Grundschuld für 2 Personen bei 1 Eigentümer im Grundbuch?
Hallo zusammen, mich würde die Lage bei folgendem Sachverhalt interessieren.
Person 1 hat ein Grundstück gekauft und steht als alleiniger Eigentümer im Grundbuch.
Person 1 und Person 2 (nicht verheiratet) möchten zusammen eine Immobilie auf dieses Grundstück bauen und beantragen einen Kredit in dem beide Personen als Darlehnsnehmer aufgeführt sind.
Das Kreditinstitut fordert bei der Grundschuldeintragung beide Personen als Schuldner in der Grundschuld aufzunehmen.
Ist der Fall hier nun so, dass für Person 2 ein Grundbucheintrag vorgenommen wird und eine Schenkungssteuer für das Grundstück fällig wird?
oder
kann Person 1 als alleiniger Eigentümer im Grundbuch verbleiben und trotzdem beide Personen als Schuldner für die Grundschuld aufgeführt werden?
danke
3 Antworten
Nebenbei: das gibt es immer wieder, dass verliebte Partner sich an einem Kredit für ein Haus beteiligen, welches es ihnen nicht mal ansatzweise gehört. Im Fall einer Trennung ist das Geschrei dann gross.
Man kann aber auch eine bruchteilshafte Grundstücksbeteiligung eintragen lassen.
Das Kreditinstitut fordert bei der Grundschuldeintragung beide Personen als Schuldner in der Grundschuld aufzunehmen
Ich vermute, dass die Bank die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung der beiden Schuldner in der Grundschuldbestellungsurkunde verlangt. Die persönliche Haftung der Schuldner hat nichts mit der dinglichen Haftung der Immobilie zu tun. Die Immobilie haftet dann so oder so, egal wer tatsächlich Eigentümer ist.
kann Person 1 als alleiniger Eigentümer im Grundbuch verbleiben und trotzdem beide Personen als Schuldner für die Grundschuld aufgeführt werden?
Ja, genau das wird die Bank vermutlich wollen und das funktioniert auch so.
Genau das.
Es ist ja eine Grundschuld und nicht eine Personenschuld; das (Grund)Pfandrecht bezieht sich also auf das Grundstück.
Ich gehe einmal davon aus, dass dir die Risiken einer persönlichen Schuldübernahme ohne Stellung einer Sicherheit (z.B. Miteigentum) hinlänglich bekannt sind.
Aus welchem Grund macht die Bank die Gewährung eines grundbuchlich zu sichernden Baudarlehens zur Voraussetzung, dass außer der persönlichen Schuldhaft des ledigen Alleineigentümers zusätzlich die gesamtschuldnerische Mithaft der Partnerin zu übernehmen ist?
Mögliche Gründe eines erhöhten Beleihungsrisikos:
Unbefriedigende Bonität des Antragstellers,
geringes Eigenkapital,
mittelmäßiges Beleihungsobjekt,
Vorbelastungen im Grundbuch, bei denen ein Rangrücktritt nicht möglich ist
oder lapidar "Allgemein üblich".
Wie würde die Bank bei Ablehnung der Partnerin entscheiden?