Erst mal die Sache richtigstellen:
- Euer Haus ist mit einer Grundschuld von 100.000 € als Sicherheit für einen Immobilienkauf Eurer Tochter belastet (=das, was Du unter "Bürgschaft" verstehst).
- Um das Haus zu verkaufen braucht Ihr das Einverständnis der Bank, zu deren Gunsten diese Grundschuld eingetragen ist.
- Grundsätzlich wird das funktioinieren wenn ihr auf dem neu erworbenen Haus ebenfalls wieder eine Grundschuld für diese Bank eintragen lasst. Das wäre analog zu einem Pfandtausch.
An Gebühren fallen die Notar- und Grundbuchkosten für das Löschen der Grundschuld auf dem "alten" Haus sowie für den Neueintrag auf dem "neuen Haus" an. Die exakte Höhe ist vom "Geschäftswert" abhängig und Du kannst sie Du aus einschlägigen Tabellen im Internet ablesen.
Evtl. kommen noch Schätzgebühren der Bank für das "neue" Haus dazu.
Sprecht mit der Bank auch mal darüber, ob dieser neue Grundschuldeintrag erforderlich ist wenn ihr im Gegenzug ein Festgeldkonto über 100.000 € eröffnet und als Ersatzsicherheit zu Gunsten der Bank abtretet. Denn rechnerisch müsste das ja aus dem Verkaufspreis für das "alte" Haus möglich sein.