Ich würde mir keine Immobilie zulegen ohne eine Eigenkapitalquote von mindestens 20%, besser deutlich mehr. Denn diese Vollfinanzierungen bedeuten immer einen schlechteren Zinssatz und natürlich birgen sie enorme Risiken, wenn man die Ratne nicht mehr aufbringen kann. Man kann sich also sehr schnell verheben!
In einer gesetzlichen Krankenkasse muss jeder Kunde gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob er für die Krankenkasse ein teurer oder ein günstiger Kunde ist. Die von dir geschilderten Vorwürfe sind in den letzten Tagen besonders im Zusammenhang mit der KKH-Allianz in den Medien gewesen. Hier ein Artikel, in dem der Fall beschrieben ist und was man tun kann. Zu einem Wechsel drängen lassen muss man sich jedenfalls nicht!
Als Grundregel gilt immer, dass jüngere Anleger ein höheres Risiko eingehen können als ältere, bei denen es vor allem um die Vermögenssicherung geht. Deshalb würde ich schon dazu raten, AKtien nicht außer acht zu lassen. Ein Fondssparplan wäre eine Option. Ich halte es aber auch für sinnvoll, sich die konkreten Anlageziele vor Augen zu führen und dann einen Experten aufzusuchen.
Ja, das scheint tatsächlich zu gehen, war mir aber bisher auch nicht bekannt. Wie es funktioniert kann man ganz gut mit Hilfe des Videos sehen: http://www.youtube.com/watch?v=xZzkAjNJilQ
Nicht, dass ich wüsste. Mich würde es auch wundern, wenn Banken Abstufungen zwischen ihren verschiedenen Kunden machen würden. Aber als schwerbehinderte Person genießt man zumindest einige Steuervorteile.
Ich habe mir das Produkt angesehen. Man muss dabei mindestens zwei Baustene abschließen. Mit Sicherheit brauchst du eine Auslandskrankenversicherung, wenn du einen längeren Auslandsaufenthalt planst. Eine Reiserücktrittsversicherung ist auch nicht schlecht. Die anderen benötigt man meiner Meinung nach nicht, weil sie teilweise auch schon durch normale Policen abgedeckt sind (eine normale Haftpflicht zahlt z.B. auch wenn du einen Schaden im Ausland verursachst). Ob sich das Angebot dann noch lohnt, oder ob man die Verträge besser einzeln abschließt, muss man sich dann überlegen.
Da muss ich billy widersprechen. Über die Kasko-Versicherung sind nur Schäden versichert, die infolge von Zusammenstößen mit Wildtieren anfallen. Wenn ein Haus-oder Nutztier (Pferd, Kuh, Schwein, Hund Katze etc.) vors Auto läuft, dann kann man nur den Besitzer ansprechen und hoffen, dass man über dessen Versicherung etwas bezahlt bekommt.
Als Sportlehrer kann man ja auch nicht den Mitgliedsbeitrag im Golfclub absetzen (glaube ich zumindest). Deshalb würde ich sagen, dass es sich bei der Band einzig und allein um das Privatvergnügen des Musiklehrers handelt und er nichts absetzen kann von der Raummiete. Aber man kann es natürlich probieren und abwarten, wie das Finanzamt auf den Vorschlag reagiert.
Wenn du die Kündigung per Einschreiben abgeschickt hast, so wie du es sagst, dann hast du erst einmal alles richtig gemacht. Du kannst dich immer darauf beziehen, dass das die Kündigung nachweisbar vbei der Bank eingegangen sein muss. Die werden sicherlich schon reagieren, ansonsten einfach nochmal anrufen. Irgendwann wird dein Konto vermutlich einfach aufgelöst werden.
Makler haben vielleicht ein größeres Netzwerk und erreichen mehr Interessenten als Privatleute - wobei das sich das in Zeiten des Internets natürlich etwas relativiert. Aber selbst wenn Makler einen besseren Preis erzielen, wird das häufig wieder aufgefangen durch die Gebühren, die man an sie zahlen muss. Ich würde erst einmal versuchen, selber zu verkaufen.
Eine Kündigung ist möglich und wird genauso behandelt wie eine Kündigung während außerhalb der Altersteilzeit. Man muss aber bedenke, dass als Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht das ehemalige Gehalt dient, sondern das, was man aktuell in der Altersteilzeit bekommt. Das wäre dann also schon eine finanzielle Einschränkung.
Ich habe ein bisschen rechechiert und widersprüchliche Informationen gefunden. Manchmal heißt es, die Eigenbeteiligung läge bei 10 Euro, manchmal ist von 10 Prozent der Gesamtkosten der Rede. Es bewegt sich als, denke ich, in einem Rahmen, den man verkraften kann.
Wenn ich dich richtig verstehe, möchte deine Schwester nicht alleinige Hauptmieterin sein. Ob der Vermieter einen entsprechenden Vertrag aufsetzen will, das hängt an ihm. Vorschlagen kann man es ihm selbstverständlich und möglich ist das auch. Man muss bloß aufpassen, dass der gesamte Vertrag nicht ungültig wird, wenn einer der beiden Mieter auszieht. Deshalb müsste man eine Nachmieter-Klausel in den Vertrag einbauen, wenn beide als Mieter darin stehen sollen.
Ich würde nicht darauf reagieren und die Mail löschen. Wenn die Forderungen Substanz haben, dann wird dir das Unternehmen sicherlich auch versuchen, postalisch Kontakt zu dir aufnunehmen. Da darf man sich nicht verrückt machen lassen.
Ja, wenn man für einen Studienaufenthalt im Ausland ist, bekommt man für diese Dauer beide Stipendien gezahlt. Man kann ERASMUS also unabhängig vom Deutschlandstipendium beziehen.http://www.deutschland-stipendium.de/de/1700.php
Theoretisch müsste man ein solches Arbeitsverhältnis der Minijob-Zentrale melden, weil es sich beim Babysitten um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. https://www.minijob-zentrale.de/nn_10186/DE/3Privathaushalte/4hhsonline/secure/VorschaltseiteWizard.html Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich das in Deinem Fall auch tun würde. Denn wenn das Mädchen erst 15 Jahre alt ist, dann könnte es evtl Probleme geben, weil man in dem Alter nicht unbegrenzt viel und auch nur zu bestimmten Tageszeiten arbeiten darf.
Wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt, dann ist das eine Vertragsverletzung. Fristlos kann man aber offensichtlich dennoch nicht kündigen, sondern nur orentlich. Auf diesr Seite steht es beschrieben unter mietrechtliche Folgen, wenn die Kaution nicht bezahlt wird: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm
Zwei Monatsmieten Kaution sind normal. Die habe ich auch damals bei meinem Vermieter entrichten müssen.Mehr als drei Monatmieten darf der Vermieter meines Wissens allerdings nicht verlangen.
Eine Antwort darauf findest Du in Deinem Versicherungsvertrag. Manchmal ist es so, dass man autotmatisch mit seinem 18. Geburtstag aus dem Versicherungsschutz herausfällt. Aber dann wird er Versicherer vorher darüber informieren, damit man die Prämie anpassen kann. Bei anderen kann man bis 21 mitversichert bleiben.
SEPA-Überweisungen sind nur im Single European Payment Area möglich. Neben allen EU-Staaten gehören auch noch einige andere dazu. Wenn Du Geld in ein Land überweist, das den Euro nicht hat, solltest Du den Betrag übrigens möglichst trotzdem in Euros bezahlen, denn das ist in der Regel günstiger.