Rechtsanspruch auf Straßengrundstück, Gewohnheitsrecht, Wegerecht?

5 Antworten

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Das ist aus der ferne alles schwer einzuschätzen. Sollte die Firma der Eigentümer sein, dürfte ihr eine gewisse Art der Kompensation wohl zu stehen.

Allerdings wäre es komisch ein grundstück über ein anderes privates Grundstück zu erschließen ohne dass die entsprechenden Rechte im Grundbuch stehen. Sowas dürfte gar nicht genehmigungsfähig sein.

Das einzige das aus meiner Sicht klar ist.. ihr habt es mit Profis zu tun. Geht zu einem guten Fachanwalt. Der kann euch vernünftig beraten. Auserdem wird die firma nicht an einem Prozess sondern an einem Deal interessiert sein. Falls euer Anwalt euch dazu rät, wird er vermutlich bessere Konditionen raus handeln als ihr selbst. Diese Profis sehen euch erstmal als reine Opfer, mit einem guten Anwalt seid ihr eher unangenehme Gegner.


Andri123  22.11.2020, 18:16

Bei einem Streitwert von 250.000 und 75 beteiligten Anwohnern wird die Bezahlung des Anwalts aber schwierig, oder?

Von Profis auf der Gegenseite würde ich auch ausgehen.

Auswolf

Eine Firma erwirbt ein Grundstück, das bislang von 75 Anliegern im guten Glauben, es handele sich um eine öffentliche Straße, genutzt wurde.

Jetzt bietet diese Firma über einen Dritten den einzelnen Anliegern den Kauf zum Preise von insgesamt 250 000 € (pro Anlieger durchschnittlich 3.333,-- €) zeitlich befristet bis zum 18. 12.

Festzustellen ist:

Die Baugenehmigung war von der Sicherung eines Zuwegs und einer Zufahrt abhängig. Welche Regelung enthält die Baugenehmigung und die Kaufverträge über die einzelnen ETWn+?

Die Gemeinde hatte die Möglichkeit, von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht nach dem BauGB aus dem not. Kaufvertrag mit der eingangs genannten Firma Gebrauch zu machen. Warum hat sie von dem VR keinen Gebrauch gemacht?

Notfalls greift die gesetzl. Regelung des Notwegs gem. § 917 BGB.

Die Prozesskosten-Risikotabelle zeigt die Kosten auf.


Auswolf 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 10:24

Eigentlich ist diese Antwort die hilfreichste

Auswolf 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 10:22

Hallo Franzl0503,

herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Wir sind dabei, diese und weitere Fragen zu klären.

LG Auswolf

Selbstverständlich muss das ein Anwalt eingeschaltet werden. Aber zuvor kann ja auch die Stadt/Gemeinde davon in Kenntnis gesetzt werden. Warum die nun die Strasse gebaut haben, ohne Eigentümer zu sein, wird sich klären lassen. Oder sind die 100m vom Bauträger gebaut worden?

Die Klage vor Gericht würde ich abwarten. Die werden sicherlich nicht jeden Eigentümer einzeln verklagen. Also mal abwarten was da kommt. Das einzige was passieren kann, das die Strasse geperrt wird. Aber da greift evt. ein Notwegerecht.

Feuerwehr wg. Brandschutz und Polizei würde man dann informieren.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__917.html


Auswolf 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 10:40

Danke für die Erwähnung verschiedener Aspekte!


Auswolf 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 10:39

Vielen Dank für den link, passt ja gut!

Mit einem derartig anspruchsvollen Fall an ein Laienforum heranzutreten und eine rechtssichere Antwort erwarten zu wollen ist genau so absurd als wenn man sich von seinem Friseur eine Anleitung dazu erhofft wie man eine Gehirn-OP vorzunehmen hat.

Also auf zu einem auf derartige Fälle spezialisierten Rechtsanwalt!


Auswolf 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 10:42

Vielleicht anspruchsvoll, ja, trotzdem gibt's Anregungen. RA ist sowieso klar.