Wann ist die Einbauküche in meiner gemieteten Wohnung abgeschrieben - die Küche ist ca. 20 Jahre alt sind wir leben seit ca. 15 Jahren in dieser Wohnung?
Die Küche hat Gebrauchsspuren und auch Schäden, wie z. B. abgeplatzte Ecken und hat an einer anderen Stelle einen aufgequollenen Boden, durch einen Wasserschaden. Muss ich die Küche komplett ersetzen, der Vermieter verlangt es. Kann er das?
3 Antworten
Hallo,
bei normalen Gebrauch ist die Abnutzung einer EBK durch die Zahlung der Miete abgegolten. D.h., dass eine evtl. notwendige Erneuerung der Küche auf Kosten des Vermieters geht. Ganz einhellige Meinung der Rechtsprechung z.B. OLG Hamm RE WM 1991, 248
Eine Küche ist nach 10 - 20 Jahren, bei täglichen Gebrauch abgenutzt ! Allerdings ist die Rechtsprechung dazu uneinheitlich und geht bis zu 25 Jahren. Die 25 J. dürften sich dann wohl eher an das weniger intensive Nutzugsverhalten orientieren.
lies aber dennoch hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm
Vielen Dank, damit ist mir schon viel geholfen, ich dachte schon, dass meine Kaution flöten geht😘😘😘😘
Ich leider, das Abflussrohr war defekt und ich habe es nicht gleich bemerkt und da der Schrank vom Vormieter einen Folienriss am Boden hatte, ist Wasser eingelaufen und hat die Spanplatte unter der Folie aufquellen lassen
Ich würde den Schaden der Privaten Haftpflichtversicherung zwecks Regulierung melden.
Schäden dieser Art (fremdes Eigentum) werden in der Regel übernommen.
Wer ist für den Wasserschaden verantwortlich?