Alles. was in dein Depot gebucht wird ist dein Sondervermögen und Bruchstücke von ETF sind bei Sparplänen normal. Du kannst diese also bei deinem Broker verkaufen, allerdings, wenn du nur einen Anteil kleiner 1 ETF handeln willst, kann dein Broker dies ins seinen Geschäftsbedingungen gesondert regeln. Eine Rechtsprechung hierzu ist mir bisher unbekannt.

Das eigentliche Problem ist der Depotwechsel - die neue Depotbank wird nur ganzzahlige ETF Anteile übernehmen, der übriggebliebene Rest wird von der alten Depotbank verkauft und dem Referenzkonto noch gutgeschrieben.

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Ein Wertpapierdepot bei einer Filialbank kostet viel - lohnt nicht für Kleinanleger, zu teuer !!!

Bei einer Onlinebank ist zwar das Depot kostenlos, aber jeder trade kostet Gebühren.

Rechnen und vergleichen ist angesagt, aber es gibt Hilfe im Netz: es gibt nützliche you tube viedeos zum Bsp. bei finanzfluss.

Bei smartbroker kostet das Handeln mit gettex ab 500 € nichts, das Depot ist auch für Null Euro, das ist zurzeit das preisgünstigste Angebot

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Tja - ein Depot haben und Wohngeld kassieren. getreu dem Motto, ich habe die Gewinne ja nie realisiert. Funktioniert nicht und ist schräg gedacht.

Allein die Existenz eines Wertpapierdepots ist Vermögen und muss natürlich bei Antragstellung angegeben werden. In jedem Depotauszug werden die Kaufkosten und auch der Kursgewinn angegeben. Die Depotbank meldet jährlich automatisch an das Finanzamt.

Über deine Steuererklärung erhält das Finanzamt Kenntnis von deinem Vermögen und gibt per Kontrollmitteilung diese Daten auch an Sozialversicherungsträger weiter - es ist ziemlich wahrscheinlich das die zuständige Behörde von deinem Depot Kenntnis hat

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Das kann dir hier niemand beantworten - das weiß nur deine Gemeinde, also dort auf dem Amt nachfragen....

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Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit 25% auf den Ertrag, also nur beim Verkauf, versteuert. Zusätzlich kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer oben drauf. Es handelt sich also um STEUER und nicht um Sozialversicherungsbeiträge !!! Diese werden bei Einkünften aus Kapitalvermögen nicht erhoben, dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage. Hier kommt bei der GKV das SGB V zur Anwendung und da steht dazu nichts drin.

Thesaurierende ETFs sind etwas kompliziert, da haben sich die Besteuerungsrichtlinien etwas verändert. Abgerechnet wird beim Verkauf.

Nur das Finanzamt erfährt beim Verkauf von Wertpapieren davon, weil die Depotbank melden muss. Im EkSt Verfahren für dieses Jahr des Verkaufs kommt noch ein Freibetrag zur Anwendung, solltest du keinen Freistellungsauftrag erteilt haben.

Solange deine Wertpapiere im Depot liegen passiert( bis auf den th. ETF) nichts.

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DE000LED4000 hat einen Kurswert von 52,40 € pro Aktie

  1. Wie hoch waren die Einstandskosten ?
  2. Wie groß wäre der Kursgewinn?
  3. An die Kapitalertragssteuer denken bei der Realisierung eines Kursgewinns
  4. Ganz wichtig: Wo ist das Depot und was kostet es - wenn es irgendein Geldinstitut o.ä. ist, zuerst einen Onlinebroker wählen und dorthin das Depot verlagern. Mein Tipp; bei Smartbroker mit gettex verkaufen, über 500€ Volumen ist das kostenlos.
  5. Es gibt wahrlich bessere Anlagen als die Osram Aktie - meine Empfehlung wäre ein ETF auf den MSCI world oder einen FTSE ETF, thesaurierend.
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Nur bei einem inländischen Broker bzw. Bank geht ein Freistellungsauftrag. Bei Dividenden aus den USA beispielsweise wird dieser bei den meisten Brokern berücksichtigt, allerdings in den USA werden zunächst 30% abgezogen und dies mit deiner einheimischen Steuerpflicht verrechnet und es gibt auch noch zudem das Währungsrisiko.

Sitzt der Broker im Ausland, wird dir die volle Steuer im Ursprungsland abgezogen und du musst hier die Anlage KAP in deiner Steuererklärung ausfüllen. Vorsicht es droht bei Nichtbeachtung ein Steuerstrafverfahren. Es ist auch möglich, aber ziemlich aufwendig, in den USA selbst eine Steuerbefreiung für Erträge zu beantragen . Dennoch bleibt die Steuerpflicht in Deutschland

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Du hast nichts verstanden - eine Coronainfektion ist mit 3% er Wahrscheinlichkeit tödlich, auch für junge Leute. Damit du das endlich verstehst, kommt das Bußgeld als Bescheid in den nächsten Tagen. Deine Fun kann für andere eine erhebliche Gefahr darstellen...

