Hallo,

da musst uns schon sagen, wo Du versichert bist.

Wenn Du gesetzlich versichert bist, die Behandlung genehmigt war und die 40 EUR der monatliche Eigenanteil waren, wirst Du die wohl zurückbekommen.

Was die Sonderzahlungen waren, erschließt sich uns nicht.

Viel Glück

Barmer

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Versicherung trotz Krankenversicherungspflichtbefreiung als Student?

Hallo zusammen,

ich stelle diese Frage hier, weil ich für diesen spezifischen Fall keine Antworten finde. Es geht darum: Ich bin 23 Jahre alt, Student und aktuell auf 450€ Basis neben dem Studium arbeitend und über meine Eltern bei einer privaten Krankenversicherung mitversichert, weshalb ich mich vor meinem Studium von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen musste.

Nun hat mich mein Arbeitgeber gefragt, ob ich daran interessiert wäre, 20 Stunden pro Woche arbeiten zu gehen, womit ich natürlich mehr als nur 450€ verdienen würde und die private Familienversicherung wegfallen würde (die gibt es nur bis 450€).

Jetzt beginnt allerdings das komplizierte: Durch die Krankenversicherungspflichtbefreiung, die ich zu Beginn meines Studiums beantragen musste (wegen der privaten Familienversicherung), kann ich während meines Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenversicherung übergehen, aber ich müsste mich ja selbst versichern, wenn ich mehr als die 450€ verdiene. Meine Frage ist also: Muss ich dann eine private Versicherung wählen?

Und eine weitere Frage an die, die sich in einem ähnlichen Fall (Also: bei 20h/Woche Arbeit und von der Krankenversicherungspflicht befreit) befinden: welche (private) Krankrenversicherung würdet ihr in dem Fall empfehlen?

Falls ihr für die Beantwortung dieser Frage weitere Infos braucht, sagt es nur. Ansonsten bedanke ich mich schonmal im Voraus!

LG, Schwarzwasser

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Oder haben wir hier wieder einen Versicherten der KVB oder PostBeamtKK ?

Das sind keine privaten Versicherungen !

Barmer

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Versicherung trotz Krankenversicherungspflichtbefreiung als Student?

Hallo zusammen,

ich stelle diese Frage hier, weil ich für diesen spezifischen Fall keine Antworten finde. Es geht darum: Ich bin 23 Jahre alt, Student und aktuell auf 450€ Basis neben dem Studium arbeitend und über meine Eltern bei einer privaten Krankenversicherung mitversichert, weshalb ich mich vor meinem Studium von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen musste.

Nun hat mich mein Arbeitgeber gefragt, ob ich daran interessiert wäre, 20 Stunden pro Woche arbeiten zu gehen, womit ich natürlich mehr als nur 450€ verdienen würde und die private Familienversicherung wegfallen würde (die gibt es nur bis 450€).

Jetzt beginnt allerdings das komplizierte: Durch die Krankenversicherungspflichtbefreiung, die ich zu Beginn meines Studiums beantragen musste (wegen der privaten Familienversicherung), kann ich während meines Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenversicherung übergehen, aber ich müsste mich ja selbst versichern, wenn ich mehr als die 450€ verdiene. Meine Frage ist also: Muss ich dann eine private Versicherung wählen?

Und eine weitere Frage an die, die sich in einem ähnlichen Fall (Also: bei 20h/Woche Arbeit und von der Krankenversicherungspflicht befreit) befinden: welche (private) Krankrenversicherung würdet ihr in dem Fall empfehlen?

Falls ihr für die Beantwortung dieser Frage weitere Infos braucht, sagt es nur. Ansonsten bedanke ich mich schonmal im Voraus!

LG, Schwarzwasser

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Hallo, es gibt keine private Familienversicherung, die 450 EUR sind für Dich uninteressant. In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.

Bis zu 20 Stunden die Woche bist Du Werkstudent, der Arbeitgeber darf und muss Dich nicht gesetzlich krankenversichern.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

lassen wir das Studium erstmal beiseite.

Dann solltest Du in der Selbstständigkeit bezüglich Arbeitszeit und Einkommen etwas unter dem 451 EUR Job bleiben.

Ich denke (im Gegensatz zu Eifelia), dass bei Beginn des Studiums keine Versicherungspflicht als Student eintritt, wenn Du schon als Arbeitnehmer versichert bist. Du bist dann also nebenberuflicher Student.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

in der vorlesungsfreien Zeit geht es ohne Probleme. Abends oder am Wochenende sehe ich das nicht, denn das ist ja auch in der Woche.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

am besten bleibst Du mit Einkommen und Stunden unter dem Hauptjob. Also 900 EUR bei 19 Stunden ist ohne Risiko.

Viel Glück

Barmer

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Privatversichert, aber Arztrechnungen können nicht gedeckt werden?

