Seine Versicherung (also die Kfz-Haftpflicht von seinem Auto) bezahlt den von dir verursachten Schaden am Fremdeigentum, also an dem Poller. Sofern du nicht als Nutzerin des Fahrzeugs angegeben wurdest (eingeschränkter Fahrerkreis) kann das zu Nachforderungen/Strafzahlung der Versicherung führen.

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Ein Antrag ist kein Beschluss! Über den Antrag wird ein Gericht entscheiden und dann einen Beschluss erlassen. Warum sollte der Beschluss denn nicht zugestellt werden können?

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Dafür dass du anwaltlich beraten wirst, war das eine ziemlich planlose Vorgehensweise. Dass die Bank Konto und den Dispo kündigt, ist eine oft übliche Konsequenz der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Denn diese läuft ja meistens darauf hinaus bzw. entspricht dies der Ankündigung, dass die Forderung der Bank nicht oder nicht vollständig erfüllt werden soll, oder sonst die Privatinsolvenz eingeleitet wird.
Damit kündigst du der Bank an, sie zu schädigen durch Nichterfüllung deiner Verpflichtungen und das berechtigt dann die Bank durchaus auch dazu, die Kündigung auszusprechen, wobei eigentlich eine angemessene Frist für die Kontoauflösung eingeräumt werden sollte.

Daher wird Schuldnern eigentlich dazu geraten sich zuerst mal ein Konto bei einer anderen Bank einzurichten, dieses in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln und das Gehalt auf dieses Konto umzuleiten. Erst danach sollte der Anwalt tätig werden mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, damit das was dir passiert ist, erst gar nicht möglich ist.

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wäre es möglich eine Finanzierung von 45000 zu stemmen mit einer Sonderzahlung von 6500 Euro

Wie ist das gemeint mit der Sonderzahlung? Brauchst du eigentlich „nur“ 38.500€?

ich wohne derzeit noch bei meinem Eltern daher sind meine ausgaben im Monat ca. 500 Euro

Selbst wenn du nicht mehr dort wohnen würdest, solltest du mit dem Einkommen eigentlich gut zurecht kommen können. Allerdings frage ich mich schon, warum dann nicht mehr als 6.500 Sonderzahlung möglich ist, hast du dein Einkommen mehr oder weniger regelmäßig komplett ausgegeben? Sonst müsstest du ja seit 2 Jahren jeden Monat fast 2.000€ übrig gehabt und angespart haben. Dann bräuchtest du ja eigentlich gar keinen Kredit. Bei dem Kreditbetrag kannst du mit einer monatlichen Rate von mindestens 600€ rechnen. Kommst du mit soviel weniger Geld tatsächlich aus? Warum muss es denn ein Auto für so einen Preis sein? Geht es nicht auch eine Nummer bescheidener?

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Der Käufer hat schon bezahlt? Damit bist du in der Pflicht den Kaufvertrag zu erfüllen, also die Ware auch zu liefern. Immerhin hat der Käufer seinen Teil bzw. seine Verpflichtung des Kaufvertrages durch die Zahlung bereits erfüllt. Ihr habt einen Vertrag geschlossen und euch über die Bedingungen geeinigt. Der Käufer muss zahlen und du hast zu liefern. Was ist denn der Hintergrund dafür, dass du jetzt deinen Teil jetzt nicht mehr erfüllen möchtest? Was ist so unverschämt? Über welche Plattform ist der Verkauf gelaufen?

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Wenn es eine echte Autofinanzierung mit Sicherungsübereignung udn BRief (Zulassungsbescheinigung 2) bei der Bank ist, müsste die Bank dann einen neuen Kredit für die Differenz geben.
Der Originalkredit wird aber nicht weiterlaufen können.

Warum? Sofern es nicht eine Finanzierung über die Autobank des Herstellers ist, sollte das kein Problem darstellen. Man muss zwar mit der Bank über die Sicherheitenfreigabe sprechen, aber ein neuer Kredit ist da nicht erforderlich. Macht viel Arbeit, und sofern aufgrund der Sicherheitenfreigabe eine Konditionsänderung erfolgen sollte, reicht auch eine Änderungsvereinbarung. Der ursprüngliche Kredit kann durchaus weiter laufen.

