Wenn du die Kündigung per Einschreiben abgeschickt hast, so wie du es sagst, dann hast du erst einmal alles richtig gemacht. Du kannst dich immer darauf beziehen, dass das die Kündigung nachweisbar vbei der Bank eingegangen sein muss. Die werden sicherlich schon reagieren, ansonsten einfach nochmal anrufen. Irgendwann wird dein Konto vermutlich einfach aufgelöst werden.
Zwei Monatsmieten Kaution sind normal. Die habe ich auch damals bei meinem Vermieter entrichten müssen.Mehr als drei Monatmieten darf der Vermieter meines Wissens allerdings nicht verlangen.
Also dass man so viel Blut spenden kann, dass man davon leben kann, das ist natürlich utopisch. Erstens kann der Körper nicht so viel neues Blut produzieren, und zweitens gibt es gesetzliche Grenzen, für die es aus medizinische Sicht auch gute Gründe gibt.
Als Einkommen gilt eine Blutspende auch nicht. Auch bei Hartz IV-Beziehern wird das nicht aufs Einkommen angerechnet. Das ist eher als Aufwandsentschädigung anzusehen, und das findeich auch gut so.
Das musst du auf jeden Fall melden! Sonst kommst du in Schwierigkeiten mit den Behörden. Am besten einfach einmal bei der Arbeitsagentur anrufen und nachfragen, welche Belege sie genau benötigen, um sicher zu gehen, dass man da keine Fehler macht, die am Ende zu Problemen führen könnten!
Nein, das wäre ja für die Hersteller ein unkalkulierbares Risiko. Einen Neuwagen kannst Du für so einen Mangel natülich nicht erwarten. Dass das Autohaus den Schaden kostenfrei behebt, ist aber absulut angemessen und es ist rechtlich gesehen auch dazu verpflichtet. Deshalb ist das kein Grund in Jubestürme auszubrechen, aber trotzdem ein absolut korrektes Vorgehen. Ich würde mir aber die Reparatur schriftlich bestätigen lassen, damit man bei einem eventuellen Wiederverkauf keine Probleme bekommt.
Ich würde ehrlich gesagt auch nicht unbedingt zur Verbraucherzentrale gehen, auch wenn 170 Euro für eine eineinhalbstündige Beratung wahrscheinlich noch vergleichsweise günstig sind. Ich will zwar gar nicht abstreiten, dass bei der Verbraucherzentrale teilweise Personal sitzt, dass sich mit dem Thema Geldanlage gut auskennt und wertvolle Tipps geben kann. Aber meine Sorge wäre, wie Niklaus richtigerweise sagt, dass sie wahrscheinlich keine Haftung für eventuelle Falschauskünfte übernehmen müssen. Da würde ich mich an Deiner Stelle also noch einmal nach erkundigen, bevor ich einen Termin ausmachen würde.
Soweit ich weiß, lassen sich Kosten für Nachhilfestunden nicht steuerlich absetzen. Sie gehören zu den normalen Kosten der Lebensführung und können damit in der Steuererklärung nicht aufgeführt werden. Sprachreisen für Kinder, Kosten für Klassenfahrten und ähnliches sind ebenso wenig abzugsfähig. Es wird wohl erwartet, dass man solche Kosten mit dem Kindergeld abdecken kann.
Es gibt aber in den Großstädten häufig sehr günstige Nachmittags-Nachhilfeangebote an den Schulen, oder auch von gemeinnützigen Einrichtungen und Kirchen. Natürlich bekommt man da zwar keine Einzelbetreuung, aber vielleicht lohnt es sich trotzdem nach so etwas Ausschau zu halten.
Ja, klar, das sollte doch möglich sein. Als Werbungskosten wird das Finanzamt diese Art von Ausgaben sicherlich anerkennen. Die entsprechenden Belege dazu solltest du natürlich parat haben und vorlegen können.
Laut Auskunft auf der Seite der SOS-Kinderdörfer sollte das möglich sein. Dort heißt es: "Die Patenschaftsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten nach Jahresabschluss von uns automatisch eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung)" http://www.sos-kinderdoerfer.de/helfen/patenschaft/pages/kinderpatenschaft.aspx Ich denke, dass das dann bei Worldvision ebenso möglich sein sollte und man dort eine Spendenquittung bekommen sollte.
Nein, im Gegensatz zum Händler muss dir das Pfandhaus keine Gewährleistung zugestehen. Deshalb: wenn du dort ein Auto ersteigern möchtest, dann nur mit jemandem im Schlepptau, der sachverständig ist und sich mit Autos auskennt.
Das Gute schon mal vorneweg: Ich glaube, ich habe die Frage verstanden;) Jetzt zur Frage. Wenn die beiden Geschwister zusammen geerbt haben, können sie die Immobilie entweder gemeinsam bewirtschaften, sprich vermieten, oder sie verkaufen und dann zu gleichen Teilen am Vekaufserlös beteiligt werden.
Wenn sich die beiden uneins sind, dann kann man die Schwester entweder auszahlen. Wenn das von dem Bruder abgelehnt wird, dann ist die Schwester dazu berechtigt, eine Teilungsversteigerung zu fordern. Das Haus wäre dann futsch, und wenn's schlecht läuft zu einem Schleuderpreis. Das würde ich nicht riskieren! Deshalb sollte man sich zusammen setzen und über eine Auszahlung bzw. über eine geteilte BEwirtschaftung der Immobilie unterhalten.