Wer trägt die Kosten für die Verbrauchsablesung? (Ablesen Zähler)?


06.04.2022, 23:10

Es hierbei geht nicht um Kosten für die Erstellung der Abrechnung selbst, sondern nur um die der Verbrauchserfassung. Gemäß Betriebskostenverordnung sollen bei den umlegbaren Kosten unter Kosten der Heizung auch die Kosten für die Verbrauchserfassung umlegbar sein.

2 Antworten

"Kosten für den Abrechnungsservice, d. h. für die Abrechnung der allgemeinen Betriebskosten, gehören nicht zu den umlagefähigen Kosten (AG Hamburg 37a C 258/99). Nur die Kosten für die Erstellung der verbrauchs- bzw. verursachungsabhängigen Abrechnung der Heizungs-, Wasser- und Müllkosten dürfen angesetzt werden."

https://www.mietrecht.org/heizkosten/heizkostenabrechnung-abrechnungsservice/


MutterTheres46 
Beitragsersteller
 08.04.2022, 19:09

Supi. Aber damit ist meine Frage leider nicht beantwortet. 1. Ich habe keinen Abrechnungsservice beauftragt, sondern ich mache die Abrechnung selbst für die ich nichts berechne. 2. Zudem geht es "nur" im die Kosten der Verbrauchserfassung, also die Kosten für das Ablesen der Zähler.

Irrtum!

Beauftragst Du hierfür eine Firma, zahlst Du das als Vermieter alleine! 😜😁😎