Doch, Du erhältst die Gebühr schon - aber eben ohne Umweg.

Die Gebühr, die Du an die Plattform zahlst (bzw. sie gleich einbehält), ist bei Dir Betriebsausgabe.

Wegen der Sache mit den Dollars meldet sich bestimmt jemand anders.

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Da rechnest Du aber falsch.

Die Umsatzsteuer legst Du ja nicht zurück - sie ist ein durchlaufender Posten bei Dir.

Wieviel Du für die ESt zurücklegen solltest, lässt sich nicht sagen, da niemand Dein (erwartetes) zu versteuernde Einkommen kennt.

Zahlst Du denn keine ESt-Vorauszahlungen?

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Frag den Support - er wird Deine Frage ohnehin löschen.

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Vorab - die Einkünfte Deiner Frau sind nicht steuerfrei. Es fällt lediglich keine Lohnsteuer als Vorauszahlung auf Euere Jahres-Einkommensteuer an.

Keine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben ist keine gute Idee.

Was glaubst Du wohl, wie schnell Du dann eine Schätzung am Hals hast (und natürlich die damit verbundenen Mehrkosten).

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Wir reden also einfach von der Einkommensteuer 2014.

Wann hast Du die Steuererklärung abgegeben?

Was soll die Umfrage?

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Kann ich eine freiberufliche Tätigkeit rückwirkend anmelden?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zur Anmeldung einer freiberuflichen Nebentätigkeit als Studierende bzw. dazu, inwieweit diese rückwirkend möglich oder problematisch ist.

Ich habe seit fast zwei Jahren unregelmäßig neben meinem Studium eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzerin ausgeübt, diese Tätigkeit aber wegen naiven Informierens nicht beim Finanzamt angemeldet (z.T. auch, da ich das Ganze nie als ernsthafte langfristige Einnahmequelle bzw. Beschäftigung sondern mehr als Hobby gesehen habe). Auch eine eigene Steuererklärung habe ich nicht gemacht, da ich (fälschlicherweise?) der Auffassung war, dass diese aufgrund der geringen Höhe des Einkommens nicht nötig war. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit belaufen sich bei knapp über 2000 Euro in 2013, einigen hundert in 2014 und bisher knapp 300 in 2015 (Aufträge momentan nicht in Sicht). Andere Einkünfte habe und hatte ich im genannten Zeitraum nicht, da ich noch Studierende bin und keiner weiteren Tätigkeit nachgehe.

Nun bin ich darauf aufmerksam geworden, dass ich meine Tätigkeit hätte anmelden müssen. Da ich alles richtig stellen will: Ist es möglich und/oder nötig, die Tätigkeit rückwirkend beim Finanzamt anzumelden? Da mein Studium diesen Sommer endet, weiß ich noch nicht, ob ich die Tätigkeit weiterführen will oder nicht. Müsste ich mit bestimmten Sanktionen oder Strafen rechnen, da ich der Meldepflicht nicht nachgegangen bin?

Ein damit zusammenhängender Aspekt, der mir noch Fragen aufwirft, sind die mit der Tätigkeit verbundenen Rechnungen bzw. Gutschriften. Auf denen steht keine Steuernummer, da ich keine hatte, sind also meines Erachtens nach nicht rechtens. Können sie trotzdem als Nachweise der Tätigkeit bzw. Einkünfte genutzt werden? Oder müssten alle im Nachhinein korrigiert werden? Ist in diesem Zusammenhang mit irgendwelchen Problemen, Sanktionen o.ä. zu rechnen?

Vielen Dank im Voraus!

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Bezüglich der Rechnungen:

Das ist nicht Dein Problem, sondern evtl. das Deiner Kunden.

Aber: Brav aufheben (zehn Jahre).

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Das hört sich nicht danach an, als wolltest Du einmal ein Stück so behandeln.

Und schon ist es nicht mehr "privat", sondern gewerblich.

Du solltest also zum Gewerbeamt gehen und Dich dort klug machen(es liegt genügend Info-Material aus).

Natürlich werden sich auch Zoll und Finanzamt dafür interessieren.

Wenn Du also keine Ahnung hast, solltest Du Dich vorher gut informieren - sonst liegst Du sehr schnell auf der Nase.

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Natürlich kannst Du es versuchen - verspricht Dir aber nicht zu viel (auch der Bearbeiter kennt Deine Vorgeschichte - siehe andere Frage).

Krank bist Du ja nicht schon seit Anfang des Jahres, oder?

Wenn Du Dich hier melden kannst, kannst Du auch ein paar Vordrucke ausfüllen.

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Hierbei geht es ggf. um richtig viel Geld.

Deshalb sucht man sich keine Hilfe auf einem Forum (und verweigert dabei auch noch die wichtigsten Angaben - Frechheit).

Damit sucht man die Landwirtschaftliche Buchstelle oder einen hierin erfahrenen Steuerberater auf.

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Selbstverständlich kannst du das - ein kurzer Blick ins Gesetz hätte Dir das auch gesagt.

Die Antwort von Lissa kannst Du dabei getrost in die Tonne treten - sie vertritt hier nur ihre unbedeutende Meinung.

Ob angerechnet wird und wieviel, wird das dortige Amt entscheiden.

Das hat jedoch nichts mit dem Einkommensteuer-Gesetz zu tun.

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Kurze Antwort - ein ebenso kurzer Blick ins Gesetz hätte genügt.

Weswegen wohl gibt es die Ehe auch?

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"muss ich dann dennoch eine Steuererklärung machen?" - das hat doch mit Forex nichts zu tun.

Und von Verlusten kann man nicht leben.

Also will die Steuerbehörde wohl wissen wollen, was Du sonst noch so an Einkünften hast.

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