Tja, das ist die - inzwischen doch eigentlich weit bekannte - Abzocke mit unnötigen online Trainings.

Vermutlich wird es sehr schwer dein Geld zurück zu bekommen. Ohne Gerichtsverfahren wird das Unternehmen vermutlich nichts zurück zahlen. Und wenn der Vertrag rechtlich nicht zu beanstanden ist, hast du vermutlich Pech gehabt.

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Auf die Steuerklasse deiner nichtselbständigen Tätigkeit hat ein nebenberufliches Gewerbe keine Auswirkung.

Du musst am Jahresende allerdings dann eine Steuererklärung angeben und da wird dann vereinfacht gesagt die Summe aller Einnahmen versteuert. Da dein Gehalt als Azubi aber ja maximal knapp über dem Grundfreibetrag ist, fängt die Versteuerung ja erstmal mit einem niedrigen Steuersatz an. Sprich du wirst auch auf deine Nebeneinkünfte nur überschaubare Steuern zahlen.

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Der Spread ist da nicht mit drin. Du bezahlst ihn dadurch, dass der Kaufkurs ein anderer ist als der Verkaufskurs.

Innerhalb der Börsenöffnungszeiten ist der Spread bei TR sehr gering. Kaufst du aber außerhalb der Öffnungszeiten, kann das relativ teuer ist.

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Ich glaube du musst zwei Dinge trennen, Lifestyle und Finanzen. Während der Kauf einer Immobilie zum Vermieten ein rein finanzielles Thema ist, ist die eigene Immobilie eher eine Lifestyle Entscheidung. Klar kostet pendeln Zeit und Geld, wer aber dafür jeden Abend mit den Kindern im Garten ist, das Wochenende mit Freunden auf der Terrasse grillt etc, für den mag es trotzdem die richtige Entscheidung sein.

Ich würde mir bei der eigenen Wohnung erstmal darüber klar werden welchen Lebensstil ich möchte, und dann schauen ob ich mir das leisten kann. Selbst wen du nach 40 Jahren im Eigenheim vlt 100.000€ mehr Ausgegeben hast (was nicht so sein muss) wäre es das dich trotzdem Wert wenn du dadurch glücklicher bist.

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Wenn es eine Korrektur ist, also ein Fehler berichtigt wird dann ja.

Wenn er einen wahren Sachverhalt ändert nur um die Zeit nicht ausgleichen zu müssen dann fälscht er die Stundenzettel, das ist natürlich nicht erlaubt. Neben der fehlerhaften Dokumentation der Arbeitszeit betrügt er seine Mitarbeiter damit ja um den ihnen zustehenden Lohn/Freizeitausgleich.

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Kündigen kannst du gemäß den im Vertrag getroffenen Regelungen.

Zusätzlich hast du ein 14tägiges Widerrufsrecht nach einem online Vertragsabschluss. Das kann allerdings entfallen sein wenn du darauf verzichtet hast damit das Training sofort beginnt.

Wärst du minderjährig wäre der Vertrag vermutlich schwebend unwirksam und könnte von deinen Eltern entsprechend Widerrufen werden. Bei 3.500€ wird man da aber sicher einen Nachweis wollen. Behauptest du das fälschlicherweise um aus dem Vertrag zu kommen dürfte möglicherweise der Tatbestand des Betruges vorliegen. Das würde ich dir auf keinen Fall empfehlen.

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Ob sie zum Verkauf der Wohnung berechtigt ist, ist für dich erstmal unerheblich. Möchte sie gegenüber dir Rechte geltend machen die deinem Vermieter zustehen, wie zB eine Besichtigung in deiner Wohnung durchzuführen, kannst du dir selbstverständlich die Vollmacht dafür zeigen lassen. Sonst könnte ja jeder kommen und behaupten er wäre bevollmächtigt.

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Rechtsanspruch auf Straßengrundstück, Gewohnheitsrecht, Wegerecht?

Uns - einer Anliegergemeinschaft bestehend aus ca. 75 ETW-Eigentümern, verteilt auf mehrere Mehrfamilienhausgruppen - wurde kürzlich von einer Firma, die sich u.a. mit dem An- und Verkauf von titulierten und nicht titulierten Forderungen befasst, eine Aufforderung zum Kauf eines Grundstücks zugestellt. Falls wir der Aufforderung nicht bis zum 18.12.2020 nachkommen, droht die Firma mit einer Klage vor Gericht.

Die Mehrfamilienhausgruppen liegen an einer kurzen (ca. 100m) Straße (die die Firma zum Kauf anbietet), einer Sackgasse, die von den Wohnungseigentümern, deren Besucher, der Müllabfuhr, Postzustellern sowie Lieferfahrzeugen benutzt wird, um zu Tiefgaragen, Parkplätzen und Hauseingängen zu gelangen. Die Häuser wurden um das Jahr 1990 erbaut.

