Müssen wir den Ausbau der Einbauküche bezahlen?
Wir sind vor drei Jahren in unsere Wohnung eingezogen und weil es dort noch keine Küche gab, haben wir uns eine Einbauküche angeschafft, die auch immer noch da ist. Jetzt will die Hausverwaltung, dass wir die Einbauküche abbauen, um die Rohre in der Wand dahinter zu erneuern. Da wir selber keine Zeit haben das zu machen, meinte die Verwaltung, dass sie da jemanden engagieren werden, wir das aber bezahlen müssen, da es ja unsere Küche ist. Stimmt das denn? Müssen wir das wirklich bezahlen?
3 Antworten
Seit Ihr Eigentümer oder Mieter der Wohnung?
In beiden Fällen müßt Ihr die Erneuerung der Rohre dulden. Als Mieter könnt Ihr jedoch darauf bestehen, dass der Eigentümer der Wohnung für alle Kosten aufkommt und wenn die Beeinträchtigungen größer sind, dann entsteht Euch auch eine angemessene Entschädigung zu.
Hallo, dazu folgendes Modernisierung durch den Vermieter: Hat der Vermieter in der Küche im Rahmen einer umfassenden Strangsanierung Be- und Entwässerungsrohre verlegen lassen, gehören zu den ersatzfähigen Kosten auch die Kosten für die Demontage und den Wiederaufbau einer Einbauküche des Mieters durch eine Fachfirma. AG Lichtenberg, Urteil vom 26. Oktober 2001 , Az: 5 C 291/01 MM 2002, 142-143 Quelle : http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm
mfg. K.
Wenn es nach einer Entscheidung des LG Berlin geht, müßt Ihr das im Reparaturfall nicht bezahlen:
http://www.mieterbund.de/2961.html
Aber ich wäre hier noch etwas vorsichtig, weil ich das Urteil nicht im Wortlaut gelesen habe und der DMB Urteile etwas anderes interpretiert.
Fallen z. B. diese speziellen Arbeiten im Zuge einer Modernisierung an, dann können die Kosten für das Möbelrücken den Modernisierungskosten zugeschlagen und mit 11 % jährlich auf den Mieter umgelegt werden.
Es handelt sich tatsächlich um einen etwas speziellen Fall:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1011/101111c.htm
Hier ist z. B. von einer Ein-Zimmerwohnung die Rede, während in anderen Presseberichten zu diesem Urteil von einer Zwei-Zimmerwohnung berichtet wird.
Das Urteil ist in diesem Forum bereits mehrfach erwähnt worden.