Hiernach gilt die Regelung auch bei geliehenen Fahrzeugen:

https://www.buhl.de/steuernsparen/unfallkosten-wann-mindern-sie-die-steuer/

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Guck:

https://www.nettolohn.de/lexikon/personalrabatte.html

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Mein Arbeitgeber zahlt keinen Lohn mehr, und ich will nicht mehr mit ihm sprechen. Muss ich daraus ngativ Konsequenzen tragen ?

Ich arbeite seit 18 Jahren in dieser Firma, wurde durch den Arbeitgeber in den letzten Jahren immer mehr gemobbt und heruntergemacht, obwohl ich meinen Beruf mehr als gründlich und schnell ausführte. Doch als der letzte Monatslohehn ausfiel und meine finanzielle Situation nun einen negativen Höhepunkt erreicht hat, (absolute Zahlungsunfähigkeit) habe ich mich dazu entschlossen, nicht mehr arbeiten zu gehen und auch keinen Kontakt mehr mit meinem Arbeitgeber zu pflegen. Nun stehe ich ohne finanzielle Mittel da, keinen Pfennig kann ich entrichten und meine Existenz ist nun gefährdet. Es wurde mir nun ein abgeänderter Arbeitsvertrag zugesandt, der mir selbstverständlich noch viel üblere Konditionen, als sie derzeit bestehenden anbieten soll, natürlich mit der Aufforderung, ihn so schnell wie nur möglich unterschreiben zurück zu senden. Das Verhältnis zwischen meinem Arbeitgeber und mir ist über die Jahre so speziell geschrumpft, sodass ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber unter keinen normalen Umständen mehr möglich wäre. Nun habe ich das Gefühl, daß ich finanziell ausgehungert werden soll, um mich total der Vernichtung preiszugeben. Eine Kündigung habe ich nicht erhalten, selbst zu kündigen kann ich mir nicht erlauben, da meine finanzielle Situation unhaltbar ist und ich in meiner jetzigen Situation keine neue Arbeit suchen kann, denn für Nahrung und Obdach fehlt mir vollkommen das Geld. Aber mein "Leben" will ich nicht noch weiter reduzieren, da ich privat mit meinem unzureichendem Einkommen schon durch die Hölle gegangen bin, im Winter frieren und hungern ist mein einziges Hobby. Da ich ja bis vor zwei Wochen noch arbeiten war, danach krankgeschrieben, bis heute und darüber hinaus, ist die Frage, ob mein Arbeitgeber einfach so die Lohnzahlung einstellen kann ? Bin ich wirklich verpflichtet, mich mi diesem Tyrann noch weiter auseinanderzusetzen ? Welche Möglichkeiten gibt es, um meine finanzielle Situation soweit zu korrigieren, daß ich wenigstens die laufenden Kosten aufbringen kann, oder wenigsten, um nicht zu verhungern ? Diese Firma ist sehr klein, hat keinen Betriebsrat und der Arbeitgeber hat freie Hand über seine Untergebenen, kann anstellen, was er will. Ist das alles in Deutschland so, daß solche Machenschaften unter dem Deckmantel der Legalität laufen ? Ich bin halb verhungert und brauche definitiv Rat.

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Versuche es nochmal mit Absätzen! Schrecklich!

Und das, obwohl bei Eingabe der Frage der Hinweis auf die Notwendigkeit von Absätzen kommt!

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Guck mal hier:

https://www.finanzfrage.net/frage/steuerrecht-muss-ich-die-steuerschulden-meines-exmannes-tragen-getrennt-lebend

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Zumindest gibt es ein Urteil des OLG Celle hierzu:

http://www.scheidungsanwalt-freiburg.de/infos-scheidungsrecht/gesetzestexte/recht/artikel/ehevertag-keine-nichtigkeit-trotz-umfassenden-verzicht/

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Frage den Vermieter mal, ob er sein Stundenhotel als Gewerbe angemeldet hat.

So ein Quatsch.

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Hast Du seinerzeit, bei Abschluss des Mietvertrages, den Einbau neuer Fenster vereinbart?

Hast Du den Vermieter einmal gefragt, warum es bei Dir nicht gemacht wurde?

Ist Dir bekannt, ob die anderen Mieter nach dem Einbau eine höhere MIete zahlen?

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Hier wird es erklärt:

http://praxistipps.chip.de/paypal-geld-empfangen-so-gehts_42844

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Wie kann etwas Wucher sein, wenn es hier 30.- Euro pro Stunde kostet, aber ein Gärtner bei externer Beauftragung zwischen 25.- und 35.- Euro pro Stunde berechnet? Weißt Du wo in diesem Fall die Grenze für Wucher anzusetzen ist?

Aber Du kannst ja die Entscheidungsträger des KGV anzeigen. Nach § 291 StGB kann das eine Gefängnisstrafe von 10 Jahren nach sich ziehen. Ich würde vermuten, dass nach dieser Zeit der KGV etwas verwildert sein wird...

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Die führen nur Leute, die die Groß/Kleinschreibung beherrschen.

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Es wird über die gesamten 10 Jahre der Beitragssatz zugrunde gelegt, der bei der Auszahlung gültig war.

Das bedeutet zwangsläufig natürlich auch, dass bei einer Beitragssenkung diese nicht weitergegeben wird.

Man kann es wie eine Ratenzahlung betrachten. Unabhängig von der weiteren Zinsentwicklung bleiben die Raten gleich.

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Das ist eigentlich nicht mein Thema. Ich finde es aber sehr interessant.

Die Logik würde mir sagen, dass hier die Uhrzeit der Eheschließung vor dem Standesamt und die Uhrzeit des notariellen Vertrages für den Kauf der Immobilie für die Entscheidung, Anfangsvermögen oder nicht, zugrunde zu legen ist.

Aber ich bin mal gespannt, was da noch kommt.

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