Entschuldige die Berechnung verstehe ich nicht so ganz.

Wohnsitz in DE richtig, aber Grenzübergänger.

Vermietungsobjekt in DE. Gehen wir mal wirklich von 30.000 Euro Gehalt in Luxembourg aus und 6000 Euro Gewinn also Überschuss aus Vermietung in DE.

Im Normalfall müsste es ja nach Doppelbesteuerungseinkommen das Gehalt in L ermittelt werden.

Aber durch die Mieteinnahmen wie wird das jetzt gemacht=?

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Vielleicht um nochmal zu diesem Nießbrauchrecht einzugehen?

Gehen wir folgendem Fall aus:

Ich übertrage einer Person 50 % Nießbrauch eines Hauses. Ich und die Person, welches das Nießbrauchrecht besitzt sind unter der Einstimmung das Haus zu vermieten und teilen die Mietkosten.

Weiterhin ist jetzt wichtig zu wissen, ist die Teilung der Mieteinnahmen bei einer Person, welcher man 50 % Nießbrauch eingesteht verpflichtend oder nur eine Kulanz des Haupteigentümers?

Des Weiteren, kann die Person mit Nießbrauch (früher oder später) auch einräumen, dass Haus einfach zu beziehen und die Vermietung außer Kraft setzen? - ohne zwangsläufig die Einverständniserklärung des Haupteigentümers zu besitzen.

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Also gehen wir mal von einem Objekt von 120 m² aus. Vom Zeitwert her, kann man von 100.000-120.000€ ausgehen.

Kaufpreis: 70.000€

Ich hafte 100 % mit meinem persönlichen Vermögen zurzeit + ein eingetragener Bürgen. Das ist auch soweit alles notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen.

Das Problem ist, das Haus ist zurzeit in Vermietung und somit kann ich auch ohne Probleme das Darlehen bedienen + kann ich monatlich ein kleines Plus von den Einnahmen erzielen.

Jedoch benötige ich das Haus an sich nicht und möchte gerne Anteile verkaufen (Anteile leihen geht vermutlich nicht, nehme ich an?).

Deshalb die Frage, wie man sowas am Besten regelt und nicht gerade immense Summen verursacht.

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