Grunderwerbsteuer kann bei einer Schenkung niemals auftreten.
Jetzt meinte ein Bekannter, der sich steuerlich auskennt,
Keine Ahnung, womit der sich auskennt. Mit dem, was du hier brauchst, jedenfalls ganz sicher nicht.
Du übst kein Gewerbe aus, was willst du da beim Gewerbeamt? Ich geh doch auch nicht zur Mammografie.
ich müsse dazu nur dem Finanzamt Bescheid geben
Ein freundliches Hallo durch die Finanzamtstür zum Pförtner genügt nicht.
Dies habe ich getan, aber noch keine Antwort bekommen.
Sind vielleicht noch nicht fertig mit lachen.
Bei der Aufnahme der Tätigkeit meldest du dies dem Finanzamt mit dem entsprechenden Formular - und bei der Aufgabe der Tätigkeit tust machst du dasselbe.
Die Betriebseröffnung erfolgt elektronisch (z.B. über Elster online), bei der Abmeldung weiß ich nicht, ob das schon geht, schließlich muss ja auch die Aufgabebilanz beigefügt werden.
, da ich mich ein wenig überfordert fühle und alles gerne richtig machen möchte
Grundsätzlich halte ich es so, dass ich bei Dingen, von denen ich keine Ahnung habe UND die essentiell sind, jemanden mit entsprechenden Fähigkeiten beauftrage, für mich tätig zu sein. Beispielsweise wenn ich eine Operation am offenen Herzen brauche, lasse ich das lieber einen Chirurgen machen als selber an mir herumzufrickeln.
Das funktioniert in vielen Lebenssituationen ganz prima.
Natürlich. Schuldner der Grundsteuer ist der, der am 1. Januar als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Dieses Doppelbesteuerungsabkommen habe ich versucht zu verstehen.
Wozu? Das ist doch kein Doppelbesteuerungsfall.
Hier greift die Zuzugsbesteuerung mit der Folge, dass die in der Schweiz erzielten Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen. § 2 (7) Satz 3 EStG mit weiteren Verweisen.
In der Schweiz dürfte dasselbe Problem bestehen, dort allerdings heißt es dann Wegzugsbesteuerung.
tl;dr
Das gefällt mir, das sollte jeder so machen.
Nimm 10% private Nutzung an, runterdrücken kann das Finanzamt immer noch. Gar keine private Nutzung würde ich nicht machen, weil man sich da dem Vorwurf aussetzen müsste, gar nichts Privates gebucht zu haben.
Eine Ergänzung sollte genügen.
Im neuen Schenkungsvertrag übernimmt der Beschenkte die Grundpfandrechte
Was ist denn damit gemeint? Grundpfandrechte lasten auf dem Grundstück und das ändert sich ja nicht.
Die Entnahme erfolgt zum Teilwert (das ist der Verkehrswert). Der Steuerberater hat also völlig recht.
Ich verstehe nur nicht, warum das Zimmer entnommen werden soll, wenn es doch Steuern kostet. Mir ist auch nicht klar, ob es überhaupt entnommen werden kann oder ob es nicht notwendiges Betriebsvermögen ist.
Lass doch das Zimmer im Betrieb, dann passiert auch nichts.
Wer hat denn das so beraten? Es ist doch besser, wenn das Grundstück jemand anderem gehört (Ehefrau/ -mann, Eltern, Kinder....) und man das Zimmer von demjenigen anmietet. Dann bleibt es im Privatvermögen und der ganze Ärger tritt gar nicht erst ein.
Zur Schadensbegrenzung würde ich genau gucken, wo überall wertmindernde Sachen zu finden sind.
Umsatzsteuer: Gar nicht.
Gewerbesteuer: Gar nicht.
Einkommensteuer: nach Tarif, § 22 Nr. 3, Anlage SO.
Das kommt drauf an.
War die Wohnung denn zum Zwecke der Weitervermietung angemietet worden?
Mein aktueller Wissens- und Könnensstand lässt nicht zu, dass ich selbst eine Herzoperation an mir durchführen könnte, deshalb muss ich im Zweifel diese Aufgabe einem Herzchirurgen übertragen.
Beim Einbau der PVA sieht die Sache ähnlich aus mit der Verteilung der Kompetenzen.
Warum soll es ausgerechnet bei Steuern anders sein?
Das ist eine DATEV - Lohnabrechnung. 23781 ist die Mitgliedsnummer des Steuerberaters deines Arbeitgebers bei der DATEV. 20405 ist die Mandantennummer deines Arbeitgebers beim Steuerberater. 03009 ist deine Personalnummer im LODAS.
90B ist die Auswertungsart. Hier also die Lohnabrechnung für den Mitarbeiter.
Vielleicht ein etwas größeres Gefäß für das Geld kaufen?
Nein.
Der Anmeldevorgang löst keine Steuern aus.
Was für eine Steuererklärung musst du denn machen?
Nein.
Nein.
Und umsatzsteuerpflichtig ist der Vorgang auch nicht.
Und was soll der neue Gesellschafter damit machen?
Der Verlustvortrag dürfte doch verloren sein, oder?
Kleinunternehmerregelung, weil unter 21.000€ Gewinn
Autschn.
Das erklärt bestimmt gleich jemand.
Scheinbar will das Finanzamt
Wie macht sich das denn bemerkbar, dass das Finanzamt es "scheinbar" will, aber tatsächlich nicht will? Verstehe den Satz so nicht.
Im Übrigen, was das Finanzamt will und was das Finanzamt kriegt, muss nicht korrelieren. Wenn du keine eigene selbständige oder gewerbliche Tätigkeit ausübst, greift eine EÜR doch überhaupt nicht Raum. Es dürfte genügen, dem Finanzamt mitzuteilen, dass für die Anfertigung einer EÜR kein Grund besteht.
Alternativ könnte man auch eine leere EÜR übermitteln.
Offenbar schreibst du aus Kanada. Die Stadt Vancouver erhebt auf leerstehende Immobilien eine Steuer in Höhe von 1%.
Vielleicht fragst du besser in einem kanadischen Forum?
Nun weiß ich nicht, was das für Musik ist, aber ich nehme an, dass die Schöpfungshöhe ausgedehnt genug ist, um als Künstler eingestuft zu werden.
Das ist natürlich kein Gewerbe und daher muss auch keines angemeldet werden.
Kann es mir jemand bitte erklären? Danke!
Kann ich.
Du musst sowieso 140 Euro nachzahlen und dann kommt das dazu. 154 alle drei Monate.