Muss ich die Nebenkosten Abrechnung meiner verstorbenen Tante bezahlen?
Muss ich Nebenkosten Abrechnung meiner verstorbenen Tante bezahlen? Meine Tante ist letztes Jahr verstorben. Kurz vor dem Ableben kam sie ins Pflegeheim. Die Pflegekosten hat das Sozialamt bezahlt, da meine Tante kein Vermögen hatte. Nun meldet sich der alte Vermieter und will die Nebenkosten Abrechnung Nachzahlung von mir bezahlt haben. Das Sozialamt ist nicht mehr zuständig, schon klar. Da ja kein Vermögen vorhanden war, gibt es auch kein Testament, Erbschein o.ä.. Meine Schwester und ich sind die einzigen Angehörigen (Seitenlinie). Müssen wir die NK-Abrechnung tatsächlich ausgleichen? Für das Sozialamt waren wir ja, wegen der Seitenlinie, nicht Zahlungspflichtig. Gilt das hier auch? Oder gibt es ein Unterschied zwischen Sozialrecht und Mietrecht? Vielen Dank vorab.
2 Antworten
Hallo,
«Die bis dahin anfallenden Mieten und Nebenkostennachzahlungen sind Nachlassverbindlichkeiten, die die Erben bezahlen müssen.» Falls die Kosten aber höher als das hinterlassene Vermögen sind, muss der Erbe nicht auf sein eigenes Erspartes zurückgreifen. «Die Erben können ihre Haftung auf den Nachlass beschränken»
siehe auch: Vermieter kann sich an Nachlassverwalter wenden
das ist richtig, darüber ist uns nichts bekannt. Der Fragesteller wird diese offene Tatsache berücksichtigen müssen.
Es geht nicht um Mietrecht, es geht um Erbrecht. Dazu sind die Angaben einfach zu dürftig. Das gesetzliche Erbrecht unterscheidet nach Ordnungen.
Hatte die Tante Kinder? Dann sind die zunächst berufen als Erbe 1.Ordnung. Sind die Kinder verstorben aber Enkel vorhanden? Dann erben die.
Du kannst nur als Erbe 2.Ordnung in Betracht kommen:
Und wenn sie als Nichte nun Erbin der im letzten Jahr(!) Verstorbenen wäre, weil sie versäumt hat, das Erbe rechtzeitig auszuschlagen, was wäre dann?
Wenn der Fragesteller den Artikel genau durchliest wird er erkennen, dass diese Haftungsbeschränkung nur dann eintritt, wenn die Erben das Erbe fristgerecht ausgeschlagen haben!