Statistisch gesehen haben Aktien des Dow Jones in den Monaten November und Dezember seit 100 Jahren die besten Rendite eingebracht, wenn sie im Frühjahr des gleichen Jahres gekauft wurden.
Es ist ganz einfach: Auf Kapitalerträge, die du im Ausland erzielt hast, sind in Deutschland 25% Kapitalertragssteuer plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu zahlen. Wenn der Broker dir den Gewinn zu 100% auf dein deutsches Konto überweist, wird das fällig. Dazu musst du bei der Einkommensteuererklärung die Anlag KAP ausfüllen - dort müssen diese Einkünfte angegeben werden. Ggf. wird der Fiskus mit der Bekanntgabe des Steuerbescheides das Geld einfordern.
Die Angabe in der Steuererkläung zu "vergessen" wäre nicht gut: Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung !
Solche einen Vertrag mit diesen Zinsen muss man behalten. Darum ist das Angebot der LBS der Versuch euch zu fast Nullzinsen einen neuen Vertrag anzudienen.
Bei einem Bausparvertrag muss man das Darlehen nicht in Anspruch nehmen, und dann kommt es auf das Kleingedruckte im Vertrag an. Sehr oft kann die Bausparvertrag kündigen, wenn die Bewertungszahl erreicht ist und das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird - das sollte in den orginalen Vertragsunterlagen zu finden sein. Also, der Vertrag wird zeitlich nicht unendlich sein.
Es gibt eine EU Richtlinie, dass bis 100.000 € pro Kunde und Bank (nicht Konto!!!) die Einlagen gesichert sind. Norwegen ist nicht in der EU.
In Deutschland gibt es noch zusätzliche Einlagensicherungsfonds, z .Bsp. die der Volksbanken.
Das sind die harten Fakten.
Alles andere sind weiche Fakten, die kann man glauben, muss man aber nicht.
Also außerhalb der EU Tagesgeld anlegen - blos nicht!!!
Da Banken bei der Vergabe von Krediten naturgemäß sehr vorsichtig sind ist die sog. Muskelhypothek eine Form der Finanzierung die nur auf wenig Wertschätzung trifft -damit ist klar, dass es nicht als Eigenkapital gewertet wird. Je nach persönlichen Voraussetzungen, wenn der Darlehensnehmer beispielsweise einen handwerklichen Beruf hat, ist ein geringe Anerkennung möglich.
Man sollte nie vergessen, jemand der eine Eigenleistung erbringen will muss die dazu notwendigen Voraussetzungen haben, er könnte ggf. auch erkranken usw. Das sind alles weiche Kriterien für eine Kreditvergabe - sie zählen für die Bank eigentlich nicht.
Die Abschlußgebühr bei den Bausparverträgen sollen kalkulatorisch die Vertriebskosten der Bausparkassen finanzieren. In einem Urteil vor einigen Monaten hat der BGH eine Klage der Verbraucherzentralen abgewiesen, und das Geschäftmodell der Bausparkassen in diesem Punkt für zulässig erklärt.
Deshalb wird keine Bausparkasse auf die Gebühr verzichten. Da sie Bestandteil des Tarifes in der Regel sind, kann und darf eine Bausparkasse auch nicht darüber individuell verhandeln. Die Interessen der anderen Teilnehmer im Bausparkollektiv würden missachtet - denn diese müssten dann mit ihren zu zahlenden Zinsen beispielsweise die Vertriebskosten finanzieren. Und die nächste Klage wäre anhängig, und wohl auch erfolgreich.
Aber es ist natürlich jeder Bausparkasse freigestellt, Tarife anzubieten, die keine Abschlussgebühr beinhalten - nur das gibt es meines Wissens nach auf dem Markt in Deutschland nicht.
Bei einem Grundstück geht gar nichts ohne Änderung im Grundbuch - das muss auch ein Notar beantragen.
Im Prinzip ist die Eintragung einer Grundschuld möglich, bzw. die Ausstellung eines Grundschuldbriefes, aber nicht ohne Wissen und Zustimmung des Miteigentümers, was di ja offensichtlich vermeiden möchtest.
- Angestellte im öffentl. Dienst 0.35 Cent angerechnet
Wo steht das ????
Ich kenne eine Regelung in NRW, wo für die ersten 100 km 0,19 € angesetzt werden dürfen, darüber nur 0,16 € ( Land NRW !!! Reisekostenregelung bei Honorarkräften))
....und dann noch etwas zum neidisch werden : ich kenne eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die erstattet 0,92 € pro km - wer das ist, werde ich allerdings nicht öffentlich äußern.
Also die Unterschiede können sehr groß sein......
Guckst du hier:
http://www.erbrechtsmediation.info/
979754 - und auch Management Stars of Multi Asset
Es könnte ein Mischfonds sein ???
- Da finde ich erst einmal dazu nix !!! das ist schon einmal schlecht.
Auch das mit risikoarm halte ich eher für ziemlich weit hergeholt und 4% Ausgabeaufschlag einfach zu teuer !!!
Superdreist finde ich es allerdings ein solches Produkt deiner Oma, wie alt ???, zu empfehlen. Wenn es eine ältere Dame ohne jegliche Erfahrung sein sollte, ist das ein dreiste Falschberatung.
Die Oma soll das Angebot nicht annehmen !!!Das ist mit ziemlicher Sicherheit ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung !!!
Jetzt heißt es schnell und richtig handeln: Es muss eine Meldung bei der BG deiner Branche eingehen !!! Ich vermute Baugewerbe - hier ist der entsprechende Link:
http://www.bgbau.de/die-bg-bau/unfall/index/unfallanz
Ein D-Arzt muss sehr rasch einen D-Arzt Bericht erstellen, das gilt für ambulante Patienten.
Ist der Patient stationär, so machen es einigen Kliniken sich es sehr einfach und rechnen über die Krankenkasse ab. Die Klinik muss eine § 6 Zulassung haben, um zu melden - und viele Kliniken haben das genau nicht. Und einen Patienten gibt man freiwillig nicht her, und welcher verunfallte Patient kennt schon die BG-lichen Regelungen. Der Verletzte kann verlangen rasch in eine BG Klinik verlegt zu werden - diese gibt es in Berlin-Marzahn, Hamburg, Bremen mit einer Sonderstation, Halle, Bochum, Duisburg, Koblenz mit einer Sonderstation, Frankfurt, Ludwigshafen, Tübingen und Murnau.
Die BG Bau ist Träger der Kliniken in Duisburg, Frankfurt und Murnau.
Dem Verletzten wird ein vorläufiges Aktenzeichen zugeteilt und das Verfahren läuft.