Wohnrecht Angehörige/ Mutter im Pflegeheim?
Hallo,
ich habe vor über 20 Jahren mein Elternhaus übernommen, meine Mutter hat ein Wohnrecht auf Lebenszeit, sie hat damals notariell verfügt, dass meine Schwester - die bei ihr wohnte/wohnt - die gleichen Wohnrechte hat bis zum Ende ihres Sterbejahres.
Jetzt ist meine Mutter seit zwei Jahren im Pflegeheim und wird auch nicht mehr nach Hause kommen. Das Wohnrecht gilt ja dann weiter. Ich frage mich nun, ob es auch weiterhin für meine Schwester gilt? Nebenkosten fallen für sie auch nicht an.
So ganz viel kann ich darüber im Netz nicht finden.
Danke
2 Antworten
So, wie Du es beschreibst, hat Deine Schwester ein Wohnrecht bis zum Ende des Jahres, in dem Eure Mutter verstirbt, denn eine Einschränkung in Bezug darauf, ob Deine Mutter ihr Wohnrecht aus ausübt, nennst Du nicht. Ob das tatsächlich so ist, ergibt sich aus dem genauen Wortlaut der Regelung im Notarvertrag.
Ja, es gilt weiter.
Solange deine Mutter lebt, kann sie in ihrem Wohnteil auch Verwandte unterbringen. Das sie komplett Mietfrei wohnt und nichtmal an den Nebenkosten beteiligt ist ist ein Versäumnis deinerseits, denn den Finanziellen Ausgleich inwiefern Kosten vom Niebrauchsinhaber zu tragen sind klärt man bei der Eintragung des Wohnrechtes.
Alternativ könntest du jetzt, da deine Mutter nicht mehr dort wohnt versuchen ihr das Wohnrecht und damit auch das Wohnrecht deiner Schwester abzukaufen. entweder mit einem Ausgleich der Monatlichen Kaltmiete in üblicher höhe des Wohnbereichs im Haus oder mit einer Schätzung wie lange deine Mutter noch lebt mal der Kaltmiete in einer Summen.