Schenkungssteuer ans Finanzamt?
Meine LAG und ich stehen kurz vorm Hauskauf. Den Kredit für den Kauf würde ich bekommen, 65000,-€. Meine LAG würde später auch noch einen Kredit von 145000,-€ bekommen. Sie steht aber noch in dem Darlehensvertrag mit ihrem früheren LAG. Beide sind sich einig über eine Schuldhaftentlassung aus diesem Vertrag, auch die Sparkasse würde mitmachen und den Vertrag auf ihn alleine schreiben ( natürlich gegen eine entsprechende Gebühr). Jetzt wollten sie einen Termin beim Notar machen und da hieß es, dass bei unverheirateten Paaren eine Schenkungssteuer ans Finanzamt fällig würde. Ist das wirklich so?
MfG A. Kuhnert
3 Antworten
Leider ist Dein Sachverhalt unvollständig.
Hat Deine Partnerin mit dem Ex zusammen ein haus gehabt (beide sind Eigentümer) udn dafür einen gemeinsamen Kredit, oder war es sein Haus udn sie hat nur den Kredit gemeinsam mit dem Ex aufgenommen.
Wenn sie Miteigentümerin war, überträgt sie ihren Teil gegen Übernahme der Restschuld an ihn.
Das wäre eine Gemischte Schenkung. In Höhe dder übernommenen Darlehenshälfte ein Kauf, der Grunderwerbsteuer kostet und in Höhe des Übersteigenden Grundstückswerts wäre es eine Schenkung udn nach Abzug von 20.000,- Euro Freibetrag kostet der Rest Schenkungssteuer 30 %.
Wenn sie nur den Kredit mitaufgenommen hat und sie nun aus dieser Verbindlichkeit entlassen wird, wäre das eine Schenkung, die nach Abzug des Freibetrags Schenkungssteuer kostet.
Man sollte sich immer genau überlegen wenn man ein Haus kauft, ob das klug ist, wenn man nicht heiraten will.
Ja, aber nur für den Schenkungsanteil.
Die Übertragung des hälftigen Hausanteils der Frau auf den Mann stellt bzgl. der Übernahme des hälftigen Restdarlehens m.E. einen Kauf dar, auf den Grunderwerbsteuer anfällt.
Nur der darüberhinausgehende aktuelle Verkehrswert stellt eine Schenkung dar, und dafür gilt eben der Freibetrag von 20.000,-€.
Also als Beispiel, Verkehrswert 300.000, Restdarlehen 145.000. Übertragen werden 150.000 (Hälfte des Verkehrswertes). Davon ist das halbe Darlehen ein Kauf (72.500) und der Rest 77.500,-€ Schenkung.
Als Laie geantwortet.
Wenn auf gemeinsam vorhandenes Vermögen verzichtet wird, ja, dann kann Schenkungssteuer anfallen, korrekt!