Jetzt meinte ein Bekannter, der sich steuerlich auskennt,

Keine Ahnung, womit der sich auskennt. Mit dem, was du hier brauchst, jedenfalls ganz sicher nicht.

Du übst kein Gewerbe aus, was willst du da beim Gewerbeamt? Ich geh doch auch nicht zur Mammografie.

 ich müsse dazu nur dem Finanzamt Bescheid geben

Ein freundliches Hallo durch die Finanzamtstür zum Pförtner genügt nicht.

Dies habe ich getan, aber noch keine Antwort bekommen. 

Sind vielleicht noch nicht fertig mit lachen.

Bei der Aufnahme der Tätigkeit meldest du dies dem Finanzamt mit dem entsprechenden Formular - und bei der Aufgabe der Tätigkeit tust machst du dasselbe.

Die Betriebseröffnung erfolgt elektronisch (z.B. über Elster online), bei der Abmeldung weiß ich nicht, ob das schon geht, schließlich muss ja auch die Aufgabebilanz beigefügt werden.

, da ich mich ein wenig überfordert fühle und alles gerne richtig machen möchte

Grundsätzlich halte ich es so, dass ich bei Dingen, von denen ich keine Ahnung habe UND die essentiell sind, jemanden mit entsprechenden Fähigkeiten beauftrage, für mich tätig zu sein. Beispielsweise wenn ich eine Operation am offenen Herzen brauche, lasse ich das lieber einen Chirurgen machen als selber an mir herumzufrickeln.

Das funktioniert in vielen Lebenssituationen ganz prima.

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Dieses Doppelbesteuerungsabkommen habe ich versucht zu verstehen.

Wozu? Das ist doch kein Doppelbesteuerungsfall.

Hier greift die Zuzugsbesteuerung mit der Folge, dass die in der Schweiz erzielten Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen. § 2 (7) Satz 3 EStG mit weiteren Verweisen.

In der Schweiz dürfte dasselbe Problem bestehen, dort allerdings heißt es dann Wegzugsbesteuerung.

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tl;dr

Das gefällt mir, das sollte jeder so machen.

Nimm 10% private Nutzung an, runterdrücken kann das Finanzamt immer noch. Gar keine private Nutzung würde ich nicht machen, weil man sich da dem Vorwurf aussetzen müsste, gar nichts Privates gebucht zu haben.

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Eine Ergänzung sollte genügen.

Im neuen Schenkungsvertrag übernimmt der Beschenkte die Grundpfandrechte

Was ist denn damit gemeint? Grundpfandrechte lasten auf dem Grundstück und das ändert sich ja nicht.

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Die Entnahme erfolgt zum Teilwert (das ist der Verkehrswert). Der Steuerberater hat also völlig recht.

Ich verstehe nur nicht, warum das Zimmer entnommen werden soll, wenn es doch Steuern kostet. Mir ist auch nicht klar, ob es überhaupt entnommen werden kann oder ob es nicht notwendiges Betriebsvermögen ist.

Lass doch das Zimmer im Betrieb, dann passiert auch nichts.

Wer hat denn das so beraten? Es ist doch besser, wenn das Grundstück jemand anderem gehört (Ehefrau/ -mann, Eltern, Kinder....) und man das Zimmer von demjenigen anmietet. Dann bleibt es im Privatvermögen und der ganze Ärger tritt gar nicht erst ein.

Zur Schadensbegrenzung würde ich genau gucken, wo überall wertmindernde Sachen zu finden sind.

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Umsatzsteuer: Gar nicht.

Gewerbesteuer: Gar nicht.

Einkommensteuer: nach Tarif, § 22 Nr. 3, Anlage SO.

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Das kommt drauf an.

War die Wohnung denn zum Zwecke der Weitervermietung angemietet worden?

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Mein aktueller Wissens- und Könnensstand lässt nicht zu, dass ich selbst eine Herzoperation an mir durchführen könnte, deshalb muss ich im Zweifel diese Aufgabe einem Herzchirurgen übertragen.

Beim Einbau der PVA sieht die Sache ähnlich aus mit der Verteilung der Kompetenzen.

Warum soll es ausgerechnet bei Steuern anders sein?

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Das ist eine DATEV - Lohnabrechnung. 23781 ist die Mitgliedsnummer des Steuerberaters deines Arbeitgebers bei der DATEV. 20405 ist die Mandantennummer deines Arbeitgebers beim Steuerberater. 03009 ist deine Personalnummer im LODAS.

90B ist die Auswertungsart. Hier also die Lohnabrechnung für den Mitarbeiter.

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Nein.

Der Anmeldevorgang löst keine Steuern aus.

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Was für eine Steuererklärung musst du denn machen?

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Nein.

Nein.

Und umsatzsteuerpflichtig ist der Vorgang auch nicht.

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UG Verkaufen - UG war nie geschäftlich aktiv?

Hallo zusammen,

ich wollte meine UG aus 2021 mit Sperrjahr liquideren, hab dann allerdings den Tipp bekommen Sie doch zu verkaufen. Die UG besitzt ein Geschäftskonto und HRB Nummer und war niemals geschäftlich aktiv.

