Miete für Arbeitszimmer absetzen obwohl Haus Eltern gehört?
Hallo liebe Leute!
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, der Sachverhalt ist ein wenig kompliziert.
Ich wohne mit meiner Freundin in einem Haus das meine Eltern gekauft haben. (letztes Jahr)
Meine Eltern setzen nichts fürs Haus von der Steuer ab (keine Handwerksleistungen kein Material aus dem Baumarkt, nichts) und behandeln das ganze auf anraten ihres Steuerberaters wie eine vorgezogene Erbschaft, da es sowieso irgendwann in meinen Besitz übergeht.
Ich überweise jeden Monat 1350€ an meinen Vater wovon Abtragung, Steuern + Versicherungen (Öltank, Gebäude) bezahlt werden (Mein Vater zahlt aber noch etwas drauf).
Das von mir überwiesene Geld ist aber ja dann quasi keine Miete, sehe ich das richtig? Aufjedenfall werden meine Eltern keine Mieteinnahmen für das Haus in Ihrer Steuer angeben und ein Mietvertrag existiert nicht. Meine Eltern sind gesetzlich versichert.
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Ich habe ein eigenes Arbeitszimmer das unbegrenzt abzugsfähig ist da es zu 100% beruflich genutzt wird und ich nicht in meiner Agentur arbeiten gehen kann.
Kann ich die 1350€ irgendwie mit steuerlich geltend machen als Werbungskosten oder bekommen meine Eltern dann Probleme?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und einen Lieben Gruß!
4 Antworten
Klar ist das eine Miete inkl. der Nebenkosten, solange das das Haus Deiner Eltern ist. Was denn auch sonst?
Mietverträge können und dürfen auch mündlich geschlossen werden. Ein Indiz dafür ist Deine monatl. Zahlung.
Und ja, anteilmäßig kannst Du hierfür auch was von der Steuer für das Arbeitszimmer, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt werden, abgesetzt werden. Natürlich nicht die kompletten 1350 Euro.
Aber, wenn das FA aufpasst, Deine Eltern müssen sich dann unangenehme Fragen gefallen lassen.
Denn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen in der Steuererklärung abgegeben werden.
Ich bin auch sehr sicher, dass Deine monatlichen Zahlungen eindeutig Mietzahlungen sind. Mal angenommen, Dein Arbeitszimmer hat eine Größe von 10 Quadratmetern, dann wären ja auch nur diese 10 qm absetzbar. Das wäre mir persönlich zu heikel wenn ich zeitgleich wüsste, dass das Finanzamt von diesem Haus und den Einnahmen daraus nichts weiß, denn der Schaden für Deinen Vater könnte größer sein als der Nutzen für Dich.
Das von Dir überwiesene Geld ist entweder als Miete zu sehen oder als Ratenkauf des gesamten Hauses...je nachdem, welche Vereinbarung ihr getroffen habt.
Ein Ratenkauf läge bspw vor, wenn Dir das Haus nach einer vorher festgelegten Laufzeit überschrieben werden soll.
Und euer Steuerberater kennt entweder den ganzen Sachverhalt nicht, Du schilderst hier nur den halben Sachverhalt und lässt entscheidende Punkte weg oder der Steuerberater hat keine Ahnung - tut mir leid!
Erinnert mich an einen Fall einer Grundstücksübertragung, die steuerlich so dermaßen in die Hose ging, dass die Eltern über mehrere Jahre hinweg jährlich 20.000 € an Einnahmen versteuern mussten, ohne das entsprechende Werbungskosten gegenüber standen.
Kann ich die 1350€ irgendwie mit steuerlich geltend machen als Werbungskosten oder bekommen meine Eltern dann Probleme?
Wie denn .... einen "offiziellen" Mietvertag gibt es nicht ...
Und wozu bitte schön 1350 Euro ..... soll jetzt der Steuerzahler Dir steuerbegünstigtes Wohnen gewähren?
Außerdem .......
Zu den Kosten für ein Arbeitszimmer, die sich von der Steuer absetzen lassen, zählen Kreditzinsen einer finanzierten Immobilie .
Nur Du bist nun einmal nicht der Eigentümer ........ und wie Du selbst sagst auch nicht Mieter.