Käufer sagt Notartermin ab?
Hallo,
ich habe folgende Frage:
ich wollte eine Wohnung verkaufen.
In der Wohnung war eine Einbauküche, die zwar alt aber funktionstüchtig war, und als Raumteiler fungierte.
Der Käufer wollte die Küche nicht - und wir einigten uns (mündlich) darauf, dass ich die Küche entsorge.
Dafür gibt es Zeugen.
Jetzt springt der Käufer am Tag des Notartermins ab (er hat den Notartermin beim Notar abgesagt).
Kann ich den (ehemaligen) Käufer für den Restwert der Küche in Regress nehmen?
Ein evtl. neuer Käufer hätte die Küchen vielleicht gerne gehabt.
6 Antworten
Wenn nichts schriftlich vereinbart wurde sehe ich da schwarz.
Also das kann man kaum glauben. Warum man so etwas macht, bevor der Verkauf vollzogen wurde. Der Interessent für die Wohnung hat mit dem Verkäufer keinerlei Vertragsverhältnis. Die Notarkosten kommen ja auch noch auf den Verkäufer zu.
Sicherlich kein Regess möglich, da ja eine Entsorgung nur für den Fall des Kaufs der Wohnung vereinbart wurde. Erst zum Übergabetermin müste dann ja die Küche entsorgt werden. Was sollen das denn für Zeugen sein für solch eine Vereinbarung?
das ging über einen Makler, der mir sagte, dass die Küche raus soll
Allmix
Den Restwert der zwischenzeitlich entsorgten alten Küche hast du uns vorenthalten. Wichtiger erscheinen mir jedoch die Notarkosten.
Die Notarkosten für den Kaufvertragtsentwurf fallen etwa in der gleichen Höhe an, wie für die Beurkundung selbst. Der Auftraggeber ist zahlungspflichtig.
Empfehlung: Kläre mit dem Notar die Kostenverrechnung mit dem folgenden Kaufvertrag ab.
Dass der Käufer noch im letzten Moment es sich anders überlegt, das ist möglich. Aber der Notar will normalerweise seine Kosten erstattet bekommen, denn er hat schließlich einen Kaufvertrag ausgearbeitet und beiden Parteien zur Korrektur, bzw. Änderungswünschen vorgelegt und auch eine entsprechende Rückantwort erhalten. Dort hätte man beispielsweise noch das Entfernen des Raumteilers festhalten können. Da Du Zeugen hast, kannst Du versuchen den Käufer zu verklagen, da auf seinen ausdrücklichen Wunsch dieser entfernt wurde. Ob Du dann Recht bekommst steht auf einem anderen Blatt; ebenso wie hoch der eingetretene Schaden bewertet wird.
Hallo, Du hast zweierlei gelernt:
- bis zum Notartermin ist nichts fest.
- Was Makler sagen, spielt keine Rolle. Eigentlich braucht man sie nicht.
Geld wirst Du nicht sehen, denn der Makler wird sagen: Warum mußtest du auch die Küche vor dem Notartermin rausmachen ? Das wäre doch in keinem Fall nötig gewesen.
Viel Glück
Barmer