Müssen wir den Ausbau der Einbauküche bezahlen?

3 Antworten

Seit Ihr Eigentümer oder Mieter der Wohnung?

In beiden Fällen müßt Ihr die Erneuerung der Rohre dulden. Als Mieter könnt Ihr jedoch darauf bestehen, dass der Eigentümer der Wohnung für alle Kosten aufkommt und wenn die Beeinträchtigungen größer sind, dann entsteht Euch auch eine angemessene Entschädigung zu.

Hallo, dazu folgendes Modernisierung durch den Vermieter: Hat der Vermieter in der Küche im Rahmen einer umfassenden Strangsanierung Be- und Entwässerungsrohre verlegen lassen, gehören zu den ersatzfähigen Kosten auch die Kosten für die Demontage und den Wiederaufbau einer Einbauküche des Mieters durch eine Fachfirma. AG Lichtenberg, Urteil vom 26. Oktober 2001 , Az: 5 C 291/01 MM 2002, 142-143 Quelle : http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm

mfg. K.

Wenn es nach einer Entscheidung des LG Berlin geht, müßt Ihr das im Reparaturfall nicht bezahlen:

http://www.mieterbund.de/2961.html

Aber ich wäre hier noch etwas vorsichtig, weil ich das Urteil nicht im Wortlaut gelesen habe und der DMB Urteile etwas anderes interpretiert.

Fallen z. B. diese speziellen Arbeiten im Zuge einer Modernisierung an, dann können die Kosten für das Möbelrücken den Modernisierungskosten zugeschlagen und mit 11 % jährlich auf den Mieter umgelegt werden.