Hallo Community,

wie im Titel erwähnt, bin ich privatversichert, da ich Beamtenanwärter bin. Ich bin verzweifelt und brauche eure Hilfe.

Ich verdiene ca. 1.400 € netto und habe daraus neben sonstigen lebenswichtigen Ausgaben wie PKV-Kosten ca. 920€ Miete und Strom (Hamburg) zu zahlen. Mir bliebe also für weitere Ausgaben nicht viel Spielraum.

Leider bin ich chronisch erkrankt und habe monatlich ca. 200-400 € Arzt- und Apothekenrechnungen im Voraus zu zahlen. Das führt bei mir zu ständiger Geldnot, denn ich versuche die Arztrechnungen fristgerecht zu bezahlen - wenn möglich - (ohne Zahlung gibt es keine Medikamente) und kann dann erstmal auf die Rückerstattungen warten.

Leider kann ich mir öfters keine Lebensmittel kaufen, weil ich auf die Rückerstattungen meiner PKV und Beihilfestelle warten muss, dann damit alte Arztrechnungen und gleichzeitig mit der Besoldung die neuen Arztrechnungen zahlen kann. Die häppchenweise Rückerstattungen kann ich meistens auch wieder für irgendwelche Notwendigkeiten aufwenden. Es ist ein Teufelskreis.

So kann ich unmöglich Geld beiseitelegen, um dieses als operatives Guthaben für Ärzte und Apotheken zu nutzen.. Mittlerweile müsste ich ca. 250€ aus eigener Tasche zahlen, weil ich Rückerstattungen für unbezahlte Arztrechnungen auch teilweise für Lebensmittel nutzte.

Ich habe wieder Hunger, die Vorratskammer ist mittlerweile wüstenleer und auf Geld kann ich auch wieder warten (ob von der PKV, Beihilfe oder auf meine Besoldung). Heißt also wieder, bis Monatsende nichts essen..

Wie regelt ihr das? Was hättet ihr für Tipps, damit ich leben kann wie jeder andere auch? Also Lebensmittel kaufen und notwendige gesundheitliche Versorgung in Anspruch nehmen..

Ich versuche schon so weit es geht Geld einzusparen, doch ist das immer wieder nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Und mit einem Dispositionskredit habe ich mehr als schlechte Erfahrung machen dürfen.

Kommt mir bitte nicht auf die Idee, zu meinen, ich müsste unbedingt umziehen und Ähnliches. Wenn mir das möglich wäre, hätte ich das bereits getan.

Ich danke euch im Voraus, LG

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Hallo,

es hilft Dir nicht, aber hier wäre es sinnvoller gewesen, in der GKV zu bleiben (wenn Du vorher drin warst). Für Beamtenanwärter oft die bessere Wahl.

Viel Glück

Barmer

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Freiwillige Versicherung - Minijob und ein Nebengewerbe?

Guten Tag,

ich bin noch ein Schüler und betreibe zurzeit ein Minijob auf 450€ (auf Lohnsteuerkarte, wenn ich es richtig verstehe, Steuerklasse 1) in einer Branche die stark von lockdown betroffen war und in diesem Jahr erst vor ein paar Wochen öffnen dürfte. Da ich zwischenzeitlich auch zusätzlich ein Nebengewerbe betreibe die sich mit Crowdtesting beschäftigt (auf Freelance-Basis) und da es nun mit der Öffnung meiner Minijob-Branches einsehbar ist, dass das Einkommen die in der Familienversicherung erlaubten 5400€ pro Jahr am Ende des Jahres stark überschreitet, habe ich vor mich bei der Krankenkasse zu melden und mich nun in der gesetzlichen Krankenkassen freiwillig zu versichern, was mich nach meinen Berechnungen ca. 190€ pro Monat kosten wird.

Meine Frage wäre folgende, da ich im Internet nur sehr wenig Informationen zu diesem Fall finde - wenn ich ein Minijob und eine Gewerbe zusammen betreibe und die Freiwillige Versicherung vollständig selber zahle - entstehen dann irgendwelche Nachteile für das Unternehmen dass mich auf 450€-Basis einteilt, das heißt müssen sie zusätzlich irgendwelche Beiträge für mich zahlen, ? Im Internet habe ich gelesen dass wenn ich insgesamt mehr als 450€ es ein Midijob wäre und deshalb auch voll versicherungspflichtig, genauso wie wenn ich zwei Minijobs hätte… das wäre im Falle einer Gewerbe nicht relevant, oder?

Ich habe das Unternehmen bei der ich ein Nebengewerbe betreibe noch nicht informiert dass ich ein Nebengewerbe betreibe, da ich bis vor kurzem nicht wusste dass es für sie relevant ist, deshalb die Frage.

