Grunderwerbssteuer, Nachweis über nich zu versteuerndes Inventar
Hallo liebe Gemeinde,
wir haben unser Traumhaus gefunden und gekauft. Nun hat uns der Makler dazu geraten, Dinge wie z.B. die Küche, Fensterzubehör (hochwertige Fliegengitter und Plissees) vom Kaufpreis runter zu rechnen.
Jetzt will das Finanzamt natürlich einen Nachweis über die Sachen. Das ist auch kein Problem, Rechnungen sind alle da. Jedoch wollen die auch noch den aktuellen Verkehrswert der Sachen haben.
Wie berechnet man den, für die verschiedenen Dinge? Unter anderem ist auch noch ein Outdoor Spielturm für Kinder dabei.
Freundliche Grüße
David
2 Antworten
Hallo,
offenbar habt Ihr da übertrieben. 5% des Kaufpreises gelten als unproblematisch, wenns einigermassen plausibel ist.
Viel Glück
Barmer
Es gibt zwei Möglichkeiten für Dich:
Entweder Du beauftragst einen Sachverständigen mit der Bewertung und zahlst dafür möglicherweise mehr als der Kram wert ist.
Oder aber, Du setzt Dich über Ostern an den PC -wozu das Wetter ja auch einlädt- und fertigst zunächst eine Liste und suchst dann auf ebay und Co Stück für Stück nach Vergleichsangeboten. Druck alles aus was in Frage kommt und reiche den Papierstapel zusammen mit der Aufstellung beim FA ein. Würde mich wundern, wenn die dann noch meckern. Die sind nämlich zu faul mehr als die ersten 2 Seiten zu lesen.
Es gibt noch eine dritte Möglichkeit bzw. eine Ergänzung:
Man kann in zweifelhaften Fällen den Wert auch einfach schätzen. Wobei schätzen nicht gleichbedeutend mit raten ist.
Das Finanzamt schätzt dann auch und am Ende trifft man sich irgendwo dazwischen.
Wie auf dem Basar geht das dann zu.