Grundsteuerabgaben zurückfordern

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet ist, § 10 (1) GrStG.

Das ist immer der, der am 1. Januar des Jahres im Grundbuch eingetragen ist.

Erst nach dem EW-Bescheid (Zurechnungsfortschreibung) wird der neue Eigentümer Steuerschuldner. Dies hätte man im Kaufpreis berücksichtigen müssen.


Gewusstwie 
Beitragsersteller
 01.12.2014, 10:02

Ist für mich trotzdem unverständlich. Wenn ich mitten im Jahr ein Auto verkaufe, bekomme ich auch die Steuer für den Rest des Jahres zurück. Und beim Hausverkauf muss ich im Juli noch für ein halbes Jahr zahlen, obwohl ich seit Mai kein Eigentümer mehr bin !?

Aber vielen dank für die fachkundige und rasche Antwort.

Franzl0503  01.12.2014, 10:51
@Gewusstwie

Gewussstwie:

Wenn du einen Teil der Grundsteuer forderst, hättest du im Kaufvertrag die Erstattung durch den Käufer vereinbaren müssen. Üblich ist dies nicht.

EnnoBecker  01.12.2014, 10:57
@Franzl0503
Üblich ist dies nicht.

Doch. Es werden umfangreiche Erwerberabrechnungen erstellt.

Schließlich muss ja auch bestimmt werden, welcher Betrag der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen ist.

Gewusstwie 
Beitragsersteller
 01.12.2014, 16:57
@Franzl0503

Mein Fazit : Steuer kann vom Käufer NICHT zurückgefordert werden....hat mir die Sachbearbeiterin von der Stadtkasse Blödsinn erzählt ! Und sollte ich nochmal ein Haus verkaufen muss in dem Vertrag extra stehen das der Käufer auch die Grundsteuer für sein neues Haus selber bezahlen muss.

Vielen Dank für die Antworten

barmer  02.12.2014, 00:30
@Gewusstwie

doch !

Dass Du Schuldner gegenüber der Stadt bist, setzt den Lastenübergang im Vertrag nicht außer Kraft.

Hast Du denn wenigstens die Wohngebäudeversicherung ordentlich abgewickelt ?

EnnoBecker  02.12.2014, 08:53
@barmer
Dass Du Schuldner gegenüber der Stadt bist, setzt den Lastenübergang im Vertrag nicht außer Kraft.

Sehe ich auch so.

Dennoch kann man nicht umhin festzustellen, dass hier eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu Lasten des Fragestellers verabsäumt worden ist. Möglicherweise kann oder muss man hier den Notar in die Haftung nehmen.

Ja ! Normalerweise wird das schon im Kaufvertrag explizit geregelt.

Jetzt mußt du dem Käufer erklären, dass das zu den Lasten gehört....

Viel Glück

Barmer

Ja die Steuergesetze in Deutschland versteht niemand. Klar ist das man immer irgendwie zahlen muss an Vater Staat, auch wenn man es als ungerecht empfindet. Wie bereits erwähnt hätte man dies im Kaufvertrag festlegen müssen. Bei den Versicherungen ist das ähnlich. Die enden ja auch nicht mit dem Verkauf des Hauses.


Gewusstwie 
Beitragsersteller
 01.12.2014, 10:36

Darauf, dass ich das Recht habe mir vom Käufer den gezahlten Betrag zurück zu fordern, hat mich ja erst die Sachbearbeiterin von der Stadtkasse gebracht !? Auch merkwürdig, oder ?

Und zu den Versicherungen kann ich nur noch hinzufügen, dass ich die Gebäudehaftpflichtversicherung auch noch für drei Monate ab Verkauf zahlen musste, weil die Käuferin sich geweigert hatte den Grundbuchauszug bei der Versicherung vorzulegen.......Um Erfahrung wir man auf jedenfall reicher ;-)

LittleArrow  01.12.2014, 13:02
@Gewusstwie
Um Erfahrung wir man auf jedenfall reicher ;-)

Sorry, das Gespräch mit dem Notar, der auch auf solche Details achten sollte, über den Vertragsentwurf hat wohl nie stattgefunden oder wurde der Notar vom Käufer ausgewählt?

Gewusstwie 
Beitragsersteller
 02.12.2014, 11:37
@LittleArrow

Da hat vorher kein Gespräch stattgefunden und der Notar wurde von unserer Maklerin ausgesucht :(

hildefeuer  07.12.2014, 18:13
@Gewusstwie

Den Notar interessieren solche Dinge überhaupt nicht. Freilich bieten viele Notare auch eine Rechtsberatung an kostenpflichtig.