Die zweite Frage von mir wäre ob wenn ich mich jetzt bei der Krankenkasse melde, rückwirkend von mir Geld für das freiwillige Versicherung nachgefordert sein kann, zum Beispiel ab Anfang des Jahres (im letzten Jahr war das Einkommen von der Gewerbe + Minijob unter 5400€, sollte also kein Problem sein)? Schließlich könnte ich ja nicht wissen wann die Branche in der ich ein Minijob ausübe wieder öffnet, und das Einkommen aus der Gewerbe ist zwar meistens über 450€ aber nicht immer (es ist ein schwankendes Einkommen), und die jährliche Grenze ist ja noch nicht erreicht, wir haben aber erst Juli… verstehe ich es richtig dass wenn ich mich jetzt aufgrund der Öffnung von der Minijob-Branche jetzt melde, da es für mich jetzt erst einsehbar ist, dass das jährlich relevante Einkommen für die Versicherung überschritten wird, keine rückwirkende Kosten auf mich zukommen können?

vielen Dank!

mfg

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Hallo, bei Frage 1 liegst Du richtig. Gewerbe zählt nicht mit bei Versicherungspflicht.

Frage 2: Ich würde mich melden, sobald der monatliche Verdienst über 450 EUR steigt und absehbar ist, das es so bleibt.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

wenn die Firma mit der Versicherungspflicht wirklich recht hat (kommt u.a. darauf an, ob Pflicht- oder freiwilliges Praktikum), dann musst du das machen und kannst die PKV in der Zeit ruhend stellen.

Oder der AG ist doof und weiß nicht, dass er mit einem PKV-Versicherten im Minijob Geld spart.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

Ihr habt nicht verraten, wo Ihr jetzt lebt (dies ist ein deutsches Forum).

Generell gilt zwischen CH und EU: Maßgeblich ist die Sozialversicherung des Beschäftigungslandes, bei Arbeit in der CH und Krankenversicherung dort würde sich also nichts ändern. Versicherungsschutz besteht auch im Wohnsitzland.

Richtige Kenntnisse habe ich nur bei deutsch-schweizer Grenzgängern. Besonderheiten für Frankreich-CH kenne ich nicht (wobei die französische KV im Elsass wegen der deutschen Vorgeschichte wieder etwas anders ist als im Rest von F).

Viel Glück !

Barmer

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Hallo, wenn du Vollzeit arbeitest, kostet das nebengewerbe keinen zusätzlichen Beitrag.

Viel Glück

Barmer

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Hallo, die Familienversicherung besteht durch Gesetz ab Heirat. Es bestehen gute Chancen, das Geld zurückzubekommen.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

es ist immer gut, wenn man seine Fragen auf Deutsch formuliert. Was bitte heißt "clearing solution" ?

Was schlägt der Anwalt vor ? Außer Auswandern habe ich keine Lösung !

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

bei Überschreiten der Verdienstgrenze erlischt die Familoienversicherung. Nach Ende der kurzfristigen Beschäftigung lebt sie wieder auf.

Viel Glück

Barmer

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Du hast Glück. Bei 30 Std. Abhängiger Beschäftigung bleibst Du da pflichtversichert und Beitragspflicht für die Selbstständigkeit scheidet aus.

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Hallo, wenn die Großmutter in Deutschland wohnt und in Deutschland versichert ist (so verstehe ich das) bekommt sie das auch in Deutschland beantragt und ausgezahlt.

Deine Mutter spielt da gar keine Rolle, da das Pflegegeld der Großmutter zusteht und sie damit machen kann, was sie will.

Oder ist die Großmutter gar nicht bei der IKK versichert, sondern in Polen ? Und die IKK macht nur die Leistungsaushilfe in Deutschland ? So hört sich das Schreiben der IKK an. Dann wird es schwierig.

Viel Glück

Barmer

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Hallo,

ja das macht Sinn, insbesondere, wenn ein nahtloser und reibungsloser Wechsel in die Verbeamtung auf Probe nicht sicher ist.

Dann wäre aber in aller Regel die PKV die bessere Wahl.

Viel Glück

Barmer

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Hallo, ich verstehe das so, dass Du bereits bei der Kasse als hauptberuflich Selbstständiger freiwillig Versicherter geführt wirst.

Dann brauchst Du zusätzliche Gesellschaften nicht melden. Dein Beitrag richtet sich weiterhin nach dem Einkommen. Verluste aus zusätzlichen Gesellschaften können das Einkommen mindern, die Krankenkasse wird sich in der Regel an die Erkenntnisse des Finanzamts halten.

Viel Glück

Barmer

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Hallo, wenn das Einkommen unter 450 EUR fällt, kommst Du qua Gesetz wieder in die Familienversicherung. Man muss nur Bescheid sagen (nicht Du, sondern das versicherte Elternteil).

Da Du ja die Versicherung selber zahlst, verstehe ich nicht, wieso es zu einer Überzahlung kommen sollte, aber wenn ja, gibts Geld zurück.

Viel Glück

Barmer

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