Wen darf man einziehen lassen wenn nur Wohnrecht vorhanden?

2 Antworten

Meine Mutter hat in meinem Haus das lebenslange Wohnrecht.

Und im Hinblick darauf kann sie im Prinzip in ihren Räumlichkeiten jederzeit auch einen Lebensgefährten einziehen lassen

Zitat:

Häufig wird das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB vereinbart. Es erlaubt den Wohnberechtigten, auch die Familie den Lebenspartner oder Pflegepersonal im Haushalt aufzunehmen.

Möchte man von vornherein ausschließen, dass eine andere Person als der Berechtigte die Wohnung mitbenutzen darf, ist es besser eine Wohnungsrecht nach §§ 1090-1092 BGB zu vereinbaren. Im Unterschied zum Wohnungsrecht nach § 1093 BGB darf die Wohnung im Falle des §§ 1090-1092 BGB vom Berechtigten nur in eigener Person genutzt werden. Die Aufnahme von Familienangehörigen oder sonstiger Personen ist unzulässig.


Anja1302 
Beitragsersteller
 13.05.2020, 20:53

Danke!

Also im Vertrag steht "lebenslange und unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht nach §§ 521 Satz 1 und 2, 504 ff ABGB

Sind wohnhaft in Österreich, vielleicht noch als kurze Info.

GrafRotz  13.05.2020, 21:01
@Anja1302

Meine Güte, das Bgb fordert ja schon meine Hirnzellen, aber das AGBG ist kaum zu verstehen. Gibt es das auch in Deutsch NACH der Monarchie? Ist ja gruselig. Habe nichts Eindeutiges zu deinem Fall herauslesen können.

Anja1302 
Beitragsersteller
 13.05.2020, 21:19
@GrafRotz

Ach manno.. und jetzt? Hilft nur der Gang zum Anwalt um dies prüfen zu lassen?