Bin ich verpflichtet, nach Umzug einen Nachsendeauftag zu stellen, ehem. Vermieter behauptet das
Mein ehemaliger Vermieter hat sich grad total aufgeregt, weil er aus der letzten Nebenkostenabrechnung Geld von mir bekommt, und die Abrechnung aber 2 x zurückkam, weil er keine aktuelle Anschrift hatte. Er meinte, er verlange Zinsen u. Erstattung der Kosten, die ihm entstanden, um meine aktuelle Anschrift zu ermitteln. Bin ich denn verpflichtet, einen Nachsendeauftrag zu stellen?
2 Antworten
Verpflichtet streng genommen nicht, aber man muss ggf. die Folgen tragen.
Nehmen wir an Dir schickt Jemand einen Mahnbescheid. Der kann Dir an der alten Wohnung nciht zugestellt werden. Dann eht er in die öffentliche Zustellung (aushang beim Gericht) und wird rechtskräftig.
Also, besser einen Nachsendeauftrag geben.
Das mit dem Nachsendeantrag ist Unsinn. Braucht man nicht, kostet nur Geld und alle erfahren wo Du jetzt wohnst. Man ist nicht verplfichtet alle mitzuteilen wo man jetzt wohnt. Bewirkt auch wenig. Ist ja schließlich auch nur bei der gelben Post möglich und wirkt nicht für alles was ankommt. Bei der City-Post und allen anderen Zustellern gibt es sowas eh nicht. Eine Zustellung an eine Wohnung, einen Wohnsitz, den es nicht mehr gibt ist grundsätzlich nicht möglich. Aber auf jeden Fall das Schild am Briefkasten entfernen noch besser Briefkasten zukleben.