Nachzahlung Müllgebühr rechtens?
Hallo,
Folgendes Szenario:
Meine ehemalige Vermieterin hat die Nebenkosten für das vergangene Jahr abgerechnet und mich nun darüber informiert, dass ich für die letzten 3 Jahre in denen ich bei ihr zur Miete gewohnt habe, Grundgebühr für Müllentsorgung nachzahlen muss.
Hintergrund ist, dass der zuständige Landkreis eine Überprüfung gemacht hat und dabei festgestellt wurde, dass für keine ihrer diversen Wohnungen Grundgebühr abgerechnet wurde.
Nach Rücksprache mit dem LK wurde mir mitgeteilt, dass das die Vermieterin selbst zu verschulden habe (sie hat nicht mal für ihre eigene Wohnung Gebühr gezahlt, das hat sie mir selbst mitgeteilt).
Die Vermieterin verlangt natürlich trotzdem die Zahlung von allen ihren (ehemaligen) Mietern bis zu 4 Jahre Rückwirkend.
Im damaligen Mietvertrag und auch in allen NK Abrechnungen ist eine Position für Müllentsorgung aufgeführt die ich auch stets beglichen habe.
Wäre es nun in meiner Verantwortung gewesen dies auf Richtigkeit zu prüfen und ist eine nachzahlung gerechtfertigt oder nicht?
Ich lasse das zusätzlich von einer Rechtsschutz prüfen, würde vorab aber gern mal ein gefühl für die Situation bekommen.
Bei offenen Fragen bitte fragen, ich hab sicherlich relevante Punkte vergessen.
Danke im Voraus für die Hilfe!
4 Antworten
Sie kann nur für das letzte Jahr die Kosten noch nachfordern.
Ob es anständig ist, die eigenen Müllgebühren die Vermieterin zahlen zu lassen, das ist eine andere Frage. Es geht schließlich um Deinen Müll.
Denn wenn die Vermieterin alles richtig gemacht hätte, dann hättest Du die gesamten Gebühren zahlen müssen.
Ein anständiger Schuldner beruft sich nicht auf Verjährung. Nur ein unanständiger Schuldner macht das.
Die Vermieterin verlangt natürlich trotzdem die Zahlung von allen ihren (ehemaligen) Mietern bis zu 4 Jahre Rückwirkend.
Eine solche Nachforderung kann sie nicht erheben.
Mietnebenkostennachzahlungsforderungen können nur für den vorherigen Abrechnungszeitraum erhoben werden, der bei den meisten Vermietern anlalog zum Kalenderjahr läuft - sprich max. rückwirkend für das Kalenderjahr 2021.
Nein, das kann er nicht. Selbst wenn es hier so schein, als wenn das verschulden nicht beim Vermieter liegt.
Der VM kann die Müllgebühren des letzten Jahres fordern und eigentlich auch nur dann, wenn die Nebenkostenabrechnung noch nicht fertig ist.
Alle vorhergehenden Jahre sind fertig abgerechnet. Für die Nebenkostenabrechnung gilt die 3 jährige Verjährungsfrist zum Jahresende nicht.
Nein, das geht natürlich nicht. Sollte eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart worden sein, so ist diese spätestens zum 31.12. des Folgejahres abzurechnen (bzw. 12 Monate nach Abrechnungszeitraum), danach ist Feierabend. In besonderen Fällen kann der VM einen „offenkundigen“ Fehler danach noch korrigieren. Das betrifft aber Fälle, in denen er sich ganz offensichtlich zugunsten des Mieters verrechnet hat, der Mieter dies hätte erkennen müssen aber schweigt, weil er sich das Geld lieber selbst in die Tasche steckt.
Das ist hier aber m.E. hier nicht zutreffend insofern gilt
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
Die Rechtschutzversicherung kannst du dir getrost sparen.
Allerdings solltest du beachten, das die VM jahrelang für deinen Müll gezahlt hat, ob du das moralisch in Ordnung findest, musst du mit dir selbst ausmachen. Und vielleicht brauchst du ja irgendwann mal etwas von ihr, zudem sie nicht verpflichtet ist. Dann wird sie sich ganz sicher an diese Geschichte erinnern.
Offensichtlich habt ihr ein leerungsabhängiges Gebührensystem mit Grund- und Leerungsanteil. Da kocht aber jede Stadt, jeder Kreis und jede Kommune ihr eigenes Süppchen. Ich z. B. Zahle pro Mülltonne je nach Größe einen festen Betrag. Da muss man dann auch nichts „anmelden“. Möglich, dass die VM von eurem komplizierten und bürokratischen Abrechnungssystem nichts wusste.
Ist aber auch völlig wumpe. Die rechtliche Situation wurde ja nun mehrfach und ausführlich erläutert und deine Frage damit beantwortet.
Ich bin ja auch noch altmodisch erzogen und ich würde Kosten, die für mich anfielen, auch bezahlen.
Die Rechtslage kann ich nicht beurteilen, es handelt sich doch offenbar um einen Fehler in der Abrechnung, der erst später ersichtlich war?
Laut des zuständigen Landkreises werden diese Überprüfungen durchgeführt, weil in 50% der Fälle die Eigentümer wissentlich diese Gebühr unterschlagen. Der Landkreis brachte in diesem Kontext auch den Begriff "Betrüger" ins Spiel. Mir erschließt sich aber der Sinn nicht, wenn das grundsätzlich eine Gebühr ist, die in den NK veranschlagt werden kann und es grundsätzlich auch jeder zahlen würde. Was ich aber nicht einsehe ist für die Fehler der Ex-Vermieter oder Hausverwaltung gerade zu stehen und das Jahre rückwirkend.
Ich habe ja auch Jahrelang Gebühren zur Entsorgung gezahlt.
Persönlich würde ich glauben, dass wenn man Jahrzehnte lang Wohnungen vermietet, man das doch wissen müsste. Ich habe ja kein Eigentum, kann daher nicht mitreden.
Interessant finde ich, dass das ganze Haus nicht korrekt angemeldet war, lediglich das Geschäft der VM (insgesamt aber 6 Wohneinheiten + 1 Gewerbe). Alles ein seltsames Konstrukt :)
Ps: ich habe monatlich im Voraus die Miete + NK gezahlt.