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Es gibt Broker, die keine Bruchteile von ETF handeln. Die einzige Chance ist den gesamten ETF zu handeln oder das Depot zu einem Broker zu wechseln, der Bruchstücke handelt.

Solange du den ETF im Depot belässt, ist es eben nur die krumme Zahl, die nicht schön aussieht, wäre mir aber völlig egal, solange die Rendite stimmt.

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Alle Steuerprogramme wie Wiso, taxman etc. sind unverbindlich!

Es zählt der Steuerbescheid der Finanzverwaltung. In den Erläuterungen steht auch, warum das Finanzamt bestimmte Aufwendungen nicht anerkannt hat.

Trotzdem auch Steuerbescheide können fehlerhaft sein - Es hilft aber nur innerhalb der Frist Einspruch einzulegen. Es wäre allerdings keine gute Idee, das damit zu begründen, dass WISO andere Ergebnisse liefert. Vielmehr sollte man schon konkret bemängeln, welche Aufwendungen nicht berücksichtigt wurden.

Das Finanzamt wird neu berechnen und bescheiden.

Es bleibt immer noch der Weg zum Finanzgericht. Dazu sollte man einen Steuerberater beauftragen und der kostet. In diesem Fall werden diese Kosten vermutlich eine mögliche Steuererstattung überschreiten. Günstiger geht es bei einem Steuerhilfeverein, aber auch da muss man Mitglied werden.

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Umschichten kostet Geld -also besser nicht mal eben. Aber aktiv gemanagte Fonds sind auch teuer!!

Das Depot bei einer Geschäftsbank ist teuer, Onlinebanken oder Discountbroker sind deutlich preisgünstiger.

Die Einlagensicherung gilt für Geldeinlagen auf einem Konto bis 100.000€ und nur für Privatpersonen. Es gilt nicht für ein Depot. Die können als Sondervermögen von der Depotbank nicht im Insolvenzfall angegriffen werden.

Wenn also neu anlegen, dann in einen ETF MSCI world mit einem kostengünstigem TER. Aber bitte nicht blind, sondern man sollte sich selbst mit dieser Geldanlage intensiv beschäftigen. Gute Videos findet man bei finanzfluss.

Ob die Vollmacht für solche Aktionen ausreichen wird - eher Nein. Da sollte schon eine Betreuung bei Gericht beantragt werden und das wird sicherlich problematisch werden, wenn die betreuenden Personen im Ausland leben.

Mein Tipp: nichts ändern.

Außerdem: wenn eine stationäre Pflege notwendig werden sollte, wird das Vermögen aufgebraucht werden müssen, und da sind die Gerichte sehr pingelig, wenn vorher per Vollmacht Vermögen entnommen wird....

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Wenn es im betrieb einen Betriebsrat geben sollte, dort beschweren.

Ansonsten kann bei einer Kündigungsschutzklage die das rabiate Verhalten des Personalchefs nützlich sein, nur ohne Zeugen steht da Aussage gegen Aussage.

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Lügen haben kurze Beine...

Dein zukünftiger Arbeitgeber möchte demnächst ein Arbeitszeugnis sehen und es ist üblich, dass man den vorherigen Arbeitgeber anruft...

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Vor den Gutachterausschuss ziehen, also zunächst Klage beim Sozialgericht einlegen.

Aussichten: eher schlecht - Klagen dauert Jahre und ärztliche Gutachten werden nur bei groben ärztlichen Fehlern vom Gutachterausschuss kassiert.

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Hauskauf !!!

Da wird vor dem Notar ein Konto benannt - dorthin ist zum Zeitpunkt zu überweisen.

Der Notar wird zur Änderung der Grundbucheintragung erst tätig, wenn diese Überweisung bestätigt wird und er sein Honorar erhalten hat.

Hoffentlich hast du das auch so gemacht und nicht ein anderes Konto genommen.

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Beim Broker bzw. Bank, die das Depotkonto führt , muss die Adressänderung mitgeteilt werden. Es hat eigentlich nur Auswirkungen auf die Wahrnehmung des Stimmrechts, wenn man an der Jahreshauptversammlung (digital!) teilnehmen möchte.

Evtl. könnte es Probleme irgendwann mit dem Finanzamt geben, wenn die aktuelle Adresse nicht mit der Adresse im Steuerbescheid übereinstimmt - aber der Steuerpflichtige ist bei der Steuererklärung verpflichtet die korrekte Adresse anzugeben. Der Bezugspunkt ist immer die lebenslange Steuernummer - das klappt in Regel ganz gut.

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