Denke auch, wenn er nicht bei der Mutter gewohnt hat, dann schon. Sonst eher nicht

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Korrekt. Das geht auf jeden Fall

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Am besten dann auszahlen, wenn der Fall eintritt und dafür verwenden ..

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Gute Frage, gibt es schon eine SICHERE Antwort?

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Naja ich denke wenn der Schädigende Bekannt ist, hat er Sorge zu tragen und wenn nicht, läuft es über die Versicherung der Gemeinde.

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Ich glaube da gibt es Wege. Bilde mir ein, da mal etwas zu gelesen zu haben. Genau kann ich es aber gerade nicht wiedergeben.

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Generell gilt .. Verträge die vor Ort geschlossen werden besitzen kein Widerrufsrecht. 

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Gute Frage. Hänge mich mal mit rein um die Antwort zu lese :)

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Genau .. hier wäre wichtig zu wissen, was schriftlich ausgewiesen ist.

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Kann mich dem Vorredner nur anschließen, generell dürften deine Chancen sehr gut sein da noch etwas rauszuholen!

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Also rein logisch müsste es zu 2017 zählen, da es ja da erst stattfindet und du ja nicht in Vorberechnung gehen kannst. Was wäre dann, wenn du (warum auch immer) verhindert bist etc?

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Schwer zu sagen ... Also einfach so hinzuverdienen dürfte schwer sein, da dies ja nachversteuert werden muss. Am besten mal beim Steuerberater anfragen wie man es am besten macht

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Dürfte an sich schwierig werden, da man beim Finanzamt alles belegen muss.

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Hoher Gasverbrauch auf Grund kaputter Heizung - Kann ich meinen Vermieter dazu auffordern die entstandenen Kosten zu zahlen?

Hallo, ich habe am 1.1.17 eine neue Wohnung bezogen. Den Schlüssel habe ich jedoch bereits am 04.11.16 erhalten, um ggf. streichen & ausmeßen zu können. Die 1. Monatsmiete war zum Januar 2017 fällig. Leider hat sich vor einigen Tagen ergeben dass meine Heizungen defekt sind und wahrscheinlich neue Rohre verlegt werden müssen. Der Heizungsinstallateur rat mir meine Heizungen bis zur Neuverlegung der Rohre auf 5 zu stellen, da ich sonst unglaublich hohe Gaskosten haben werde, da 2 Systeme gegeneinander arbeiten würden. Wenn ich also meine Heizungen aus machen möchte muss ich dies manuell über einen Monitor in meiner Wand eingeben anstatt am Rädchen an der Heizung zu drehen. Nun ist es leider so dass den kompletten November und Dezember die Heizungen zugedreht waren. Denn um den Mangel hat sich bisher niemand gekümmert. War wohl niemandem bekannt. Somit ist mein Gasverbrauch in den Monaten November und Dezember sehr hoch gewesen, obwohl nicht tatsächlich geheizt wurde. Das war die Bestätigung der Aussage des Installateurs. Dieser Verbrauch ist auf Grund der defekten Heizungen entstanden. Mein Gaszähler zählt z.Z. immer noch einen Verbrauch obwohl meine Wohnung bisher die 15 Gradmarke nicht überschritten hat. Die Heizungen waren zu keinem Zeitpunkt warm. Ich habe heute eine Schlussrechung der Stadwerke wegen eines Anbieterwechsels erhalten. Dort wurden mir Gaskosten in Höhe von ca. 107€ berechnet. Diese sind mir aber nur wegen den defekten Heizungen entstanden. Gaskosten weil Rädchen an der Heizung zugedreht, weil Heizung kaputt. Ich möchte gerne meinen Vermieter fragen ob er für diese Kosten aufkommen kann, weil diese wie bereits erwähnt auf Grund der defekten Heizungen erst entstanden sind, und meine Wohnung bisher nicht geheizt werden konnte. Ich habe eine Gasetagenheizung. Bei mir wurde einmal ein Einrohrsystem und eine Zweirohrsystem verlegt. Diese Kombination der 2 Systeme ist laut dem Installateur ein Mangel und darf so nicht verbaut werden. Meine Heizungen laufen zudem "rückwärts". Mein Vermieter zahlt die Wartung und Neuverlegung der Rohre. Aber kann ich auch von Ihm verlangen die entstandenen Gaskosten zu zahlen? Gibt es da vielleicht eine rechtliche Grundlage auf die ich mich als Mieterin stützen kann? Oder wäre die Übernahme der Kosten des Gasverbrauchs bei den Stadtwerken durch meinen Vermieter reine Kulanz?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

MfG

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Also ich tippe auf Kulanz, da der Vermieter den Schaden ja nicht kannte und somit nicht beheben konnte.

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Dürfte so hinkommen, ja

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