Wohnungseigentümerwechesel?
Hallo liebe Leute,
ich bekam gestern eine Email, dass die Wohnung in der ich wohne verkauft wurde. Gestern meldete sich per Email der neue Eigentümer, gab an, dass er meine Bankverbindung vom alten Eigentümer bekam und ab jetzt meine Miete auf ein anderes Konto abgebucht wird (ich hatte eine SEPA-Lastschrift mit dem alten Eigentümer vereinbart). Die neue Bankverbindung bekam ich nicht, der alte Eigentümer hat sich wegen dem Eigentümerwechsel nicht gemeldet und ein Grundbuchauszug wurde auch nicht vorgezeigt. Mich interessiert es, wie die Übergabe meiner Kontodaten mit dem neuen EU-Datenschutzgesetz vereinbar ist und ob die automatische Abbuchung der Miete auf das neue Konto einfach so erlaubt ist. Vielleicht traue ich dem neuen Eigentümer/Vermieter nicht (ich kenne das Unternehmen, hatte schon schlechte Erfahrung mit denen) und möchte deswegen die Miete per Zahlschein einzahlen. Nachdem ich den neuen Eigentümer darauf hinwies, schickte er mir ein SEPA-Lastschrift-Formular zur Unterschrift, das ändert aber nicht daran, dass sie meine Kontodaten besitzen.
Danke für jede Hilfe.
MfG, Aldin
2 Antworten
Auf jeden Fall dürfen sie nicht mehr abbuchen.
Ob der ehemalige Vermieter die Daten weitergeben durfte ist fraglich, aber was will man jetzt machen?
Aufregung nützt auch nichts.
Per E-Mail kann sich doch fast jeder bei Dir melden und Dich um die Unterschrift der Einzugsermächtigung bitte.
Ich würde nicht riskieren wollen, dass der bisherige Vermieter den Mietvertrag wegen ausbleibender Miete kündigt. Ohne ein Schreiben von ihm würde ich keine Änderung des Zahlungsweges vornehmen.
Lies bitte mal, wie bei einem Eigentümerwechsel vorgegangen werden sollte:
https://www.bmgev.de/fileadmin/user_upload/Eigentuemerwechsel.pdf