Wen darf man einziehen lassen wenn nur Wohnrecht vorhanden?
Hallo,
Meine Mutter hat in meinem Haus das lebenslange Wohnrecht. Jetzt ist sie seit ein paar Monaten in einer Beziehung.
Kann sie diesen Mann bei uns einziehen lassen ohne meine Erlaubnis, wenn dazu nichts im Vertrag vereinbart wurde?
Danke im Vorraus für eine Antwort.
2 Antworten
Meine Mutter hat in meinem Haus das lebenslange Wohnrecht.
Und im Hinblick darauf kann sie im Prinzip in ihren Räumlichkeiten jederzeit auch einen Lebensgefährten einziehen lassen
Zitat:
Häufig wird das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB vereinbart. Es erlaubt den Wohnberechtigten, auch die Familie den Lebenspartner oder Pflegepersonal im Haushalt aufzunehmen.
Möchte man von vornherein ausschließen, dass eine andere Person als der Berechtigte die Wohnung mitbenutzen darf, ist es besser eine Wohnungsrecht nach §§ 1090-1092 BGB zu vereinbaren. Im Unterschied zum Wohnungsrecht nach § 1093 BGB darf die Wohnung im Falle des §§ 1090-1092 BGB vom Berechtigten nur in eigener Person genutzt werden. Die Aufnahme von Familienangehörigen oder sonstiger Personen ist unzulässig.
Danke!
Also im Vertrag steht "lebenslange und unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht nach §§ 521 Satz 1 und 2, 504 ff ABGB
Sind wohnhaft in Österreich, vielleicht noch als kurze Info.