Kosten Neubau Arbeitszimmer steuerlich absetzbar
Unser bisheriges Arbeitszimmer -meine Frau ist Lehrerin- musste zu einem Kinderzimmer umfunktioniert werden. Wir haben nun unseren Dachboden ausbauen lassen und hier ein neues Arbeitszimmer eingerichtet. Sind diese Kosten komplett absetzbar (inkl. Material), oder nur die reinen Lohnkosten? Wenn ja: Zu 100% sofort unter "Handwerkerleistungen", oder nur die bekannten 20%? Wo wäre das sonst einzutragen?
3 Antworten
Sind Arbeitszimmer nicht nur bis maximal 1250,--Euro absetzbar? Wieso meinst Du, hier höhere Beträge wählen zu können?
Da hast Du Dich aber verzählt: Es sind gleich 2 andere Fragen!
Nein, das ist das Alter:
An der einen Stelle H-Ausfall, dafür wuchert das h an einer anderen Stelle.
Sind Arbeitszimmer nicht nur bis maximal 1250,--Euro absetzbar? Wieso meinst Du, hier höhere Beträge wählen zu können?
Nun ja, wenn man Kunst und Musik unterrichtet, braucht man schon etwas Ambiente an den heimischen Arbeitszimmerwänden. Und Hundertwasser und Stradivari sind teuer.
Wir haben nun unseren Dachboden ausbauen lassen und hier ein neues Arbeitszimmer eingerichtet. Sind diese Kosten komplett absetzbar (inkl. Material), oder nur die reinen Lohnkosten? Wenn ja: Zu 100% sofort unter "Handwerkerleistungen", oder nur die bekannten 20%?
Leider lautet die Antwort "Weder noch!", bis auf die neue Möblierung des AZ.
Der Ansatz der haushaltsnahen Handwerkerleistungen (übrigens nicht nur Lohnkosten, sondern "Alles außer Material!") entfällt, weil es in Textziffer 20 des BMF-Schreibens vom 15.02.2010 ausdrücklich heißt:
".... Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen."
Dies resultiert aus dem Wortlaut des § 35a EStG Abs. 3 "1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen .....", wo Neubaumaßnahmen nicht aufgeführt sind!
Ich kann allerdings nicht sagen, ob hiergegen gegenwärtig noch irgendwelche FG-Verfahren anhängig sind, die Dir Hoffnung gegen könnten.
Hier das genannte BMF-Schreiben: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/112_a.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Die reinen Lohnkosten sind unter Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar. Die Kosten für Mobiliar und Büroausstattung muss mit dem FA geklärt werden, wenn das bisherige Arbeitszimmer eventuell erst vor zwei Jahren abgesetzt wurde wird das FA sich die Belege sehr genau ansehen.
Die reinen Lohnkosten sind unter Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar.
Weder so noch - in diesem Falle - überhaupt! Siehe meine Antwort.
Das würde auch meinem Kenntnisstand entsprechen. Da die Meinungen hier aber stark auseinander gehen, bin ich nach wie vor unsicher. Ich werde nun Folgendes machen: Die reinen Lohnkosten für den notwendigen Bau des Arbeitszimmers -anderer AZ-Raum ist durch die Kinderzimmer nicht möglich- werde ich zu 100% einreichen; sofern ich noch Belege für die Regale finde, werde ich diese auch einreichen.
Ich meine auch vor einiger Zeit ein Rechtsurteil gelesen zu haben, indem nicht nur das AZ für Lehrer seit ca. seit 2011 anerkannt wird, sondern auch die Schaffung notwendigen Raumes (was bei uns nunmehr so war). Dieses Urteil finde ich leider nicht mehr, vielleicht habe ich das auch geträumt...
Nein. Erstens ist dies hier eine andere Frage und zweitens können Lehrer grundsätzlich kein AZ ansetzen.