibt es meines Wissens nach auf dem Markt in Deutschland nicht.

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Bei einem Grundstück geht gar nichts ohne Änderung im Grundbuch - das muss auch ein Notar beantragen.

Im Prinzip ist die Eintragung einer Grundschuld möglich, bzw. die Ausstellung eines Grundschuldbriefes, aber nicht ohne Wissen und Zustimmung des Miteigentümers, was di ja offensichtlich vermeiden möchtest.

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  • Angestellte im öffentl. Dienst 0.35 Cent angerechnet
Falsch

Wo steht das ????

Ich kenne eine Regelung in NRW, wo für die ersten 100 km 0,19 € angesetzt werden dürfen, darüber nur 0,16 € ( Land NRW !!! Reisekostenregelung bei Honorarkräften))


....und dann noch etwas zum neidisch werden : ich kenne eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die erstattet 0,92 € pro km - wer das ist, werde ich allerdings nicht öffentlich äußern.

Also die Unterschiede können sehr groß sein......

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979754 - und auch Management Stars of Multi Asset

Es könnte ein Mischfonds sein ???

  • Da finde ich erst einmal dazu nix !!! das ist schon einmal schlecht.

Auch das mit risikoarm halte ich eher für ziemlich weit hergeholt und 4% Ausgabeaufschlag einfach zu teuer !!!

Superdreist finde ich es allerdings ein solches Produkt deiner Oma, wie alt ???, zu empfehlen. Wenn es eine ältere Dame ohne jegliche Erfahrung sein sollte, ist das ein dreiste Falschberatung.

Die Oma soll das Angebot nicht annehmen !!!
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Da bin ich völlig anderer Meinung !

Das ist mit ziemlicher Sicherheit ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung !!!

Jetzt heißt es schnell und richtig handeln: Es muss eine Meldung bei der BG deiner Branche eingehen !!! Ich vermute Baugewerbe - hier ist der entsprechende Link:

http://www.bgbau.de/die-bg-bau/unfall/index/unfallanz

Ein D-Arzt muss sehr rasch einen D-Arzt Bericht erstellen, das gilt für ambulante Patienten.

Ist der Patient stationär, so machen es einigen Kliniken sich es sehr einfach und rechnen über die Krankenkasse ab. Die Klinik muss eine § 6 Zulassung haben, um zu melden - und viele Kliniken haben das genau nicht. Und einen Patienten gibt man freiwillig nicht her, und welcher verunfallte Patient kennt schon die BG-lichen Regelungen. Der Verletzte kann verlangen rasch in eine BG Klinik verlegt zu werden - diese gibt es in Berlin-Marzahn, Hamburg, Bremen mit einer Sonderstation, Halle, Bochum, Duisburg, Koblenz mit einer Sonderstation, Frankfurt, Ludwigshafen, Tübingen und Murnau.

Die BG Bau ist Träger der Kliniken in Duisburg, Frankfurt und Murnau.

Dem Verletzten wird ein vorläufiges Aktenzeichen zugeteilt und das Verfahren läuft.

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