Falsche Versprechen vor Mietvertrag, was tun?
Hey,
meine Freundin hat im Dezember eine Wohnung zum 1.1 gemietet. Bei der Übergabe als auch in der Anzeige stand, dass eine Einbauküche Teil dieser Wohnung ist. Während der Abnahme der Wohnung wurde dies auch noch ausführlich erzählt. „Kostenfrei zu übernehmen wenn nicht würde diese entsorgt werden.“
Nun 2 Wochen nachdem der meine Freundin umgezogen ist( Möbel etc. gekauft und aufgebaut hat), kam ein Anruf der Vormieterin, dass sie Geld für ihre Küche möchte.
Zu erst frage ich mich, darf man einfach die Nummer herausgeben? Desweiteren 14 Tage nach Mietbeginn und nach Vertragsschluss dürfen doch keine weiteren Kosten entstehen.
Als Letztes ist auch noch das Rohr in der Küche, dass das Abwasser aus der Spüle entsorgen soll undicht. Dies soll man reparieren oder notdürftig lösen, da man ja die Küche behalten kann. Es sei nur eine neue Dichtung notwendig. Als unerfahrener Handwerker konnte ich erst bei der Beratung im Baumarkt feststellen, dass hier alte Bleirohre verlegt wurden, der Anschluss verbogen ist und man dies definitiv nicht selber lösen sollte.
Für eine Hilfe bin ich dankbar. Wir beiden sind aktuell etwas ratlos.
Danke und Grüße
Björn
2 Antworten
Kostenfrei zu übernehmen bedeutet Schenkung.
Seid Ihr beim Notar gewesen? Schenkungsverträge sind nur gültig, wenn sie notariell beurkundet sind. Erst mit Erfüllung wird der Formmangel behoben.
Kein Notar und keine Erfüllung bedeutet: Kein Anspruch auf die Küche.
Abwasserrohre aus Blei verbiegen leicht. Das ist für einen Installateur keine große Sache und den muss der Vermieter beauftragen und bezahlen.
Wieso Schenkung? Es ist Teil einer Mietsache. Bei Auszug bleibt die Küche in der Wohnung. Denn sie bleibt Eigentum der Wohnungseigentümerin.
Was hat denn Deine Freundin unterschrieben? Wenn es sich um einen Mietvertrag zu Wohnzwecken gehandelt hat, darf der Vermieter nachträglich nur noch Änderungen vornehmen, wenn Mieter und Vermieter diesen Änderungen zustimmen. Im Mietvertrag steht zudem wie Mieter und Vermieter erreichbar sind; in der Regel stehen dort Telefonnummern. Bleirohre haben in einer vermieteten Wohnung nichts mehr zu suchen! Die Kosten, die der Austausch verursacht, hat alleine der Vermieter zu tragen, da es sich hier um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt und die Kosten bei weitem Die Kleinreparaturregelung übersteigen.
Sollte es sich wirklich um das Abflussrohr handeln ist es wirklich unbedenklich. Wasserrohre sind seit 2013 aber verboten. Ich gehe davon aus, daß die Freundin hier einiges verwechselt hat, denn Abfußrohre sind nur in ganz alten Gebäuden aus Blei, also Erbauung vor 1900.
Einen Mietvertrag zu Wohnzwecken.
Ich bin mir nicht mehr sicher ob in dem Übergabeprotokoll etwas von der Küche stand. Dies wurde auch noch nicht verschickt. Trotzdem wurde ihr mündlich bestätigt, dass die Küche ohne kosten übernommen werden kann.
Zu den Rohren.
Das dachte ich mir auch.
Und danke für die schnelle Antwort 😊