Nach wieviel Jahren ist eine Einbauküche abgeschrieben?
Damit meine ich, nach wieviel Jahren kann man für eine Küche nichts mehr verlangen? Die Idee dahinter: In der Wohnung befindet sich eine alte Einbauküche, die ich mit der Wohnung kostenlos erwerbe. Wenn potentielle Mieter kommen und die Küche nicht haben wollen, dann macht es ja sinn denen anzubieten die Küche selbst zu entsorgen und dafür ihre neue Küche bei Auszug in der Wohnung zu belassen. Die Frage ist, nach wieviel Jahren brauche ich für die neue Küche keine Ablösesumme mehr zu zahlen. So in der Art: Jedes Jahr 20% Wertverlust und nach 5 Jahren gehört die Küche mir.
5 Antworten
Offenbar ist Deine Frage eigentlich eine andere, deshalb lase ich einfach mal eine Idee los:
Lass die Küche zunächst in der Wohnung, den Interessenten vermittelst Du, dass sie die Küche übernehmen können, wenn sie wollen oder auch nicht.
Im Mietvertrag muss das natürlich geeignet formuliert werden: "Die Küche wird kostenlos überlassen" ... "...ist nicht Bestandteil der Mietsache" ... "Bei Beendigung kann die Küche mit der Wohnung zurückgegeben werden"
Sonst läufst Du am Ende noch Gefahr, die Küche in Schuss halten zu müssen.
Oder: wenn er selber die Küche rausreißt, gibt es einen Wasserschaden;-)
Da musst Du schon mit zwanzig Jahren rechnen.
Das kann je nach Qualität der Einbaumöbel und nach Nutzerverhalten sehr unterschiedlich ausfallen. Es gibt Mieter bei denen die Küche nach 20 Jahren noch wie neu ist, es gibt aber auch Chaoten wo die Küche schon nach 5 Jahren auf den Sperrmüll muss.
So isses, bei meiner Wohnung ist die Küche über dreißig Jahre alt, trotz dreier Eigentümer und 4 Mieter sieht sie noch wie neu aus. Nur Herd und Kühlschrank wurden mittlerweilse ausgetauscht,
Etwa 10 Jahre Nutzungsdauer kannst Du bei einer normalen Küche unterstellen: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=525
In D ist die Küchenübernahme bei einer Mietwohnung nicht so häufig. Vielleicht scheuen sich die Nachmieter vor den Krümeln und Fettflecken aus hygienischen Gründen. Die eigenen Flecken werden nicht so schlimm empfunden.
Ich werde wohl den Verkäufer ansprechen, ob er nich doch noch die Küche vor Übergabe der Wohnung entsorgen kann. Denke eine Wohnung läßt sich mit einer alten Küche nicht so gut vermieten.
Mit "Abschreibung" meinst Du offenbar nicht steuerliche Aspekte, sondern, was man dem Mieter zahlen muß, wenn man seine EBK erwerben möchte. Da gilt das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Anders kann es doch wohl nicht sein. Stell Dir mal vor, ein Mieter wohnt 50 Jahre in Deiner Eigentumswohnung und bietet Dir dann 1% vom Ursprungskaufpreis um endlich auch Immobilienhai werden zu können. Was würdest Du dem wohl sagen? Und genau das sagt der Dir wegen der EBK auch wenn Du glaubst, das Ding kostenlos abstauben zu können.
Ich merke schon. Ich muss das Thema mit dem Immobilienmakler diskutieren um realistische Vorschläge machen zu können.
Eigentlich will ich die alte Küche gar nicht haben. Werde den Verkäufer fragen, ob er sie vor Übergabe der Wohnung nicht selbst entsorgen kann.