Hiernach gilt die Regelung auch bei geliehenen Fahrzeugen:

https://www.buhl.de/steuernsparen/unfallkosten-wann-mindern-sie-die-steuer/

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Guck:

https://www.nettolohn.de/lexikon/personalrabatte.html

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Frage zur Lohnsteuerbescheinigung, Abfindung nach Aufhebungsvertrag, Nettogehalt stimmt nicht, was kann ich tun?

Liebes Finanzfrage-Forum,

Ich hoffe sehr, von euch/Ihnen einen Rat zu bekommen. Vielen herzlichen Dank schon mal für das Lesen meiner Frage!

Folgendes Problem:Zum 31.12.2014 habe ich mich von meinem ehem. AG getrennt (aus betriebsbedingten Gründen, Aufhebungsvertrag nach Elternzeit). Die Abfindung wurde im Januar 2015 ausgezahlt. Nun habe ich die Lohnsteuerbescheinigung erhalten und festgestellt, dass ich ca. 5000,- EUR zu wenig ausgezahlt bekommen habe.Abfindungsbetrag brutto (in Zeile 10 eingetragen): 35.650,-Lohnsteuer (Zeile 11): 4.210,-Soli (Zeile 12): 232,-Kirchenstr. (Zeile 12): 379,-Ich gehe davon aus, dass die Fünftelregelung angewendet wurde, da die Steuern sehr niedrig sind und der Betrag in Zeile 10 eingetragen wurde. Korrekt? Außerdem hatte mir die Buchhaltung damals gesagt, dass dies automatisch gemacht werden würde.

Das Problem: im Januar 2015 habe ich nur 25.000,- EUR ausgezahlt bekommen. Wo liegt mein Denkfehler? Wenn ich die Beträge vom Brutto abziehe komme ich doch auf ca. 30.000,- EUR netto? Sonstige Abzüge wurden nicht gemacht meines Wissens. Hat jemand einen Rat? Lt. Finanzamt, die ich bereits danach gefragt habe, wäre nicht korrekt abgerechnet worden. Mein AG reagiert leider nicht auf meine 5 Nachfragen. Ich überlege nun, einen Rechtsanwalt einzuschalten, wollte aber vorher natürlich ganz sicher sein...

Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihre Zeit und Hilfe.Freundliche GrüßeIlona S.

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Abfindungsbetrag brutto (in Zeile 10 eingetragen): 35.650,-
Lohnsteuer (Zeile 11): 4.210,-
Soli (Zeile 12): 232,-
Kirchenstr. (Zeile 12): 379,-

Wie kommst Du nun auf 25.000.- Euro, wenn Du mit dem Abzugsverfahren arbeitest?

Oder hast Du weitere Abzüge vergessen?

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Die Nachmeldeverpflichtung gilt für die Zeit von der Antragsstellung bis zur Antragsannahme durch den Versicherer. Da der Versicherer den Versicherungsschutz durch die Übersendung der Police bestätigt hat, musst Du das nicht nachmelden.

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Vielleicht hilft das.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Indien/Wirtschaft_node.html

Aber das Währungsrisiko ist kaum kalkulierbar.

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Ich bin auch der Meinung, dass das ein Unverschämtheit vom Finanzamt ist, nicht erreichbar zu sein. Die haben, wenn sie was wollen, gefälligst außerhalb der Arbeitszeiten anständiger Bürger dieses Landes da zu sein.

Und wenn sie dazu nicht in er Lage sind, würde ich die auch einfach ignorieren. Schließlich wollen die ja was von mir - ich will von denen nichts.

Die sollen sich ihre Steuern von den Rentnern holen. Die haben bekanntlich Zeit ohne Ende!

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Ich vermute mal eher, dass die Zeiterfassung die Krankmeldung noch nicht eingespielt hat. Das ist wirklich die einzige Möglichkeit. Auch ein Mediamarkt ist an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden und wird, was diesen Punkt betrifft, kaum bewusst dagegen verstoßen. Da von einer Krankschreibung die Rede ist, ist doch alles auch dokumentiert.

Also: Man fragt einfach einmal nach.

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Schau mal hier. Da wird alles gut erklärt:

https://www.bundderversicherten.de/files/bulletins/html/25\_M\_BAV.html

Es sind nämlich verschiedene Möglichkeiten, die Dir zur Verfügung stehen. Und auch verschiedene Voraussetzungen.

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Wenn er es online überwiesen hat und das Geld nicht am nächsten Tag auf Deinem Konto ist, hat er es auch nicht gemacht.

Dafür spricht auch, dass es angeblich schon der 2. Versuch ist. Wieso kann es bei einer Online-Überweisung Probleme mit der IBAN und dem Empfänger geben. Die IBAN wird vor Freigabe der Überweisung geprüft (Prüfziffer) und der Empfängername ist uninteressant.

Der hat einfach bisher nicht bezahlt!

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In eine beliebige Bank gehen und einen (netten) Kunden bitten, eine 50 ct-Münzrolle an der Kasse zu holen.

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Natürlich steht denen der Beitrag zu, sofern keine Verjährung eingetreten ist.

Manchmal frage ich mich, ob......

Wenn eine Bank eine Kreditrate nicht einzieht, hat die Bank eben Pech gehabt?

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Die Frage wird hier wohl beanwortet:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=138089&rechtcheck=2

Fazit: Ohne Anwalt geht wohl nichts!

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Natürlich nicht der komplette Kaufpreis. Grundsätzlich verbleiben ja die vorhandenen Vermögenswerte bei jedem einzelnen, nur der Zugewinn wird im Falle einer Scheidung aufgeteilt.

Also würde im Falle einer Scheidung, der dann vorhandene Wert aller Depots und Aktien ./. Anfangswert aller Depots und Aktien ermittelt werden. Ist das Ergebnis positiv, würde eben aufgeteilt.

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Jetzt habe ich mal "atypisches Arbeitszimmer" gegoogled, weil mir der Begriff überhaupt nichts sagt.

Man findet dort nichts dazu. Was ist ist das denn?

Vielleicht könnte mir hier schon mal jemand für 13bScheibner einen "Daumen runter" zukommen lassen. Dann ist er damit nicht immer so einsam :-)


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In dem Moment, in dem Du eine Nachzahlung hättest leisten müssen, hättest Du also auch eine Steuererklärung abgeben müssen. Da gibt es keine Minimalgrenze. Und woher soll das zuständige Finanzamt wissen, dass es nur ein paar wenige Euro sind?

Irgendetwas führt offensichtlich dazu, dass Du verpflichtet gewesen wärst.

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Nur wenn Du bisher keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe erhältst, besteht keine Meldepflicht.

Ansonsten siehe die Antworten von Gaenseliesel und Primus.

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