Falsche Steuerklasse (6 statt 1) wie ändern?
Hallo Forum, ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage und vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Im Februar habe ich meine Arbeit gewechselt (bzw. hatte ich im Februar kurz zwei jobs, da wäre Steuerklasse 6 zu erwarten gewesen, dem war aber nicht so, ich hatte im Februar bei beiden Steuerklasse 1).
Seit März arbeite ich nur noch bei der neuen Stelle, allerdings habe ich im März und April Steuerklasse 6. Mit dem Finanzamt habe ich schon mehrmals telefoniert. Dort bin ich wohl Steuerklasse 1 und mein alter Arbeitgeber hat mich auch korrekt abgemeldet, der Fehler muss also beim Steuerberater der neuen Firma liegen.
Mit dem Steuerberater habe ich natürlich auch schon telefoniert, der meint hingegen, dass er meine Steuerklasse nicht ändern kann, der Fehler beim Finanzamt liegen muss, mich mein alter Arbeitgeber vielleicht nicht korrekt abgemeldet hat, erleider nichts machen kann.
Beide Seiten meinen also nichts tun zu können und der Fehler liegt jeweils beim anderen. Was kann ich denn jetzt machen, wer ist dafür denn verantwortlich? Ich verdiene so natürlich viel weniger und möchte das nicht einfach hinnehmen. Allerdings weiß ich auch nicht, was ich machen kann und wer eigentlich dafür zuständig ist, diesen Fehler zu beheben.
Ich hoffe auf Antwort
Lg
5 Antworten
Dein Arbeitgeber muss die ELSTAM-Daten neu abrufen und das als erster Arbeitgeber. Schon funktioniert es.
der Steuerberater kann DEFACTO nicht deine Steuerklasse ändern ....
da er die Daten über ELSTAM abrufen MUSS und die abgerufenen Daten der Lohnabrechnung zugrunde legt .....
Ich danke euch für die Antworten! Was meint ihr denn, soll/kann ich jetzt tun? (Den "Chef" möchte ich lieber etwas raushalten, da es sich doch um eine eher besonderen Chef handelt, den ich damit nicht so sehr belasten will :)
Muss jetzt der Steuerberater in die Gänge kommen oder das Finanzamt?
Hallo,
das Problem ist: wenn nach einem Wechsel des Arbeitgebers plötzlich nach Steuerklasse 6 mit dem höchsten Lohnsteuerabzug abgerechnet wird, kann eine falsche Anmeldung des neuen oder verspätete Abmeldung des alten Arbeitgebers vorliegen.
Änderungen der Lohnsteuerklasse und andere Korrekturen der ELStAM können beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug ist ärgerlich, kann aber über die Einkommensteuererklärung im Folgejahr korrigiert werden. Ok - dieser Hinweis hilft dir im Moment wenig, so lange wolltest du sicher nicht auf deinen Lohn warten, verständlich !
Es gibt keine zwei Seiten.
Beim Finanzamt ist richtig die vermerkt.
Der Steuerberater ist nicht für den Lohnabzug zuständig.
Dein Ansprechpartner ist der Chef.