Nachweispflicht der Inventarübernahme bei Hauskauf in Form von Rechnungen gegenüber Finanzamt
Bei unserem Hauskauf wurde neben dem Kaufpreis auch der zu zahlende Preis für verschiedenes Inventar im Notarvertrag festgeschrieben. In Verbindung mit Festlegung der Grunderwerbsteuer verlangt das Finanzamt Rechnungen oder Gutachten, etc. über dieses Inventar. (Küche, Trockner, Rasenmäher, Gardinenstangen, u.s.w.) Ist das zulässig? Einige Rechnungen können die jetzigen Eigentümer noch zur Verfügung stellen aber eben nicht mehr über das gesamte Inventar. Einen Gutachter zu bestellen bedeutet Extrakosten. Welche Möglichkeit besteht in diesem Fall das Finanzamt trotzdem Zufriedenzustellen? Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten.
Merlin
1 Antwort
Wie @gtbasket richtig sagt, geht es um Geld sparen.
In meinen Augen hätte der Notar darauf hinweisen sollen, denn die wissen das. Da hätte man schon eine Lste beilegen können, die dann meist auch nciht angezweifelt wird.
Ich würde mich mit dem Verkäufer zusammensetzen udn die Gegenstände in eine Inventarliste aufnehmen. Da wo es keine Rechnungen mehr gibt, wird er noch in etwa wissen, was es mal gkostet hat.
Aus dem ursprünlichen Preis und der bisherigen Nutzungszeit kann man einen Preis schätzen/berechnen.
Wenn das logsch ist, wird das Finanzamt vermutlich nicht auf einem Gutachten bestehen.