Ja Sie sind in dem Fall schadenersatzpflichtig, besteht eine Private Haftpflichtversicherung kann diese die Regulierung übernehmen.
Sie wissen am besten welche Versicherung Sie abgeschlossen haben, aber vielleicht ist der Defekt ja relativ schnell und ohne große Kosten zu beseitigen. Holen Sie sich doch mal einen Fensterbauer oder Tischler zu Hilfe, eventuell liegt nur ein Einstellproblem vor und die Schliessfähigkeit der Terassentür ist für einen Handwerker mit wenigen Handgriffen wieder hergestellt, dann kostet das auch kein Vermögen und das einschalten einer Versicherung überflüssig.
Ganz platt gesagt, wenn man sich etwas steuerlich nicht mehr leisten kann (unabhängig davon was) ist es schon zu spät, da sollte man vor Erwerb drüber nachdenken. Ich persönlich kann auch nicht nachvollziehen wenn man eh schon keine Zeit hat und oft nicht zu Hause sein kann, sich noch gleich drei Hunde anschaffen muss, aber das ist meine ganz persönliche Meinung.
Dem Steueramt werden Sie mit Ihrer Erklärung keine Nachsicht abgewinnen können.
Das ist normalerweise die Aufgabe des Bankmitarbeiters der Kreditgebenden Bank, lassen Sie sich da um jeden Preis ausführlich beraten. Die in der Frage enthaltenen Einzelheiten reichen für eine qualifizierte Antwort nicht aus.
Die SF Jahre sind nicht gelöscht wurden, Sie sind nur nach einem Versicherungsfall (Schaden mit Regulierung durch den Versicherer) in der persönlichen Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft wurden.
Es nutzt zwar im Nachhinein nichts mehr aber man hätte rechtzeitig in die AVB der Versicherung schauen müssen und ggf. wechseln müssen. Eine Rückstufung um 19 SF-Klassen nach nur einem Schadensfall ist schon sehr ungewöhnlich. Überwiegend üblich sind bis zu 11 SF-Klassen.
Auch wenn die Frage ein drittes mal wiederholt würde, Nein.
Kann nur immer wieder raten keine Geschäftsbeziehungen mit dubiosen Finanzvermittlern, - Banken, - Firmen etc. einzugehen.
Klarer wird die Sache wenn man sich schon vor einer Entscheidung folgende Fragen stellt.
Weshalb gibt es keinen Firmensitz in Deutschland ?
Hierfür mag es mehrere Gründe geben. Neben den für die Firma nachvollziehbaren einfachere, schnellere, günstigere Gewerbeanmeldung im Vergleich zu Deutschland aber auch für deutsche Kunden nachteilige Gründe wie mangelnder Verbraucherschutz, Reklamationen, Umtausch bzw. Rückabwicklung des Vertrages unmöglich.
Und das sind nur die harmlosesten Argumente.
Finger weg von dubiosen Finanzdienstleistern, recherchiere selbst im Internet, wenn nicht schon geschehen.
Ich hätte das Bett genau wie Juergen010 vollständig zurück gegeben und mir den Kaufpreis erstatten lassen. Die Fragestellung liest sich aber als wolltest Du das Bett gerne behalten. Ich denke auch das 400 € Preisnachlass angemessen wären.
Hallo althaus, meinst Du die 1. oder 2. Million ? Die erste hast Du doch schon, die zweite lässt sich schneller realisieren. ;-))))
Wenn das Fahrzeug über ein Darlehen der Bank finanziert wurde, musste der Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegt werden. Ein Verkauf ist erst nach Ablösung des Darlehens oder nur mit Zustimmung der Bank möglich. Diese Dinge sollten durch den Fahrzeughalter schon im Vorfeld geklärt wurden sein.
Sie müssen doch schriftlich oder mündlich die Dauer der Reservierung vereinbart haben. Wenn nicht und das Interesse besteht nach wie vor versuchen Sie zu einer konkreten Vereinbarung zu kommen.
Ich denke wie es @Privatier59 auch schon schilderte wird die Versicherung von einer Mitschuld des iPhone - Besitzer ausgehen. Mindestens eine Fahrlässigkeit liegt hier vor, ob der Schaden unter Vorsatz herbeigeführt wurde müsste untersucht werden. Die Haftpflichtversicherer könnten bei begründetem Verdacht des Versicherungsbetruges auch eigene Ermittler beauftragen.
Das kann man doch indirekt auch umsetzen. Lass die VWL auf die zertifizierte Vermögensanlage Deiner Wahl überweisen. Die Sondertilgung kann man dann ausserdem zum Gesamtwert der VWL zum gewünschten Stichtag vom Girokonto vornehmen.
Das würde ich ihnen nicht raten, denn dieses Verhalten ist im höchsten Maße pietätlos und würde später zu erheblichen Streit unter den Erben führen.
Wenn der Stiefvater bereits ein Testament verfasst und beglaubigen lassen hat ist mit Sicherheit festgelegt wer welche Vermögen erhalten soll.
steuerlich gibts da keine Bedenken.
Wie ein Fahrzeughalter sein Erst,- oder Zweitwagen nutzt oder es zur Nutzung überlässt ist ganz allein seine (ihre) Hochzeit.
Der Fahrzeughalter ist verantwortlich für die Fahrzeugsteuern (erhoben wie @Gaenseliesel richtig darstellte, vom Zoll früher Finanzamt) und für die Fahrzeughaftpflichtversicherung, das war es dann auch schon.
Schaden kann es weiterhin nicht (für einen eventuellen Schadensfall), wenn die Versicherung des Fahrzeugs darüber informiert ist wer das Fahrzeug ausser dem Halter noch nutzt.
Neben der Zinshöhe sollten Sie festlegen, in welchem Turnus die Zinsen berechnet werden und wann der Darlehensnehmer Zinsen zahlen muss: am Ende des Jahres oder erst bei Tilgung des Darlehens. Achtung: Die Zinsen sollten nahe am Marktzins festgelegt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass das Finanzamt das Darlehen als Schenkung sieht, was unangenehme steuerliche Konsequenzen haben kann.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/muster-darlehensvertrag/#ixzz4KWywLmxV