Für alle Eigentümer bestehen Grundbucheinträge, die sich jeweils auf die Eigentumsanteile der Häuser, der Garagenstellplätze sowie der Grundstücke beziehen. Die Zufahrtsstraße ist im Grundbuch nicht explizit erwähnt, da sowohl Straßenbaufirmen, Baufirmen, Erschließungsfirmen (Strom, Wasser, Abwasser) als auch Makler und Eigentümer vermutlich davon ausgingen, dass es sich bei der Zufahrtsstraße um eine öffentliche Starße handelt (die als Seitenstraße von einer Durchgangsstraße abgeht und zu den Wohnhäusern führt).

Nun hat die Firma, die die Forderungen stellt, im letzten Jahr (2019) einen Eintrag im Grundbuch vornehmen lassen, der sie als scheinbar rechtmäßige Eigentümerin des Straßengrundstücks ausweist (auf Grund welcher Beweisunterlagen ist z.Zt. noch unklar, es ist aber wohl anzunehmen, dass sie eine Kaufurkunde des Straßengrundstücks vorlegen konnte - was selbstverständlich noch geprüft wird). Dieser Grundbucheintrag von 2019 wurde den Eigentümern nicht mitgeteilt, bzw. erst jetzt im Rahmen der Aufforderung zur Zahlung.

Die Firma hat eine Rechnung vorgelegt, nach der jeder Eigentümer einen nach seinem Anteil des von der Firma angenommenen Gesamtwertes des Straßengrundstücks (ca. 250.000 €) berechneten Betrag zahlen muss.

Es gab weder vom vormaligen Eigentümer (zur Zeit als Straße und Wohnhäuser errichtet wurden - ca. 1990) noch von späteren Eigentümern eine Inkenntnissetzung der Käufer der Wohnungen als auch der Stadt Bad Urach darüber, dass der Anteil des Gesamtgrundstücks, der nach Fertigstellung der Anlage die Zufahrtsstraße ausmachte, sich weiterhin in Privatbesitz befindet. Alle Käufer gingen davon aus, das es sich um eine öffentliche Straße und nicht um eine Privatstraße handelt.

Unsere Fragen:

(1) Basiert die Forderung der Firma auf geltendem Recht?

(2) Inwieweit sind Gewohnheitsrecht und Wegerecht betroffen?

(3) Wie stehen die Chancen der Firma, ihren angeblichen Anspruch gerichtlich durchzusetzen?

(4) In welcher Größenordnung könnten sich Gerichts- und Anwaltskosten bewegen, falls die Eigentümergemeinschaft einen eventuellen Prozess verliert?

Die Eigentümergemeinschaft bedankt sich herzlich für Stellungnahmen zu dieser sehr ungewöhnlichen Situation

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Das ist aus der ferne alles schwer einzuschätzen. Sollte die Firma der Eigentümer sein, dürfte ihr eine gewisse Art der Kompensation wohl zu stehen.

Allerdings wäre es komisch ein grundstück über ein anderes privates Grundstück zu erschließen ohne dass die entsprechenden Rechte im Grundbuch stehen. Sowas dürfte gar nicht genehmigungsfähig sein.

Das einzige das aus meiner Sicht klar ist.. ihr habt es mit Profis zu tun. Geht zu einem guten Fachanwalt. Der kann euch vernünftig beraten. Auserdem wird die firma nicht an einem Prozess sondern an einem Deal interessiert sein. Falls euer Anwalt euch dazu rät, wird er vermutlich bessere Konditionen raus handeln als ihr selbst. Diese Profis sehen euch erstmal als reine Opfer, mit einem guten Anwalt seid ihr eher unangenehme Gegner.

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Du musst 2 Dinge trennen: dein Vertragsverhältnis mit der Versicherung und das Verhältnis mit deinem Berater. Gegenüber der Versicherung hast du die Willenserklärung zur Kündigung nie abgegeben. Selbst wenn wäre sie per whatsapp vermutlich nicht gültig. Normal steht in den Bedingungen was von Schriftform oder ähnliches. Damit ist erstmal unzweifelhaft dass dein Vertrag noch besteht!

Anders sieht es im Verhältnis zu deinem Berater aus. Er hätte die Kündigung entweder weiter geben können oder dich zumindest darauf hinweisen können, dass eine Kündigung schriftlich an die Versicherung zu erfolgen hat. Dieses Verhalten hat aber null Auswirkung darauf dass die Versicherung noch besteht. Ob er sich wegen der fehlenden Rückmeldung/ Beratung schadensersatzpflichtig macht, dürfte rechtlich eine spannende Frage sein. Ziemlich sicher lohnt es sich bei dem Betrag aber nicht das herauszufinden.

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