Was macht man mit der Küche, wenn Mieter auszieht und sie nicht mitnehmen will.
Habe noch keinen aktuellen Fall. Könnte aber noch kommen. Meine Mietwohnung wurde ohne Küche vermietet. Der Mieter hat sich auf eigene KOsten eine eingebaut. Was mache ich, wenn der MIeter auszieht und die Küche nicht mitnehmen möchte und ich nicht bereit bin die Küche zu übernehmen. Muss er die Küche dann entsorgen, wenn ich sie nicht möchte? Oder kann er sie einfach drin lassen, wenn ich es dulde aber nichts dafür bezahlen möchte? Natürlich kann es sie dem Nachmieter verkaufen, geht aber wohl schlecht, da zum Auszug noch kein Nachmieter bekannt ist und das Problem mit dem Auszug schon geregelt werden sollte, oder? Es kann ja sein, daß die Wohung für ein oder zwei Monate leer steht. Wie wird sowas geregelt? Was ist üblich?
5 Antworten
Ich hatte vor ca. 8 Wochen einen ähnlichen Fall, der Mieter wollte die Küche da lassen (ca. 20 Jahre alt) und dafür von MIR 1200,00 Euro haben, ich habe gesagt, er soll die Küche ausbauen und mitnehmen, da ich 2 Nachmieter hätte, die eigene Küchen mitbringen würden, ja, die Küche würde noch top aussehen (na ja.....), wäre massgeschneidert sozusagen (ist eine Einbauküche immer!) und er würde mit dem Abstands-Preis auch runter gehen auf 400,00 Euro, ich sagte dann noch einmal, er soll seine Küche mitnehmen, wenn Schäden am Mauerwerk, Boden etc. entstehen würden beim Ausbau, müsse er dafür aufkommen, letztendlich hat er sie dann ausgebaut.......
Lasst euch auf keinen Fall über den Tisch ziehen in solchen Angelegenheiten!!!!
Die Mieter müssen übrigens, wenn das verlangt wird vom VM, die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurück versetzen, wenn sie eigenmächtige Ein- bzw. Ausbauten vornehmen! Z.B. auch Teppichboden verkleben oder Fliesen legen.....
Sofern du damit einverstanden bist, lass dir den kostenlosen Übergang in dein Eigentum schriftlich bestätigen, damit später keine unverhofften Forderungen auf dich zukommen. K.
Wenn der Mieter die Küche auf eigene Kosten angeschafft hat, muss er sie beim Auzug auch wieder ausbauen.
Vor allem, weil Du sie nicht kostenpflichtig übernehmen möchtest.
Lässt der Mieter die Küche unentgeldlich zurück und die Wohnung wird mit Küche vermietet, bist Du dann aber auch für die einwandfreie Funktion .- sprich Elektrogeräte verantwortlich.
Danke, das dachte ich mir. Mal sehen wie ich das regle, wenn es mal soweit ist.
Dein Mieter hätte eine Rückbaupflicht zu dem vermieteten Zustand.
Daruf wäre er bei Wohnungsabnahme ebenso hinzuweisen wie auf die Rechtsfolgen, wenn er dies unterlassen sollte: Rückbau auf seine Kosten (Kautionseinbehalt bzw. Zahlungsklage) bis Schadesersatzforderungen wg. Mietausfall.
G imager761
Der Mieter muss seine eigene Küche beim Auszug auch wieder mitnehmen. Tut er dies nicht und Du oder der Nachmieter lehnen diese Küche ab dann kann die auch zu Lasten des Vormieters ausgebaut und entsorgt werden.