Nach Wasserschaden alte Küche reparieren oder neue Einbauen?

6 Antworten

Es fehlen halt wieder mal die wesentlichsten Angaben für eine vernünftige Antwort.

Wasserschaden - wer ist dafür verantwortlich - der Vermieter oder der Mieter?

Beinhaltet der Mietvertrag die Einbauküche oder gehört diese dem Mieter?

Da es sich in jedem Fall um eine Instandsetzung handelt kann keine Mieterhöhung vorgenommen werden, egal wer Eigentümer der Küche ist. Und das ist unklar, da es nicht im Mietvertrag festgehalten wurde.

Wenn Du jetzt eine neue Einbauküche zur Mietsache hinzufügst, dann müßte dies in einem Zusatz zum Mietvertrag festgehalten werden und der Mieter dieser Änderung auch zustimmen.

Was interessiert Dich denn ein Schaden an einer Küche, die Dir nicht gehört?

Du schreibst doch selbst, dass sie nicht Teil des Mietvertrages ist, damit ist sie nicht mitvermietet und deshalb Eigentum der Mieter. Wo diese sie herhaben ist irrelevant.

Es ist also ausschliesslich Angelegenheit der Mieter, hier eine Lösung zu finden.

Was Du natürlich machen kannst, in Absprache mit den Mietern eine neue Küche einbauen zu lassen und sie als Nachtrag zum jetzigen Mietvertrag in die Mietsache mit aufnehmen. Ab dann bist natürlich Du für defekte Teile und Geräte verantwortlich.

In Abhängigkeit mit der kalkulierten Nutzungsdauer (i.d.R. 10 Jahre) zum Anschaffungswert kannst Du den monatlichen Betrag berechnen, um welchen Du dann die monatliche Miete erhöhen kannst. Das ist dann ebenfalls Teil des Nachtrags zum Mietvertrag.

Vater hat sie wohl vor 22 Jahren nicht in den Vertrag aufgenommen, da sie zu dem Zeitpunkt schon alt war.

Nur kurze Nachfrage: Gibt es ein Übergabeprotokoll von damals mit Erwähnung der Küche?

Eins ist schon einmal absolut klar:

Du kannst den Mieter nicht zwingen einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Das wird auch kein Mieter machen.

Desweiteren ist klar, daß die Mieter die Küche nicht vom Vorgänger gekauft haben. Sie gehört dem Vermieter.

Aus dem Umstand, daß die Einbauküche nicht im Mietvertrag erwähnt ist, schließt Du, daß sie nicht Bestandteil des Mietvertrags ist. Das sehe ich anders. Im Mietvertrag ist auch nicht erwähnt, daß die Wohnung Fenster, Türen oder einen Toilettentopf hat. Trotzdem würde doch niemand daran zweifeln, daß das Vorhandensein dieser Bauteile Bestandteil des Mietvertrags sind und, daß der Vermieter bei Beschädigung oder Zerstörung für Reparatur oder Ersatz zu sorgen hat. Auf eigene Kosten!

So sehe ich das bei der Einbauküche auch. Die war von Anfang an vorhanden, sie steht im Eigentum des Vermieters und ist daher Vertragsbestandteil.

Der Vermieter trägt daher die Kosten für die Erneuerung.

Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung wäre nur zulässig, wenn die neue Einbauküche wesentlich besser ausgestattet ist als die alte. Bei dem Gesamtpreis melde ich daran schon einmal deutliche Zweifel an.


williamsson  03.10.2018, 15:15

Respekt, wie Du immer wieder präzise auf den Punkt kommst. Ich sehe das genauso wie Du. Gute Zeit, Williamsson

user2358  03.10.2018, 13:32

Viel Text, aber wenig richtiges!

Warum meinst Du denn überhaupt, für den Schaden aufkommen zu müssen? Und wenn ja, warum zahlt nicht Deine Versicherung?

Die Versicherung übernimmt den Wasserschaden schon, den Spüleschrank erneuern und die Küche wieder einbauen, der Preis für den Aufwand liegt auch bei annähernd 4000 Euro, da wäre es meiner Meinung rausgeworfenes Geld.

 Nur kurze Nachfrage: Gibt es ein Übergabeprotokoll von damals mit Erwähnung der Küche?

Das ist eine gute Frage , die Unterlagen sind beim Hausverwalter der mein Bruder ist, muss ich nachschauen