Mutter hat ihr Haus meiner Schwester und mir überschrieben, wobei sie das Wohnrecht hat. Sie ist jetzt ausgezogen und mein Neffe möchte einziehen, darf er das?
5 Antworten
Das Wohnrecht besteht doch weiterhin. Zur Nutzung des Hauses ist damit ausschließlich die Mutter berechtigt. Wenn die der Nutzung durch den Neffen zustimmt geht das in Ordnung. Ansonsten aber kann sie das jederzeit untersagen.
Ja und? Wenn Eigentümer und Wohnrechtsinhaber sich einig sind, gibt es niemand der noch opponieren könnte.
Die Befugnis zur Ausübung kann einem anderen jedoch überlassen werden, aber nur, wenn dies gestattet ist.
Ein Blick in das Gesetz gibt Aufschluss:
Lies (in dieser Reihenfolge) die § 1093 BGB und dann § 1092 I BGB
Kurzfassung:
- Wohnrecht ist eine persönliche Dienstbarkeit und nicht übertragbar
- Berechtigte/r darf unter bestimmten Umständen Personen aufnehmen
Und das wars dann schon.
Ob sie selber darin wohnt ist dabei irrelevant, sie darf es nur nicht von anderen bewohnen lassen.
Ihr könnt natürlich gemeinsam eine für den Neffen akzeptable Lösung vereinbaren, z.B. gegen Miete.
Natürlich, wenn Ihr es ihm vermietet.
Sonst natürlich nicht. Mit dem Auszug des Wohnrechtsinhabers ist dieses erledigt, außer ihr hättet ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Nur wenn es euere Mutti erlaubt. Sonst nicht.
Wie steht es in der Wohnrechtsvereinbarung?
Wenn nur ein "lebenslanges Wohnrecht" vereinbart wurde, gilt § 1093 BGB und da steht in Absatz 2 etwas von "aufnehmen". Familie ist also relativ, aber deine Mutter muss dort wohnen, damit der Neffe - unter Verweis auf das Wohnrecht - dort wohnen kann.
Wenn deine Mutter (dauerhaft) ausgezogen ist, hat sich das Wohnrecht erledigt. Wenn sie argumentiert, dass sie zurückziehen will und der Neffe sie versorgen oder pflegen soll, sieht die Sache anders aus.
Es geht um ein Wohnrecht, nicht um den Nießbrauch. Das Wohnrecht muß persönlich wahrgenommen werden.