Ich habe auf dem Konto noch einen dreistelligen Betrag. Lediglich Kontoführungsgebühren, sowie Notarkosten gingen vom Stammkapital ab.

Vom Finanzamt habe ich vor kurzem den Brief erhalten, dass ich die Gewerbesteuer 0 € war (Ich hatte vorher mit dem Finanzamt telefoniert und alles geklärt).

Meinen Jahresabschluss werde ich noch beim Bundesanzeiger hochladen.

Mein Ablauf wäre nun wie folgt:

Ich erhalte alle wichtigen Daten vom Käufer und die Info, wie der neue Geschäftszweck etc. lauten soll und lasse damit einen Vertrag vom Notar aufbauen. Im Vertrag steht, dann dass ich ab Umschreibung des Vertrages für nichts mehr in der Gesellschaft haftbar bin und damit bin ich aus der Sache raus oder kann im Nachhinein noch etwas auf mich fallen?

Da mit der UG wie gesagt nie etwas gemacht wurde, ist es ja eigentlich eine WIN-WIN Situation für Käufer und Verkäufer, insbesondere, wenn der Käufer die Notarkosten übernimmt. Hier überlege ich, ob ich mir vorher vom Käufer 300-400 € Sicherheitsleistung überweisen lassen soll, damit er nach Vertragserstellung nicht auf einmal abspringt und ich auf den Kosten hängen bleibe.

Muss ich dann noch etwas besonderes beachten?

Die IHK Gebühren für dieses und letztes Jahr waren gestundet, werde ich dem Verkäufer dementsprechend mitteilen.

Danke und LG

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Und was soll der neue Gesellschafter damit machen?

Der Verlustvortrag dürfte doch verloren sein, oder?

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freiberufler GbR + Angestellt = Zwei mal EÜR?

Hallo zusammen!

Ich bin etwas verwirrt bezüglich meiner Einkommenssteuererklärung.

Kurz zum Sachverhalt: Mit einer Freundin betreibe ich zu zweit eine freiberufler GbR (Katalogberuf, daher nicht im Gewerbeamt angemeldet, sondern beim Finanzamt – zusätzlich Kleinunternehmerregelung, weil unter 21.000€ Gewinn). Allerdings sind wir beide auch Angestellt und betreiben die "GbR" nebenbei.

Wie läuft jetzt die Steuererklärung für GbR und Privat ab? Für das "Unternehmen" haben wir das ESt 1b, UST, sowie die Anlage EÜR abgegeben. So weit so gut. 

Für mich als Privatperson habe ich das Est 1a, Anlage S sowie die Anlage N übermittelt. Scheinbar will das Finanzamt jetzt aber auch eine private EÜR von mir über die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit, von meiner Freundin will das Finanzamt dies nicht…

Jetzt zu meiner Frage: Übermittelt man tatsächlich zwei mal die EÜR? einmal Privat und einmal für die GbR? Alle Einnahmen der selbstständigen Tätigkeit sind ja bereits in Anlage S angegeben. Und falls ja: Wie füllt man dann die EÜR als Privatperson aus, da sich die Gewinne ja unter den Gesellschaftern aufteilen. Gibt man jeden Gewinn mit der Hälfte an? Gibt man die Ausgaben erneut an? Teilt man den Betrag am Ende durch zwei? Denn dann müsste man ja Einnahmen und Ausgaben "frisieren", damit sie auf die Personen der Gesellschaft aufgeteilt sind, würde man aber die gesamten Einnnahmen und Ausgaben festhalten, würde das Finanzamt anhand der EÜR ja nicht ausfindig machen können, um wie viele Personen es sich bei der Gesellschaft handelt.

Kann mir da Jemand weiterhelfen?

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 Kleinunternehmerregelung, weil unter 21.000€ Gewinn

Autschn.

Das erklärt bestimmt gleich jemand.

Scheinbar will das Finanzamt 

Wie macht sich das denn bemerkbar, dass das Finanzamt es "scheinbar" will, aber tatsächlich nicht will? Verstehe den Satz so nicht.

Im Übrigen, was das Finanzamt will und was das Finanzamt kriegt, muss nicht korrelieren. Wenn du keine eigene selbständige oder gewerbliche Tätigkeit ausübst, greift eine EÜR doch überhaupt nicht Raum. Es dürfte genügen, dem Finanzamt mitzuteilen, dass für die Anfertigung einer EÜR kein Grund besteht.

Alternativ könnte man auch eine leere EÜR übermitteln.

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Offenbar schreibst du aus Kanada. Die Stadt Vancouver erhebt auf leerstehende Immobilien eine Steuer in Höhe von 1%.

Vielleicht fragst du besser in einem kanadischen Forum?

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Nun weiß ich nicht, was das für Musik ist, aber ich nehme an, dass die Schöpfungshöhe ausgedehnt genug ist, um als Künstler eingestuft zu werden.

Das ist natürlich kein Gewerbe und daher muss auch keines angemeldet werden.

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Kann es mir jemand bitte erklären? Danke!

Kann ich.

Du musst sowieso 140 Euro nachzahlen und dann kommt das dazu. 154 alle drei Monate.

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