Eigentümergemeinschaft bei überschriebenem Elternhaus?
Meine Mutter hat mir und meiner Schwester zu Lebzeiten das Elternhaus überschrieben. Meine Mutter hat lebenslanges Wohnrecht und bewohnt eine Wohnung, die zweite Wohnung bewohnt meine Schwester unentgeltlich, die dritte Wohnung ist vermietet. Jetzt kommt es zwischen meiner Schwester und mir zu Streitigkeiten. Sie kümmert sich nicht mehr, wie bisher, um meine Mutter und die Außenanlagen, wie Rasen mähen, sowie sonstige organisatorische Tätigkeiten, da sie ja im Haus wohnt und ich nicht im selben Ort. Ich bin immer davon ausgegangen, dass dies durch die mietfreie Wohnung auch so gerechtfertigt ist. Was kann ich nun tun? Kann ich meiner Schwester auferlegen, dass Sie Miete an mich zu zahlen hat, zumindest für meine 50%. Kann ich meine 50 % des Hauses verkaufen? Hat meine Schwester u. U. ihren Anteil an dem Haus bereits "abgewohnt". Sie wohnt bereits seit mehr als 30 Jahre mietfrei in diesem Haus? Kann ich meine Schwester u. U. irgendwie zwingen, diese Tätigkeiten wieder zu übernehmen, da sie ja mietfrei wohnt?
4 Antworten
Abwohnen geht gar nicht.
Verkaufen kannst Du zwar Deine Hälfte, aber dafür einen Käufer zu finden ist schwierig.
Bei Euch ist das eingetreten, was bei vielen "Erbengemeinschaften" auftritt - die Einikeit bröckelt nach einiger Zeit.
Du kannst entweder darauf hoffen, dass Deine Mutter bald stirbt oder in eine Altersheim muß, dann erlischt das Wohnrecht und das Haus ist leichter der Auflösung der Erbengemeinschaft zu unterwerffen. Das wird Deine Schwester dann sicher ernüchtern. Du kannst natürlich auch mit dem Verkauf Deines Anteils drohen - aber in der Regel ist dies wirkungslos.
Je nachdem wielange seit der Übertragung bereits vergangen ist kann bei einer Heimunterbringung auch die Übertragung nicht mehr rückgängig gemacht werden und die Kinder können nur im Rahmen ihrer finanziellen Belastbarkeit vom Sozialamt zur Kostenbeteiligung herangezogen werden.
Was ist da so kompliziert. Die Schwester macht so viel wie du - nix. Ihr habt zusammen ein Haus. Dann müsst Ihre euch zusammen drum kümmern. Macht ihr nix weil ihr euch nicht einigen könnt, dann wird eben nichts gemactht. Ich vermute mal Mutti hat das Wohnrecht auf das ganze Haus. Dann kann Sie Hinz und Kunz einziehen lassen. Und Sie macht oder macht eben nix. Was will denn die "eigenliche" Eigentümerin ? Zwingen kannst du niemanden. Du kannst aber gerne selber Hand anlegen.
Hallo,
wer bekommt die Miete der 3. Wohnung?
Wer trägt die Kosten des Hauses (Grundsteuer, Gebäudeversicherung ...)?
Sind es rechtlich drei getrennte Eigentumswohnungen?
Gruß
RHW
..Ihre Schwester hat ihren hälftigen Anteil an der Immobilie nicht "abgewohnt" (das ist nicht möglich)...Sie hätten seinerzeit die entsprechenden Rechte und Pflichten (z.B. Pflege der Außenanlagen) vertraglich festlegen müssen....ich würde damit auf jeden Fall zu einem Fachanwalt gehen und mich bzgl. der weiteren Vorgehensweise beraten lassen...hier ist Rat von einem echten Fachmann bzw. Fachfrau gefragt...sich hier selbst schlau machen zu wollen, bringt nichts, denn das geht eindeutig in Richtung "individuelle Rechtsberatung"...