"American Express Karte" - trotz des Namens in den USA ziemlich unbekannt.
Doch, Du erhältst die Gebühr schon - aber eben ohne Umweg.
Die Gebühr, die Du an die Plattform zahlst (bzw. sie gleich einbehält), ist bei Dir Betriebsausgabe.
Wegen der Sache mit den Dollars meldet sich bestimmt jemand anders.
Da rechnest Du aber falsch.
Die Umsatzsteuer legst Du ja nicht zurück - sie ist ein durchlaufender Posten bei Dir.
Wieviel Du für die ESt zurücklegen solltest, lässt sich nicht sagen, da niemand Dein (erwartetes) zu versteuernde Einkommen kennt.
Zahlst Du denn keine ESt-Vorauszahlungen?
Frag den Support - er wird Deine Frage ohnehin löschen.
Vorab - die Einkünfte Deiner Frau sind nicht steuerfrei. Es fällt lediglich keine Lohnsteuer als Vorauszahlung auf Euere Jahres-Einkommensteuer an.
Keine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben ist keine gute Idee.
Was glaubst Du wohl, wie schnell Du dann eine Schätzung am Hals hast (und natürlich die damit verbundenen Mehrkosten).
Wir reden also einfach von der Einkommensteuer 2014.
Wann hast Du die Steuererklärung abgegeben?
Was soll die Umfrage?
Dem Finanzamt legt man keine Rechnungen vor - auch nicht in 2015.
Was willst Du wissen?
Werbungskosten dienen der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen - das weisst Du auch - warum also diese Frage!
Hey, wie lange bist du schon hier?
Wenn "die" eine Lohnsteuerbescheinigung wollten, würden sie das auch sagen/schreiben.
Bezüglich der Rechnungen:
Das ist nicht Dein Problem, sondern evtl. das Deiner Kunden.
Aber: Brav aufheben (zehn Jahre).
Das hört sich nicht danach an, als wolltest Du einmal ein Stück so behandeln.
Und schon ist es nicht mehr "privat", sondern gewerblich.
Du solltest also zum Gewerbeamt gehen und Dich dort klug machen(es liegt genügend Info-Material aus).
Natürlich werden sich auch Zoll und Finanzamt dafür interessieren.
Wenn Du also keine Ahnung hast, solltest Du Dich vorher gut informieren - sonst liegst Du sehr schnell auf der Nase.
Natürlich kannst Du es versuchen - verspricht Dir aber nicht zu viel (auch der Bearbeiter kennt Deine Vorgeschichte - siehe andere Frage).
Krank bist Du ja nicht schon seit Anfang des Jahres, oder?
Wenn Du Dich hier melden kannst, kannst Du auch ein paar Vordrucke ausfüllen.
Trotz zweifacher Aufforderung keine Details - keine Antwort.
Hierbei geht es ggf. um richtig viel Geld.
Deshalb sucht man sich keine Hilfe auf einem Forum (und verweigert dabei auch noch die wichtigsten Angaben - Frechheit).
Damit sucht man die Landwirtschaftliche Buchstelle oder einen hierin erfahrenen Steuerberater auf.
Selbstverständlich kannst du das - ein kurzer Blick ins Gesetz hätte Dir das auch gesagt.
Die Antwort von Lissa kannst Du dabei getrost in die Tonne treten - sie vertritt hier nur ihre unbedeutende Meinung.
Ob angerechnet wird und wieviel, wird das dortige Amt entscheiden.
Das hat jedoch nichts mit dem Einkommensteuer-Gesetz zu tun.
Kurze Antwort - ein ebenso kurzer Blick ins Gesetz hätte genügt.
Weswegen wohl gibt es die Ehe auch?
Bitte nochmal - dann aber in deutscher Sprache und mit vollständigem Sachverhalt.
"muss ich dann dennoch eine Steuererklärung machen?" - das hat doch mit Forex nichts zu tun.
Und von Verlusten kann man nicht leben.
Also will die Steuerbehörde wohl wissen wollen, was Du sonst noch so an Einkünften hast.
Dafür gibt es Rechner im Netz