Wenn du die Kündigung per Einschreiben abgeschickt hast, so wie du es sagst, dann hast du erst einmal alles richtig gemacht. Du kannst dich immer darauf beziehen, dass das die Kündigung nachweisbar vbei der Bank eingegangen sein muss. Die werden sicherlich schon reagieren, ansonsten einfach nochmal anrufen. Irgendwann wird dein Konto vermutlich einfach aufgelöst werden.

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Soweit ich weiß, lassen sich Kosten für Nachhilfestunden nicht steuerlich absetzen. Sie gehören zu den normalen Kosten der Lebensführung und können damit in der Steuererklärung nicht aufgeführt werden. Sprachreisen für Kinder, Kosten für Klassenfahrten und ähnliches sind ebenso wenig abzugsfähig. Es wird wohl erwartet, dass man solche Kosten mit dem Kindergeld abdecken kann.

Es gibt aber in den Großstädten häufig sehr günstige Nachmittags-Nachhilfeangebote an den Schulen, oder auch von gemeinnützigen Einrichtungen und Kirchen. Natürlich bekommt man da zwar keine Einzelbetreuung, aber vielleicht lohnt es sich trotzdem nach so etwas Ausschau zu halten.

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Nein, im Gegensatz zum Händler muss dir das Pfandhaus keine Gewährleistung zugestehen. Deshalb: wenn du dort ein Auto ersteigern möchtest, dann nur mit jemandem im Schlepptau, der sachverständig ist und sich mit Autos auskennt.

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Das Gute schon mal vorneweg: Ich glaube, ich habe die Frage verstanden;) Jetzt zur Frage. Wenn die beiden Geschwister zusammen geerbt haben, können sie die Immobilie entweder gemeinsam bewirtschaften, sprich vermieten, oder sie verkaufen und dann zu gleichen Teilen am Vekaufserlös beteiligt werden.

Wenn sich die beiden uneins sind, dann kann man die Schwester entweder auszahlen. Wenn das von dem Bruder abgelehnt wird, dann ist die Schwester dazu berechtigt, eine Teilungsversteigerung zu fordern. Das Haus wäre dann futsch, und wenn's schlecht läuft zu einem Schleuderpreis. Das würde ich nicht riskieren! Deshalb sollte man sich zusammen setzen und über eine Auszahlung bzw. über eine geteilte BEwirtschaftung der Immobilie unterhalten.

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