Jetzt meinte ein Bekannter, der sich steuerlich auskennt,

Keine Ahnung, womit der sich auskennt. Mit dem, was du hier brauchst, jedenfalls ganz sicher nicht.

Du übst kein Gewerbe aus, was willst du da beim Gewerbeamt? Ich geh doch auch nicht zur Mammografie.

 ich müsse dazu nur dem Finanzamt Bescheid geben

Ein freundliches Hallo durch die Finanzamtstür zum Pförtner genügt nicht.

Dies habe ich getan, aber noch keine Antwort bekommen. 

Sind vielleicht noch nicht fertig mit lachen.

Bei der Aufnahme der Tätigkeit meldest du dies dem Finanzamt mit dem entsprechenden Formular - und bei der Aufgabe der Tätigkeit tust machst du dasselbe.

Die Betriebseröffnung erfolgt elektronisch (z.B. über Elster online), bei der Abmeldung weiß ich nicht, ob das schon geht, schließlich muss ja auch die Aufgabebilanz beigefügt werden.

, da ich mich ein wenig überfordert fühle und alles gerne richtig machen möchte

Grundsätzlich halte ich es so, dass ich bei Dingen, von denen ich keine Ahnung habe UND die essentiell sind, jemanden mit entsprechenden Fähigkeiten beauftrage, für mich tätig zu sein. Beispielsweise wenn ich eine Operation am offenen Herzen brauche, lasse ich das lieber einen Chirurgen machen als selber an mir herumzufrickeln.

Das funktioniert in vielen Lebenssituationen ganz prima.

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tl;dr

Das gefällt mir, das sollte jeder so machen.

Nimm 10% private Nutzung an, runterdrücken kann das Finanzamt immer noch. Gar keine private Nutzung würde ich nicht machen, weil man sich da dem Vorwurf aussetzen müsste, gar nichts Privates gebucht zu haben.

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Eine Ergänzung sollte genügen.

Im neuen Schenkungsvertrag übernimmt der Beschenkte die Grundpfandrechte

Was ist denn damit gemeint? Grundpfandrechte lasten auf dem Grundstück und das ändert sich ja nicht.

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Die Entnahme erfolgt zum Teilwert (das ist der Verkehrswert). Der Steuerberater hat also völlig recht.

Ich verstehe nur nicht, warum das Zimmer entnommen werden soll, wenn es doch Steuern kostet. Mir ist auch nicht klar, ob es überhaupt entnommen werden kann oder ob es nicht notwendiges Betriebsvermögen ist.

Lass doch das Zimmer im Betrieb, dann passiert auch nichts.

Wer hat denn das so beraten? Es ist doch besser, wenn das Grundstück jemand anderem gehört (Ehefrau/ -mann, Eltern, Kinder....) und man das Zimmer von demjenigen anmietet. Dann bleibt es im Privatvermögen und der ganze Ärger tritt gar nicht erst ein.

Zur Schadensbegrenzung würde ich genau gucken, wo überall wertmindernde Sachen zu finden sind.

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Das sind zwei unterschiedliche Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.

  1. Die Eltern verschenken ein Haus an jemanden. Steuerlich passiert hier (isoliert betrachtet) nichts, da der Beschenkte dass eigene Kind ist und der Freibetrag nicht überschritten wird.
  2. Jemand schenkt dir aus heiterem Himmel Geld. Hier besteht ein Freibetrag von 20.000, weil dieser Jemand dein Bruder ist. die weiteren 20.000 unterliegen der Schenkungsteuer und führen zu 3.000 Euro Schenkungsteuer.

Das sollte man also anders lösen.

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Genauso ist das.

Man geht von der allgemeinen Lebenserfahrung aus, die nahelegt, dass in einem Haushalt, der, der allein verdient, auch allein alles zahlt.

Wie das anders gehen soll, kannst du ja mal an einem griffigen Beispiel erläutern.

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Im Netz fand ich

Besser wäre es, im Gesetz nachzusehen statt in einem "Netz".

Im ersten Fall wäre (isoliert betrachtet) der Gewinn nicht zu versteuern, weil der kleiner ist als 410 Euro.

Mit privaten Veräußerungsgeschäften oder mit sonstigen Einkünften hat das nichts zu tun, da es eine künstlerische Tätigkeit ist.

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Hm.... doppelspurige stark befahrene Ausfallstraße direkt vor der Haustür, reger S-Bahn- und Regionalbahn-Verkehr direkt nebenan, je nach Lage Straßenbahn (Brückenstraße...), Bauarbeiten in Schnellerstraße und Köpenicker Landstraße....

...nee, ich kann mir da keinen Grund vorstellen. Vielleicht kann ja jemand helfen, der näher dran wohnt.

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Einfach ein normales Schreiben aufsetzen und den Betrag einfordern sowie die zugrundeliegende Leistung kurz beschreiben (Probearbeit). Das war's auch schon.

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