Jetzt meinte ein Bekannter, der sich steuerlich auskennt,

Keine Ahnung, womit der sich auskennt. Mit dem, was du hier brauchst, jedenfalls ganz sicher nicht.

Du übst kein Gewerbe aus, was willst du da beim Gewerbeamt? Ich geh doch auch nicht zur Mammografie.

 ich müsse dazu nur dem Finanzamt Bescheid geben

Ein freundliches Hallo durch die Finanzamtstür zum Pförtner genügt nicht.

Dies habe ich getan, aber noch keine Antwort bekommen. 

Sind vielleicht noch nicht fertig mit lachen.

Bei der Aufnahme der Tätigkeit meldest du dies dem Finanzamt mit dem entsprechenden Formular - und bei der Aufgabe der Tätigkeit tust machst du dasselbe.

Die Betriebseröffnung erfolgt elektronisch (z.B. über Elster online), bei der Abmeldung weiß ich nicht, ob das schon geht, schließlich muss ja auch die Aufgabebilanz beigefügt werden.

, da ich mich ein wenig überfordert fühle und alles gerne richtig machen möchte

Grundsätzlich halte ich es so, dass ich bei Dingen, von denen ich keine Ahnung habe UND die essentiell sind, jemanden mit entsprechenden Fähigkeiten beauftrage, für mich tätig zu sein. Beispielsweise wenn ich eine Operation am offenen Herzen brauche, lasse ich das lieber einen Chirurgen machen als selber an mir herumzufrickeln.

Das funktioniert in vielen Lebenssituationen ganz prima.

...zur Antwort
tl;dr

Das gefällt mir, das sollte jeder so machen.

Nimm 10% private Nutzung an, runterdrücken kann das Finanzamt immer noch. Gar keine private Nutzung würde ich nicht machen, weil man sich da dem Vorwurf aussetzen müsste, gar nichts Privates gebucht zu haben.

...zur Antwort

Die Entnahme erfolgt zum Teilwert (das ist der Verkehrswert). Der Steuerberater hat also völlig recht.

Ich verstehe nur nicht, warum das Zimmer entnommen werden soll, wenn es doch Steuern kostet. Mir ist auch nicht klar, ob es überhaupt entnommen werden kann oder ob es nicht notwendiges Betriebsvermögen ist.

Lass doch das Zimmer im Betrieb, dann passiert auch nichts.

Wer hat denn das so beraten? Es ist doch besser, wenn das Grundstück jemand anderem gehört (Ehefrau/ -mann, Eltern, Kinder....) und man das Zimmer von demjenigen anmietet. Dann bleibt es im Privatvermögen und der ganze Ärger tritt gar nicht erst ein.

Zur Schadensbegrenzung würde ich genau gucken, wo überall wertmindernde Sachen zu finden sind.

...zur Antwort

Hm.... doppelspurige stark befahrene Ausfallstraße direkt vor der Haustür, reger S-Bahn- und Regionalbahn-Verkehr direkt nebenan, je nach Lage Straßenbahn (Brückenstraße...), Bauarbeiten in Schnellerstraße und Köpenicker Landstraße....

...nee, ich kann mir da keinen Grund vorstellen. Vielleicht kann ja jemand helfen, der näher dran wohnt.

...zur Antwort

Einfach ein normales Schreiben aufsetzen und den Betrag einfordern sowie die zugrundeliegende Leistung kurz beschreiben (Probearbeit). Das war's auch schon.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.