Ich habe meiner Schwester eine Wohnung unter Marktwert verkauft, jetzt will das Finanzamt noch Schenkungssteuer, ist das rechtmäßig?
Ich habe meiner Schwester eine Wohnung unter Marktwert verkauft, jetzt will das Finanzamt noch Schenkungssteuer, ist das rechtmäßig? Sie hat für den Marktwert Grunderwerbssteuer bezahlt.
3 Antworten
Habe meiner Schwester Whg unter Marktwert verkauft ...
Du wusstest also, was Du weshalb tust.
Jetzt will Finanzamt auch noch Schenkungssteuer?
Ja! Was hast Du denn erwartet? Viel kann das doch nicht sein, immerhin gibt es einen Freibetrag von € 20.000, ehe die Schenkungsteuer einsetzt.
Hat Euch der Notar nicht vor dem zu niedrigen Kaufpreis gewarnt? Und ein Steuerfachmann war sicherlich zu teuer;-) Vielleicht war die Wohnung ja wirklich weniger wert, als bisher angenommen wurde.
@BabsFass: Nachdem Deinen Kommentar gelesen habe, verstehe ich, was Dein Problem ist: Scheinbar ein Vorgang und - in diesem Fall - zwei Steuern, oh weh! Vielleicht hilft es Dir, wenn Du weißt, dass die Grunderwerbsteuer eine Landessteuer ist (das betreffende Bundesland kassiert diese Steuer) und die Schenkungsteuer eine Bundessteuer. Beide Steuern werden völlig unabhängig voneinander erhoben und Ennowarmal hat auch schön erklärt, dass es zwei verschiedene Vorgänge sind!
Das ganze Leben ist doch voll von solchen verschiedenen Steuern bei einem Vorgang, insb. wenn Du an betriebliche Vorgänge denkst, wo Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer und vielleicht sogar noch Importzölle ausgelöst werden.
Ich habe meiner Schwester eine Wohnung unter Marktwert verkauft
Das nennt man im Steuerrecht gemischte Schenkung.
Sie hat für den Marktwert Grunderwerbssteuer bezahlt.
Anscheinend doch nicht, wenn Du unter Marktwert verkauft hast.
Vor dem Verkauf einen Steuerberater fragen, hätte 200,- Euro gekostet.
Die Frage kann nun nur noch Schadensbegrenzung sein.
Wie habt Ihr den Kaufpreis ermittelt, den Du bekommen hast?
Wie hat das Finanzamt den Marktwert ermittelt?
Welchen Grund gab es für den geringen Preis.
Nachtrag:
Nach § 3 Nr. 2 GrErwStG sind ... "Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes [von der Besteuerung ausgenommen]. Schenkungen unter einer Auflage unterliegen der Besteuerung jedoch hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind"
Hier muss man also genau den Vertrag kennen, um eine solche Mischkalkulation hinzukriegen.
Höchstwahrscheinlich ist die GrErwSt hinsichtlich des geschenkten Teils des Grundstücks rechtswirdig.
Wir hatten einen Steuerberater vorher gefragt - anscheinend den falschen :( !!! Marktwert der Wohnung liegt zwischen 150.000 und 200.000 Euro; ist allerdings in Wirklichkeit nicht realisierbar weil fuer meine Mutter ein lebenslanges Wohn- und Niessrecht eingetragen ist - kann also eigentlich gar nicht verkauft werden. Ich habe sie meiner Schwester fuer 100.000 Euro ueberschrieben - unter Marktwert, weil ich im Ausland lebe und sie sich um unsere Mutter kuemmert. Das Finanzamt hat allerdings fuer die Berechnung der Grunderwerbsteuer einen Marktwert von 155.000 Euro angenommen. Nun kam eine neue Rechnung vom Finanzamt fuer Schenkungssteuer, basierend auf denselben 155.000 Euro (abzueglich 20.000 Euro Freibetrag). Das ist es was mich doch verwirrt - fuer mich sieht das wie doppelte Versteuerung aus?!?
Da ist anscheinend sehr viel schief gelaufen. Auf jeden Fall Einspruch gegen den Schenkungssteuerbescheid einlegen.
Wie kamen die denn schon bei dem Kauf auf 155.000,- Euro Wert für den Grunderwerbsteuerbescheid, wenn der Kaufpreis 100.000,- war?
War im Kaufvertrag nicht erwähnt, dass diese Wohnung mit einem Wohnrecht/einem Niebrauch belastet ist (wäre auch interessant, was für ein REcht, also Wohnrecht, oder Nießbrauch).
Denn der Kaufpreis müsste sich ja bemessen haben: Wert der Wohnung - Wohnrecht = Kaufpreis. Wenn Du dann noch einen "Rabatt" gegeben hast, weil Deine Schwester sich kümmert ist das was anderes, aber trotzdem sind aus meiner Sicht und Deinen Angaben im Sachverhalt, die Dinge hier falsch beurteilt.
Vorher einen Steuerberater zuziehen und diese Überraschungen wären Dir erspart geblieben.
Ich sehe bei diesem Fragetext auch kein Überraschungsmoment. BabsFass wußte, was Sache war;-)
Wir hatten den Steuerberater vorher gefragt! Er hat uns nur darauf hingeweisen dass die Grunderwerbsteuer vom Marktwert berechnet wird anstelle von dem Kaufpreis und das wurde auch so bezahlt! Ich habe hier nur das Gefuehl dass derselbe Betrag zweimal versteuert wird?!? Das war die Frage ;) !
Ich habe hier nur das Gefuehl dass derselbe Betrag zweimal versteuert wird?
Das verstehe ich nicht. Zum einen versteuert sie die Schenkung und zum anderen den Grundstückserwerb. Das sind doch zwei verschiedene Dinge.
Wenn du ihr das Grundstück zum richtigen Preis verkauft hättest und ihr den Differenzbetrag in bar geschenkt hättest, wäre es doch auch nicht anders.
(Anders wäre aber die Grunderwerbsteuer zu berechnen - insoweit hast du also tatsächlich Steuern gespart. Jedenfalls, wenn der Grunderwerbsteuerbescheid zutreffend erlassen worden ist.)
Jein.
Bei einer Schenkung wird die Bemessungsgrundlage nach § 138 (2) bis (4) BewG ermittelt. § 8 (2) GrErwStG.
Hier muss es wegen der gemischten Schenkung also zu einer "Misch"-Bemessungsgrundlage kommen: