Tja, das ist die - inzwischen doch eigentlich weit bekannte - Abzocke mit unnötigen online Trainings.

Vermutlich wird es sehr schwer dein Geld zurück zu bekommen. Ohne Gerichtsverfahren wird das Unternehmen vermutlich nichts zurück zahlen. Und wenn der Vertrag rechtlich nicht zu beanstanden ist, hast du vermutlich Pech gehabt.

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Auf die Steuerklasse deiner nichtselbständigen Tätigkeit hat ein nebenberufliches Gewerbe keine Auswirkung.

Du musst am Jahresende allerdings dann eine Steuererklärung angeben und da wird dann vereinfacht gesagt die Summe aller Einnahmen versteuert. Da dein Gehalt als Azubi aber ja maximal knapp über dem Grundfreibetrag ist, fängt die Versteuerung ja erstmal mit einem niedrigen Steuersatz an. Sprich du wirst auch auf deine Nebeneinkünfte nur überschaubare Steuern zahlen.

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Der Spread ist da nicht mit drin. Du bezahlst ihn dadurch, dass der Kaufkurs ein anderer ist als der Verkaufskurs.

Innerhalb der Börsenöffnungszeiten ist der Spread bei TR sehr gering. Kaufst du aber außerhalb der Öffnungszeiten, kann das relativ teuer ist.

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Ich glaube du musst zwei Dinge trennen, Lifestyle und Finanzen. Während der Kauf einer Immobilie zum Vermieten ein rein finanzielles Thema ist, ist die eigene Immobilie eher eine Lifestyle Entscheidung. Klar kostet pendeln Zeit und Geld, wer aber dafür jeden Abend mit den Kindern im Garten ist, das Wochenende mit Freunden auf der Terrasse grillt etc, für den mag es trotzdem die richtige Entscheidung sein.

Ich würde mir bei der eigenen Wohnung erstmal darüber klar werden welchen Lebensstil ich möchte, und dann schauen ob ich mir das leisten kann. Selbst wen du nach 40 Jahren im Eigenheim vlt 100.000€ mehr Ausgegeben hast (was nicht so sein muss) wäre es das dich trotzdem Wert wenn du dadurch glücklicher bist.

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Kündigen kannst du gemäß den im Vertrag getroffenen Regelungen.

Zusätzlich hast du ein 14tägiges Widerrufsrecht nach einem online Vertragsabschluss. Das kann allerdings entfallen sein wenn du darauf verzichtet hast damit das Training sofort beginnt.

Wärst du minderjährig wäre der Vertrag vermutlich schwebend unwirksam und könnte von deinen Eltern entsprechend Widerrufen werden. Bei 3.500€ wird man da aber sicher einen Nachweis wollen. Behauptest du das fälschlicherweise um aus dem Vertrag zu kommen dürfte möglicherweise der Tatbestand des Betruges vorliegen. Das würde ich dir auf keinen Fall empfehlen.

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Ob sie zum Verkauf der Wohnung berechtigt ist, ist für dich erstmal unerheblich. Möchte sie gegenüber dir Rechte geltend machen die deinem Vermieter zustehen, wie zB eine Besichtigung in deiner Wohnung durchzuführen, kannst du dir selbstverständlich die Vollmacht dafür zeigen lassen. Sonst könnte ja jeder kommen und behaupten er wäre bevollmächtigt.

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Du musst 2 Dinge trennen: dein Vertragsverhältnis mit der Versicherung und das Verhältnis mit deinem Berater. Gegenüber der Versicherung hast du die Willenserklärung zur Kündigung nie abgegeben. Selbst wenn wäre sie per whatsapp vermutlich nicht gültig. Normal steht in den Bedingungen was von Schriftform oder ähnliches. Damit ist erstmal unzweifelhaft dass dein Vertrag noch besteht!

Anders sieht es im Verhältnis zu deinem Berater aus. Er hätte die Kündigung entweder weiter geben können oder dich zumindest darauf hinweisen können, dass eine Kündigung schriftlich an die Versicherung zu erfolgen hat. Dieses Verhalten hat aber null Auswirkung darauf dass die Versicherung noch besteht. Ob er sich wegen der fehlenden Rückmeldung/ Beratung schadensersatzpflichtig macht, dürfte rechtlich eine spannende Frage sein. Ziemlich sicher lohnt es sich bei dem Betrag aber nicht das herauszufinden.

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