Aufgabebilanz auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe?
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhielt ich vom Finanzamt einen Brief und darin stand, dass ich meinen Betrieb zum 31.12.2019 aufgegeben habe.
Desweiteren stand auch "nachdem der Gewinn bisher im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung i.S.d §4 Abs. 3 EStG. ermittelt wurde, ist auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zwingend zur Gewinnermittlung nach Bestandsvergleich i.S.d §4 Abs. 1 EStG überzugehen, vgl. §16 Abs. 2 S.2 EStG, vgl. §18 Abs. 3 S. 2 i.V. §16 Abs. 2 S.2 EStG. Dieser Wechsel der Gewinnermittlungsart ist gesetzlich vorgeschrieben; eine Ausnahme hiervon kann nicht erteilt werden. Ich bitte daher um eine Einreichung folgender Unterlagen: --> Aufgabebilanz auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe"
Ich war bis zu dem Zeitpunkt der Betriebsaufgabe Kleinunternehmer und habe 2019 ca. 3302€ eingenommen und hatte keine Ausgaben, nur Einnahmen. Alles was ich für meine Tätigkeit benötigt habe, u.a. PC, habe ich bereits vor der Gründung gekauft. Ich könnte bei der Aufgabenbilanz nur meine Einnahmen angeben.
Was muss ich bei der Aufgabebilanz angeben?
CB.
2 Antworten
Hallo , da ich ende des Jahres auch vor der Gewerbeabmeldung mit Kleinunternehmerregelung stehe , wollte ich mal fragen ob von der erstellung einer Aufgabebilanz abgesehen wurde?
grüße
Was Du da hinein schreiben solltest, könnten wir Dir vermutlich sagen, wenn u uns verwertbare Angaben machen würdest, anstatt unvollstänige/unglaubwürdige Angaben zu machen.
- Worin bestand ein Gewerbe, bzw. was für Leistungen hast Du erbracht?
- Keine Ausgaben ist absoluter Unsinn und kann nur heißen, dass Du zu viel Steuern gezahlt hast, denn keiner kann ein Unternehmen betreiben, ohne Telefon, Internet, mal eine Dienstfahrt zu machen, ein bißchen Bürobedarf zu benötigen.
- Dass u den Computer schon vorher gekauft hast, soll wohl heißen, dass Du die Abschreibungen nicht gelten gemacht hast.
- Vermutlich waren bei der Aufgabe alle Eingangsrechnungen von Dir bezahlt und alle Zahlungen von Kunden eingegangen.
- Alle diese Punkte kann das Finanzamt aber nicht ahnen, sondern möchte sie in systematischer Form mitgeteilt bekommen.
Also bei er ganzen Sache hast Du viel verkehrt gemacht, on en nicht gesammelten Belegen bis zur Fehlentscheidung es als Kleinunternehmer zu betreiben.
Teile dem Finanzamt mit, ass es bei Aufgabe keine Forderungen, oder Verbindlichkeiten gab und keine betrieblichen Gegenstände mehr vorhanden waren, die ins Privatvermögen übernommen wurden.
Danke für den Tipp! Das werde ich dem Finanzamt mitteilen.
Das habe ich auch festgestellt, dass ich viel verkehrt gemacht und deswegen mich auch entschieden, die Tätigkeit aufzugeben und abzumelden.
Danke für Ihre Hilfe!
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Ich habe bei meiner oben gestellten Frage vergessen noch einige Informationen zu meiner Tätigkeit hinzuzufügen. Bitte entschuldigen Sie das!
Zu Punkt 1: laut Finanzamt war ich dem Bereich "Unternehmensberatung" eingeteilt. (Kleinunternehmen)
Es war eine Nebentätigkeit, da ich noch studierte, als Werkstudent und nach dem Studium Teilzeit woanders angestellt war
Meine Tätigkeiten die ich bei der Gewerbeanmeldung und dem Finanzamt angab waren folgende :
- Betreuung von/bei/einer /im/in Kunden und/oder Interessenten bei Messen und/oder Ausstellungen und /oder Veranstaltungen (Schwerpunkt), d.h. u.a. Führungen vor Ort und Standbetreuung
- erstellen von Texten
- Durchführung von Werbemaßnahmen
- Tätigkeit als/im/bei Internetbereich
- Tätigkeit als/im/bei Fremdenführer /Stadtführer etc.
Ich habe u.a. für Messen/ Ausstellungen auf Rechnung gearbeitet und habe das Geld vor der Betriebsaufgabe erhalten.
Zu Punkt 2: ich habe hauptsächlich vor Ort auf den Messen /Ausstellungen und u.a. von zu Hause aus gearbeitet.
Ich könnte evtl. meine Kosten für Internet und Telefon angeben. Und für meine Fahrten zu den Messen /Ausstellungen könnte ich meine Fahrkarten angeben, richtig?
Andere Kosten zu Büromaterial kann ich leider nicht belegen, da ich keine Belege mehr habe bzw. nicht gesammelt habe. Ich weiß, dass war ein Fehler.