Seht Ihr das auch so,

Ja , genauso.

Ein Mieter kann einer Maklerin erzählen, dass ihre Frisur nicht zu ihr passt, aber keinen Nachmietersuchauftrag erteilen.

Das heißt, können kann natürlich jeder alles, jedoch wird sich der Vermieter auf dem Boden wälzen.

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Ich würd mich freuen, mich aufs Studium konzentrieren und nicht so viel fragen und nicht so viel erzählen. Und das mit den Rechnungen würd ich noch mal überdenken. Gibt auch genügend Jobs ohne. Viel Erfolg mit dem Studium.

P.S. Boah, was für ein hoher Krankenversicherungsbeitrag!

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Eine Unfallrente ist nur erforderlich, wenn kein anderer Schutz besteht. Der kann seine private Berufsunfähigkeitsrente, private oder gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Sehe ich völlig anders. Das Gegenteil ist meiner Meinung nach der Fall. Die Unfallversicherung ist vorrangig. Was nutzt mir beim Verlust eines Armes oder eines Beines eine BU-Rente (die ich mit Sicherheit mit der Verletzung nicht durchsetzen kann) oder Erwerbsminderungsrente (die ebenso wenig durchsetzbar sein wird, da selbst mit einem Fuß noch Nachtwächter und Parkwächtertätigkeiten, leichte Bürotätigkeiten usw. nach Ansicht der Rentenanstalt zumutbar sein werden) ?

Die Unfallversicherung ist daher nicht Versicherer liebstes Kind, sondern eine der wenigen sinnvollen Versicherungen. Wahrscheinlich bei Maklern nicht besonders beliebt, da der Jahresbeitrag recht gering ausfällt. Da ist nix mit grosser Provision.

Ich bitte nach Möglichkeiten auf Beleidigungen zu verzichten, da ich hier nur meine Meinung sage/Lebenserfahrung wiedergebe und kein studierter Versicherungsmakler oder ähnliches bin.

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Versteh das ganze nicht. Das geht tausenden Studenten so, die sich gegen die studentische gesetzliche Pflichtversicherung entschieden haben oder bei Papi im Beihilfetarif sind. Schließe dein Studium ab und arbeite. Dann bist du ganz normal gesetzlich versichert.

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Wenn ich das lese, brauche ich wieder meine Betablocker. Mistvolk, verfluchtes.

Viel Erfolg.

Sei froh, dass es nur eine Lebensversicherung war. Wäre eh nicht viel bei rausgekommen, wenn du den Rückkaufwert in Anspruch genommen hättest, oder ?

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Ja klar, zusätzlich zu den Mieten und Nebenkosten usw. können auch die Steuerbelastungen voll auf die Mieter umgelegt werden. Damit man nicht in Vorleistung gehen muß, sollte die Mietskaution um den entsprechenden Beitrag erhöht werden.

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Zeit wird's, dass für diese wertvolle Lebensform dieser wertvollen Menschen die uneingeschränkte Gleichstellung in allen Bereichen hergestellt wird. Habe erst am letzten Samstag einer Gleichstellungsdemo in Rostock beigewohnt. Was für ein kultureller Höhepunkt in den sonst tristen blühenden Landschaften.(Zumindest wenn jetzt auch noch Mäxchen Bahr sich vom Acker macht)

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Überleg dir noch einmal, ob es nicht überschaubarer ist, Eigenkapital ganz normal anzusparen und den Rest dann zu finanzieren. Bausparen ist ein auslaufendes Modell. Zu hohe Provisionen und vor allem finanzierst du bei einer Zwischenfinanzierung dein eignes angespartes Kapital mit einem Zinssatz, der ein Mehrfaches von dem beträgt, was du dafür bekommst. Es liegt schon eine Weile zurück, aber mich hat damals die Bausparkasse sehr viel unnötiges Geld gekostet.

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Sofort zur nächsten Polizeidienststelle und die Halterin wegen des freilaufenden Hundes anzeigen. Darüberhinaus einen Anwalt bemühen.

Dieser Fall berührt mich besonders an, da ich kürzlich in eine ähnliche Situation beim Joggen erlebt habe. Da ich Karateka bin, hat der Hund allerdings den Angriff auf mich nur nach längerer Bewußtlosigkeit überlebt. Der Halter hat auf einem Angriff auf mich verzichtet. Im Moment läuft allerdings noch ein Zivilverfahren wegen Sachbeschädigung und Erstattung der Behandlungskosten des Hundes gegen mich. Ist wohl ein teures Rasseexemplar. Konnte sich dennoch nicht benehmen. Das Verfahren wird jedoch mit Sicherheit gemäß meinem Anwalt vom Kläger verloren. Die Turnschuhe , in die (zumindest in einen) der Hund todesmutig biß bevor er sich schlafen legte,,muss der Halter auf jeden Fall bezahlen.

