Saturn keine Rückerstattung nach Widerruf?

Folgendes Problem

Ich habe am 31.10. ein Artikel bei Saturn Online bestellt und noch am selben Abend storniert, da ich es wo anders für günstiger gefunden habe.

Wie storniert? Über das Widerrufsformular, welches ich an die vorgegebene Mail Adresse gesendet habe. Soweit so gut.

Am 01.11. kam leider schon die Versandbestätigung und das Gerät wurde an den Paketdienst übergeben.

Nach schriftlicher Nachfrage und Hinweis auf die Stornierung meinerseits habe ich mein Retourelabel erhalten (03.11.) und konnte das Paket zurücksenden. (Die Rücksendeunterlagen wurden wie vorgegeben beigelegt)

Am 04. November hab ich meine Rücksendung an den Paketdienst übergeben.

Mittels Sendungsnummer konnte ich nachsehen, dass mein Paket am 08.11. erfolgreich zugestellt wurde.

Seitdem es zugestellt wurde sind knapp 2 Wochen vergangen und ich habe noch kein Erstattung erhalten. Nach Nachfrage/Aufforderung wurde ich um Geduld gebeten bis die Retoure verbucht wird.

Nach den AGBs von Saturn

 13 Widerrufsrecht des Verbrauchers (2)

Folgen des Widerrufs:

"Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde

ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet."

Ich habe nach den AGBs meinen Teil eingehalten und noch kein Geld erhalten. Wie kann ich da noch vorgehen, statt wieder hinterherlaufen zu müssen.

ein Mahnschreiben? Habt ihr Ideen

Danke ✌️

Onlineshop, Rückerstattung, Widerruf
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

Hallo,

Ich habe zufällig eine alte LV gefunden. Wusste nicht das ich die Beitragsfrei gestellt hatte. Es ist eine Fond Gebundene LV. Ich habe mir von der Zuricher mal die aktuellen Daten geben lassen. Nun überlege ich was ich mit der LV mache. Kündigen oder widderufen ? Ich würde das Geld gut gebrauchen können, unsere Heizungsanlage muss ausgetauscht werden.

Die Versicherung wurde am 01.12.1997 abgeschlossen. Der Beitrag betrug 65,95 Euro, monatlich. Beitragfrei ist der Vertrag seit 01.02.2008.

Rückaufswert zum 01.10.2016 ca. 8400 Euro.

Nun habe ich mal nachgeschaut. Der Fond (DWS Akkumula) hat sich sehr gut entwickelt. Z.B. 2003 waren die Fondsanteile bei rund 350 Euro, zur Zeit sind sie bei 910 Euro. Eingezahlt an Beiträgen haben ich ca. 8000 Euro. Wenn Rückkaufswert gleich Auszahlbetrag ist, würde ich bei Kündigung 400 Euro mehr raus bekommen .

Nun bin ich mir fast sicher das die Widerrufsbelehrung nicht korrekt ist und eine Rückabwicklung möglich wäre. Doch lohnt sich das ? Würde da mehr bei rum kommen ? Ich bin mir unsicher was ich machen soll ?

Könnte ich jetzt kündigen und nachträglich versuchen den schwerlichen Weg des Widerrufs gehen ?

Den Rückkaufwert habe ich gestern erfragt. Auf der letzten Wertentwicklung von 2015 steht :

Für den Fall das Sie Ihren Vertrag nicht weiterführen wollen und kündigen, erhalten sie den Rückkaufwert. Er entspricht dem Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile und betrug per 30.11.2015 insgesamt 8367,22 Euro.

Telefonische Abfrage von gestern : per 01.10.2016 8462,33 Euro

Das hört sich für mich an, das das auch der Auszahlbetrag ist, oder ?

Ich würde mich über einen guten Rat freuen.

Kündigung, Lebensversicherung, Widerruf
Mein Steuerberater bucht eine Rechnung doppelt und lässt die Widerspruchsfrist verstreichen, was soll ich nun tun?

Aufgrund einer doppelten Buchung meines Steuerberaters war der Gewinn in der Steuererklärung um 3000€ zu hoch. Die Gewinnermittlung habe ich erst mit dem Erhalt des Steuerbescheides gesehen und meinem Steuerberater gleich Bescheid gegeben, dass er einen Fehler gemacht hat. Dann haben wir uns zu einem Gespräch getroffen und den Fehler geklärt. Der Steuerberater hat dann eine korrigierte Steuererklärung an das Finanzamt geschickt, welche das Amt dann abgelehnt hat, da eine Begründung für die Korrektur fehlte.

In der Zwischenzeit ist dann die Widerspruchsfrist verstrichen und von meinem Steuerberater kam keine weitere Info an mich, worauf ich dann mit dem Finanzamt telefoniert habe und diese mir gesagt haben, dass die Frist abgelaufen ist, man aber noch die Begründung schicken könne. Hier wurde ich dann mehrfach von meinem Steuerberater angelogen, weil dieser mir bestätigte, dass das Schreiben losgeschickt wurde. Nach nun 5 Monaten nervenden Nachhakens von mir, ist das Schreiben tatsächlich raus gegangen und wurde prompt vom Finanzamt abgelehnt, da nach verstreichen der Frist nur noch maschinelle Rechenfehler o.Ä. korrigiert werden können.

So nun stehe ich da und weiß nicht mehr weiter. Bevor ich mich jetzt wieder an meinen tollen Steuerberater wende, wollte ich erst noch meine Möglichkeiten abwägen.

Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters? Kann der Steuerberater diesen Fall an die Versicherung melden ohne das ein Gerichtsverfahren/Anwalt von meiner Seite aus mitwirken muss? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.

Einige Details des Vorganges kann ich beweisen. Das Finanzamt hat sich auch Notizen gemacht und es gibt eine E-Mail in der ich dem Steuerberater den Fehler erläutere und darauf verweise, dass ich die Steuererklärung gerade per Fax gesendet habe.

Ist es eigentlich üblich, dass ich den ermittelten Gewinn erst auf dem Steuerbescheid sehe? Im Internet habe ich davon gelesen, dass man den Steuerbescheid als Mandant vor dem Abschicken unterschreiben muss.

Haftpflicht, Haftung, Steuerberater, Steuererklärung, Fehler, Widerruf

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