Falsche Nebenkostenabrechnung per Mahnbescheid eingeklagt?
- Der Vermieter hat die NK-Abrechnung erstellt, welche falsch war. Auf Nachfragen nach den Belegen, wurde ein Anwalt eingeschalten. Dieser hat die NK-Abrechnung dann augenscheinlich korrigiert, diese war jedoch auch wieder falsch. Daraufhin haben 3 von 4 Parteien sich beim Mieterschutzbund angemeldet, welcher dann die Posten auf der Abrechnung hinterfragt hat, und um erneute Korrektur und entsprechende Belege bat. Diese wurden nur teilweise gesendet. Es wurde eine Frist gesetzt, die letzten Belege ebenfalls zu senden, diese verstrich. Auf Nachfragen beim Anwalt, hieß es, er habe das Mandat niedergelegt.
- Ein neuer Anwalt hat bald eine neue "falsche" Abrechnung erstellt, welche auch wieder vom Mieterschutz in Frage gestellt wurde, bald darauf erhielten alle einen Mahnbescheid vom AG Coburg. Es wurde Einspruch erhoben.
- Inzwischen wurde die nächste NK-Abrechnung fällig, welche auch wieder falsch war, und auch vom Mieterschutz nach Belegen gefragt wurde, die bis heute nicht zur Verfügung gestellt wurden.
- Inzwischen sind einige Monate vergangen, und es erfolgte eine Klageeinreichung beim zuständigen AG. Gegen diese auch Widerspruch eingelegt wurde. Jetzt zieht der Vermieter die Anklage zurück.
- Kann man in einem solchen Fall, eine Anzeige wegen Betruges gegen den Vermieter stellen? Der Vermieter hat ja bis zuletzt, keine Scheu gehabt, die falschen NK-Abrechnungen einzufordern, sogar mit Mahnbescheid usw.
- Der Anwalt hat ebenfalls massive Fehler gemacht, z. b. Datenschutz. Die Mieter haben alle Schreiben erhalten, wo die Verbrauchsdaten mit Namen der anderen usw. für alle sichtbar waren. Außerdem wurden vom Anwalt Schreiben ans Gericht versendet, das Partei X betrifft, aber auch ein Schreiben für Partei Y dabei war, und auch eine Handnotiz des VM, wo Partei X sehen kann, wann welche Partei Miete bezahlt hat, mit Datumsangabe. Kann der Anwalt hier auch wegen Datenschutz belangt werden?
2 Antworten
Für Betrug müsste man Vorsatz nachweisen. Hier Vorsatz sauber von Schlampingkeit und Unfähigkeit zu trennen, wird sehr sehr schwierig.
Ich hätte an eurer Stelle längst selbst einen Anwalt eingeschaltet. Dessen Kosten hätte dann der Vermieter tragen müssen. Und der könnte auf ggf. weitere Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen.
Hinsichtlich der Verfehlungen des gegnerischen Anwalts steht euch die Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer und hinsichtlich des Datenschutzes die Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten offen.
Nur mal so rein zur Info!
Als Mieter hat man das Recht, die Belege EINZUSEHEN, nicht aber das Recht, dass man euch diese zusendet!
Und wenn dann nur gegen Kostenerstattung, nämlich 0,5 Euro pro Kopie zuzüglich der Versandkosten.
Das mit dem Zusenden war nicht unsere Idee, das kam vom VM und deren Anwalt. Dann hätte man ja auch die anderen nicht zusenden müssen. Aber nur einen Teil zu senden und dann nicht mehr antworten, ist sicher auch nicht der richtige Weg.
Das war aber auch nicht die Frage
Na ja, die Vermieter haben die Abrechnung mit übertrieben hohen Gartenpflegekosten und z. b. 700 Euro für Wasser usw. gepflastert. Auch die Dachrinnenreinigung und die Gebäudeversicherung deren Hauses, das zwar daneben steht, aber nun mal nicht unseres ist. Den Garten dürfen die Mieter nicht nutzen, er wird für gewerbliche Zwecke genutzt und für deren privaten Gebrauch. Also das wussten die Alles und trotzdem haben sie es auf die NK-Abrechnung gesetzt.