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Du brauchst so etwas nicht angeben. Die Versicherung kann im übrigen nicht nach Jahren entgegen ihren eignen AGB die Mitglieder betrügen, indem sie Zahlungen verweigert. Auch da gibt es Fristen. Nach Möglichkeit jedoch grundsätzlich die Bedingungen der BU-Versicherung genau durchlesen. Meist lohnt sich der Abschluss einer BU-Versicherung , zumal mit geringen Rentenbeträgen (500-1000 Euro monatlich ) überhaupt nicht. Die Einzahlungs-Beiträge sind sehr hoch und mit Pech werden die Beträge auf die Grundsicherung oder andere soziale Leistungen angerechnet. Es gibt bessere und vor allem durchschaubarere Formen der Alterssicherung. Rechne mal aus, was du in all den Jahren zahlst. Allein die Zwangskoppelung mit einer Lebensversicherung ist schon eine Frechheit.

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Falls abzüglich der Abschlussprovision und den "Unkosten" der Handaufhalter in den ersten Jahren tatsächlich schon ein Guthaben vorhanden ist, wird man wahrscheinlich auch darauf nicht ohne weiteres zugreifen können.

Ansonsten den Riestervertrag kündigen und den Immobilienbesitz zur Alterssicherung verwenden.

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Überflüssig,wie ein Kropf, wenn du irgendwo die Nummer hast.

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Du hast nicht mit der Bank ein Problem, sondern mit deinem verzogenen Sprößling. Oder war die Frage nur theoretischer Art ?

Der Verbleib des Geldes spielt ansonsten auch noch eine Rolle.

Soll die Bank das Geld erstatten, obwohl sich der Sohn zum Beispiel ein Fahrrad davon gekauft hat ?

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Ich denke, dass hier die Familienkasse auch Mist gebaut hat. Schließlich wird zumindest einmal im Jahr der Nachweis für das vergangene Jahr und eine Prognose für das kommende Jahr gefordert usw. Bei Unstimmigkeiten hätten die Zahlungen schon früher eingestellt werden müssen. Und worum kann es denn gehen ? Doch nur um den Ausbildungsnachweis und ggf. für 2011 um die Höchstzuverdienstgrenze. Da Kindergeld auch für Jahre nachträglich beantragt werden kann, wird auch eine vermeindlich unberechtigte Nachzahlung auch noch nach Jahren durch dich belegbar sein könnnen.Da können die sich ihre Termine an den Hut stecken. Schreib den unfelexiblen Beamten, dass du nicht für die Untätigkeit und für die Kommunikationsunfähigkeit deines Sohnes verantwortlich bist, teile Ihnen die Informationen mit, die du hast und verweise ansonsten darauf, dass sie sich gefälligst die notwendigen Informationen von deinem Sohn holen sollen. Lass dich nicht einschüchtern von sturen, unflexiblen Beamten. Die verlangen, dass andere Menschen das gleiche Wissen haben, was sie sich mühsam in ihren Lehrgängen erarbeitet haben. Es ist grundsätzlich ohnehin eine Frechheit, dass man ein gesetzlich zustehendes recht auf Kindergeld , das dem Elternteil zusteht von der wohlwollenden Mitwirkung des ungeratenen Sprößlings abhängig macht. Es gibt genügend Inder, die nicht mehr mit ihren Eltern sprechen. Dies ist kein Grund, dass kein Kindergeld gezahlt wird. Bei einem Studium zum Beispiel muß die Angabe der Uni reichen. Als Elternteil bekommt man keine Studienbescheinigung. Und dennoch macht die Kasse wahrscheinlich Probleme, wenn diese nicht vorgelegt werden kann. Ansonsten zumindest Rechtsbeisstand einholen. Da die Sache relativ unkompliziert ist, dürfte ein erster Brief eines Anwaltes nicht die Welt kosten. Voraussetzung bei der ganzen Sache ist natürlich, dass überhaupt ein Kindergeldanspruch bestand. Wenn die Unterlagen(zum Beispiel Ausbildungsnachweis) natürlich nicht eingereicht wurden, weil überhaupt keine Erstausbildung usw. mehr bestand, sieht das ganze natürlich anders aus. Aber davon hast du in deiner Eingangsfrage ja nichts gepostet.

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Bei jeglicher Art der Altersvorsorge ist natürlich grösste Vorsicht angesagt, denn du brauchst dein Geld heute und nicht in über 30 Jahren, wo kein Mensch weiß, was für ein System dann herrscht. Bei einem Zuschuss der Firma ist es aber zumindest schon mal überdenkenswert. Selbst wenn, was bei den meisten Modellen der fall sein dürfte, dein Geld in 30 Jahren auch durch die Nebenkosten und "Mitverdiener"der AV sehr viel weniger wert sein dürfte, so ist zumindest dein eignen Anteil möglicherweise noch vorhanden.

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