Leibgeding im Übergabevertrag, trotzdem Hypothek aufnehmen?
Es ist so, daß es es sich hierbei um das Haus meiner Frau handelt, in dem ihre Mutter ein lebenslanges Wohnrecht hat und das Leibgeding in einem Übergabevertrag geregelt ist. Es ist so, dass ihre Mutter vor 3 Jahren aus freien Stücken ausgezogen ist und in ein Altenheim gegangen ist. Sie ist mittlerweile ein Pflegefall und nicht mehr geschäftsfähig. Jetzt müsste das Haus renoviert werden und meine Frau will eine Hypothek darauf aufnehmen. Dies kann aber laut Übergabevertrag nur mit Zustimmung ihrer Mutter erfolgen. Aber da diese nicht mehr geschäftsfähig ist, gestaltet sich das ziemlich schwer.
1 Antwort
Besteht Betreuung? Dann ist es Sache des Betreuers darüber zu entscheiden.
Ein ganz anderes Problem aber ist, ob sich eine Bank mit einer solchen nachrangigen Sicherheit abfinden würde. Ich glaube eher nicht.