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ob es möglich ist, dass zur Berechnung der Notargebühren auch nur die Hälfte der ortsüblichen Miete herangezogen werden kann (womit ich mir unterm Strich natürlich Notargebühren sparen würde)?

Dann hättet ihr das auch so im Kaufvertrag vereinbaren müssen. Der Notar verlangt die Gebühren auf Basis des geschlossenen Vertrages, und nicht auf Basis dessen, was man hätte vereinbaren können.

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Ich gehe davon aus, dass du den Freibetrag für Mai voll ausgeschöpft hast? Dann müsste dir der Betrag, der über dem Freibetrag lag, eigentlich für Juni wieder zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag zählt aber dann im Juni erneut als Einkommen. Wenn du mit deinem normalen Einkommen/Gehalt/sonstigen Geldeingängen dann erneut den Freibetrag überschreitest, dann kann der Überschreitungsbetrag an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt werden.

Eigentlich laufen diese Buchungsvorgänge auch am Wochenende automatisiert über die Rechenzentren der Banken. Bei Solaris habe ich aber schon häufiger von Verzögerungen gehört. Wenn es morgen nicht wieder verfügbar ist, wende dich an den Kundenservice.

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Es gibt bei Immobilien drei Faktoren, die den Wert wesentlich beeinflussen:

  1. Lage
  2. Lage
  3. Lage

Die kleinste Immobilie in ausgezeichneter Lage kann ein Vermögen wert sein oder werden, das größte Grundstück in katastrophaler Lage kann einen richtig Geld kosten und ist deshalb möglicherweise völlig wertlos und/oder unverkäuflich, selbst wenn man dem neuen Eigentümer sogar noch Geld mitgeben würde.

Ohne die Lage zu kennen, kann man somit kaum etwas dazu sagen. Von deiner Schilderung her hört sich das gar nicht so schlecht an, aber ob und welche Wertentwicklungen es dort (wo auch immer das ist) ggf. geben könnte, kann niemand beurteilen, ohne die Lage und auch die Immobilie im Detail zu kennen.

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Löschen ist möglich wenn du den Beweist das die Daten falsch sind und nicht anderrsrum das sie von der falsche Person daten erhohebrn haben (manchmal illigal =

so richtig verständlich ist deine Frage nicht, denn auch wenn die Daten der falschen Person erhoben wurden, sind sie falsch. Und das könnte man ja auch nachweisen.

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Ein Girokonto unterscheidet sich von den angebotenen Leistungen der Banken eigentlich nicht, das ist nahezu identisch. Und fast überall bekommst du als Azubi ein kostenloses Konto. Nach Abschluss der Ausbildung, oder ab erreichen eines bestimmten Alters, fallen dann je nach Bank Gebühren für das Konto an. Erst da wird es interessant die Preise und enthaltenen Leistungen zu vergleichen.

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Unverständlich ist für mich, wie aus der Buchgrundschuld eine Briefgrundschuld geworden ist, denn dafür ist die Bewilligung des Eigentümers erforderlich.

Aber eine Grundschuld (egal ob Brief oder Buch) kann grundsätzlich von dem Grundschuldgläubiger abgetreten werden, eine Strafanzeige bringt dich da nicht weiter. Nur ist bei der Wirksamkeit der Abtretung zu unterscheiden, da die Briefgrundschuld die Übergabe des Briefes erfordert, bei einer Buchgrundschuld natürlich die Eintragung im Grundbuch notwendig ist und ein Brief logischerweise gar nicht übergeben werden kann.

Eigentlich müsstest du die Löschung der Grundschuld einklagen, wenn das vertraglich so vereinbart war und die Bedingungen dazu auch vollständig vorliegen bzw. vorlagen.

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Für mich liest es sich, als wenn du der Schufa unbekannt bist. Sie hat keine Daten über dich gespeichert und keine Erkentnisse über dein bisheriges Zahlungsverhalten. Das dürfte der wesentliche Grund sein, weshalb deine Bonität relativ schlecht eingestuft wird. Die Einstufung nach dem Wohnumfeld darf meines Wissens nach nicht mehr vorgenommen werden.

