Notarvertrag anullieren
Ist es möglich, daß man von einem Vertrag über ein verkauftes Grundstück, der bei einem Notar abgeschlossen wurde wieder zurück treten kann, solange der Käufer nicht den Kaufpreis bezahlt hat und man es sich aus diversen Gründen anders überlegt. Immer davon ausgehend es wurde noch keine Meldung an den Notar seitens der Verkäufers vorgenommen, das der Betrag bezahlt wurde und somit auch keine Eintragung im Grundbuch über den Eigentumswechsel durch den Notar veranlasst wurde.
1 Antwort
Es gibt selbstverständlich neben dem (üblicherweise) vertraglichen Rücktrittsrecht auch ein gesetzliches nach § 323 BGB. Dazu müssten allerdings die Voraussetzungen vorliegen. Wichtig ist insbesondere, dass die Kaufpreiszahlung fällig, aber nicht vollständig erfolgt ist. Schlichtweg falsch ist, was hier Einige zuvor geschrieben haben. Wenn der Käufer sich vertragsbrüchig verhält und nicht (vollständig) zahlt, hat der Verkäufer wenn nicht schon vertragliche, dann aber zumindest gesetzliche Vorschriften auf seiner Seite, die bis zur Rückabwicklung des Vertrags (sämtliche Leistungen wären dann zurückzugeben) führen können. Schadensersatz kann darüber hinaus auch eingefordert werden (vergebliche Notarkosten etc.).