Kauf eines Grundstückes (bisher Erbpacht seit 11 Jahren) - nochmals volle Grunderwerbssteuer?
Ich habe vor 11 Jahren ein Haus mit Erbpachtgrundstück gekauft. Da der Erbauzins sehr hoch war habe ich mich zur Grundstücksübernahme entschlossen. Bei Kauf des Hauses wurde für die Erbpacht (bis 2097) Grunderwerbssteuer fällig, jetzt habe ich vom Finanzamt wiederum eine Rechnung in Höhe von 3,5% des Kaufpreises erhalten.
Frage: Muss die bereits entrichtete Grunderwerbssteuer vom Finanzamt berücksichtigt werden?
3 Antworten
Leider ja.
Beim ersten Vorgang wurde die Einräumung des Erbbaurechts besteuert (18 fache des Jahresbetrages).
Nun wird das Grundstück erworben, was ja im Moment des Erwerbs noch mit dem Erbbaurechtbelastet ist. Wenn man das Eigentum von Grundstück und Erbbaurecht auf sich vereinigt, kann man das Erbaurecht natürlich löschen lassen. Man könnte es aber auch bestehen lassen und ggf. Erbaurecht un Haus veräußern.
Zuerst wurde ja vor 11 Jahren Grunderwerbsteuer für das Haus und das Erbbaurecht des Grundstücks (das Finanzamt errechnet das am Kapitalwert des Erbbauzinses) bezahlt. Nun kommt nach 11 Jahren die Grunderwerbsteuer für das Grundstück dazu.
Bislang habe ich jedoch unterschiedliche Berechnungen gefunden. Unter www.steuertipps.de wird nämlich so gerechnet.
Kaufpreis des Grundstücks minus Wert des Erbbaurecht und davon ist die Grundsteuer zu bezahlen.
Leider habe ich auch persönliche Erfahrung damit gemacht, dass das Finanzamt hier zweimal kassiert. Bei mir wurde der Wert des Erbbaurechts auf den Wert des Kaufpreises draufgelegt und davon die Zinsen berechnet. Absoluter Wucher!!!
Ich habe inzwischen vom Finanzamt einen geänderten bescheid bekommen. Die Regelung ist folgende: Die bereits bezahlte Grunderwerbssteuer wird anteilig berücksichtigt (abzüglich die bereits "abgewohnte Zeit", meint Laufzeit 100 Jahre, abzüglich 11 Jahre ==> 89% der Grunderwerbsteuer wird abgezogen).