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Auf dem Kassenbon steht 14 Tage Umtausch möglich. Ich wäre auch zufrieden, wenn ich nur einen Gutschein bekomme.

Wenn die Brille noch in einwandfreiem Zustand ist, dann sollte ein Umtausch möglich sein, steht ja sogar da.

Oder ist sie quasi vom Umtausch ausgeschlossen, weil die Bügel angepasst wurden?

Das müsste beim nächsten Kunden ja auch erfolgen, sollte somit kein Hinderungsgrund sein.

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Nein

Einen Kredit mit 12,99% Zinsen würde ich grundsätzlich nicht aufnehmen, egal welche anderen Kredite ich damit umschulde. Das ist ja teurer, als die meisten Überziehungskredite für das Girokonto. Oder sind deine anderen Kredite noch teurer? Kann ich mir kaum vorstellen, es sei denn deine Bonität ist einfach nur schlecht. Dann würde ich mich aber fragen, wie du überhaupt an diese mehreren Kredite gekommen bist und warum man dir jetzt noch eine Umschuldung genehmigt.

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Ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt man für die Abbuchung vom Konto. Guthaben, was wieder auf Dein Konto soll, muss vom Zahlungspflichtigen überwiesen werden, das hat mit der Abbuchung nichts zu tun.

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Das ist so nicht rechtens. Eigentlich darf nicht das gesamte Guthaben gesperrt werden, wenn dieses deutlich über dem gepfändeten Betrag liegt. Es wird aber häufig einfach so gemacht. Den Freibetrag gibt es übrigens nur, wenn das Konto als P-Konto geführt wird.

Die korrekte Vorgehensweise wäre eigentlich, den gepfändeten Betrag zu sperren, aber das funktioniert technisch bei etlichen Banken schlichtweg nicht. Dann müsste die Bank den Betrag eigentlich separieren, also auf ein zusätzliches noch einzurichtendes Konto des Kunden oder auch auf ein bankinternes Verrechnungskonto umbuchen. Da dies aber einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, wird das häufig nicht so gemacht, denn für diesen zusätzlichen Aufwand darf die Bank dem Kunden keine Kosten in Rechnung stellen.

Diese nicht ganz saubere Vorgehensweise hat für die Bank aber den Vorteil, dass der Kunde sehr schnell merkt, dass sein Konto gepfändet wurde und er sich schnellstmöglich um die Bezahlung der Pfändung kümmert. Wenn nur der Betrag gesperrt wird, merkt der Kunde oftmals gar nicht, dass eine Pfändung vorliegt und dann muss sich die Bank auch noch um die Abgabe der Drittschuldnererklärung und Auskehrung an den Gläubiger nach Ablauf der entsprechenden Fristen kümmern…

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Den Net Key erhält man eigentlich direkt bei der Einrichtung des Online-Bankings. Wenn du ihn nirgends findest, dann frage bei deiner Bank nach. Die können dir den normalerweise umgehend zur Verfügung stellen.

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Es kommt darauf an, um was für Forderungen es sich handelt. Sofern die Forderungen vom Insolvenzverfahren erfasst waren, darf daraus nicht mehr vollstreckt werden. Sind die Forderungen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, ist die Pfändung weiterhin zulässig, das gilt auch wenn es sich um eine Forderung aus "Unerlaubter Handlung" handelt.

Grundsätzlich für die Pfändung und das Insolvenzverfahren zur öffentlich rechtlichen Verstrickung. Sofern also die Gläubiger die Pfändung während des Insolvenzverfahrens nicht aufgehoben haben, gilt die Verstrickung auch nach Restschuldbefreiung fort. Dies wäre nur zu beseitigen, in dem der Gläubiger die Pfändung aufhebt (was er auch eigentlich tun müsste), oder das Vollstreckungsgericht nach erfolgreicher Vollstreckungsabwehrklage die Pfändung aufhebt.

Ich kann auch nur raten, erstmal wieder ein P-Konto einzurichten entweder abzuwarten, ob die Sparkasse etwas erreicht (wobei es mich wundert, dass die da überhaupt tätig werden), oder selber Kontakt mit den Gläubigern aufzunehmen. Wenn das nicht zum Erfolg führt, bleibt leider nur die Vollstreckungsabwehrklage.

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